Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 BDG, § 255 StGB, § 61 BDG, § 77 Abs 1 BDG, § 24 StGB
Entfernung aus dem Dienst wegen einer außerdienstlichen Pflichtverletzung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 13 BDG, § 255 StGB, § 61 BDG, § 77 Abs 1 BDG, § 24 StGB, § 145d StGB, § 249 StGB, § 253 StGB
Zollbeamter, versuchte räuberische Erpressung; Erpresserbrief; Erstellen am Dienstcomputer; Rücktritt vom Versuch; vollendete Dienstpflichtverletzung; außerdienstliche Pflichtverletzung; innerdienstliche Pflichtverletzung; Vortäuschen einer Straftat; Dienstvergehen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 20.11.2017 - 18 K 2648/14
- VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
- BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von der Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 48/17 - juris Rn. 12).Bezugspunkt ist hierfür das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen und nicht das Amt im konkret-funktionellen Sinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 16 ff.).
Allerdings kann sich aus dem sachlichen Bezug des Dienstvergehens zum konkreten Aufgabenbereich eine Indizwirkung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 20).
Jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen kommen deshalb nur bei schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht (BVerwG…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 39).
Mit der Anknüpfung an die im Tatzeitpunkt geltende Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 22;… Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - juris Rn. 25; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 31).
Rn. 64 Daraus folgt, dass für die disziplinarrechtliche Ahndung der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Entfernung abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 16), weil der Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe beträgt (§§ 255, 249, 38 StGB) und die Pflichtverletzung zudem einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beklagten aufweist, der - einem Polizeibeamten vergleichbar - als Uniform- und Dienstwaffenträger auch mit der Bekämpfung von Vermögensdelikten betraut ist.
Der Orientierungsrahmen reicht in diesen Fällen schon bei Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 24;… Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 ff.;… Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 33).
Rn. 65 Die Ausschöpfung dieses in maßgeblicher Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehaltes des von dem Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (BVerwG…, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 24; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 36).
Rn. 66 Soweit das Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens bei einer außerdienstlich begangenen Straftat auf einer zweiten Stufe indiziell auf die von den Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgreift (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 37;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25.14 - juris Rn. 38;… Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 18) und bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Einstellung des Strafverfahrens für den Ausspruch einer Status berührenden Disziplinarmaßnahme einer besonderen Begründung der Disziplinargerichte zur Schwere der Verfehlung verlangt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25.14 - juris Rn. 39 f.), ist dies hier wegen des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch nicht unmittelbar anwendbar.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 3d A 2529/12
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Die Verletzung einer dem Beamten obliegenden Dienstpflicht stellt sich begrifflich immer nur als vollendete Pflichtverletzung dar, und zwar auch dann, wenn eine strafrechtliche Sanktion nicht verhängt werden kann (so zu Recht OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 63 f.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 28. August 2012 - 19 LD 2/10 - juris Rn. 49 ff.).Im Disziplinarrecht ist für die Frage nach dem Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung grundsätzlich das Handlungsunrecht entscheidend (OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 63; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 1 D 32/92 - juris Rn. 31).
Abgesehen davon, dass der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch nicht unter einen Freispruch subsumiert werden kann, ist diese Vorschrift auf persönliche Strafaufhebungsgründe nicht anwendbar (so zu Recht OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 65 f.;… Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl., § 14 Rn. 25).
Der dieser Rechtsprechung zugrunde liegende Gedanke ist jedoch bei der Bemessung ebenso zu berücksichtigen wie der außerdienstliche Charakter der Pflichtverletzung und deren Gewicht (zu einem vergleichbaren Fall eines Rücktritts von einer außerdienstlichen Straftat OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.0 - juris Rn. 76 ff.).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Mit der Anknüpfung an die im Tatzeitpunkt geltende Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 22;… Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - juris Rn. 25;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 31).Der Orientierungsrahmen reicht in diesen Fällen schon bei Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 24;… Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 ff.;… Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13
Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Rn. 64 Daraus folgt, dass für die disziplinarrechtliche Ahndung der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Entfernung abzustellen ist (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 16), weil der Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe beträgt (§§ 255, 249, 38 StGB) und die Pflichtverletzung zudem einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beklagten aufweist, der - einem Polizeibeamten vergleichbar - als Uniform- und Dienstwaffenträger auch mit der Bekämpfung von Vermögensdelikten betraut ist.Rn. 66 Soweit das Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens bei einer außerdienstlich begangenen Straftat auf einer zweiten Stufe indiziell auf die von den Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgreift (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 37;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25.14 - juris Rn. 38; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 18) und bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Einstellung des Strafverfahrens für den Ausspruch einer Status berührenden Disziplinarmaßnahme einer besonderen Begründung der Disziplinargerichte zur Schwere der Verfehlung verlangt (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25.14 - juris Rn. 39 f.), ist dies hier wegen des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch nicht unmittelbar anwendbar.
- BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18
Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalles in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32/18 - juris Rn. 15;… Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - juris Rn. 26).Jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen kommen deshalb nur bei schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 28.08.2012 - 19 LD 2/10
Anwendung von § 15 Abs. 3 NDiszG bei strafbefreiender Honorierung lediglich des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Rn. 52 Insofern ist der vorliegende Fall nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, über den das OVG Lüneburg mit Urteil vom 28. August 2012 (- 19 LD 2/10 - juris) entschieden und bei einer von einem Justizvollzugsbeamten während des Dienstes in der JVA angebahnten Anstiftung zum Mord ein innerdienstliches Vergehen angenommen hat.Die Verletzung einer dem Beamten obliegenden Dienstpflicht stellt sich begrifflich immer nur als vollendete Pflichtverletzung dar, und zwar auch dann, wenn eine strafrechtliche Sanktion nicht verhängt werden kann (so zu Recht OVG Münster…, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 63 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. August 2012 - 19 LD 2/10 - juris Rn. 49 ff.).
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Der Beklagte war von der behaupteten versuchten Erpressung bzw. der Bestechung in seiner dienstlichen Eigenschaft als Zollbeamter betroffen, sodass sich sein Verhalten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als innerdienstlich darstellt (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5/18 - juris Rn. 21; vgl. auch Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54).Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das einer Privatperson dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5/18 - juris Rn. 21; vgl. auch Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54).
- BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
Keine Indizwirkung des ausgeurteilten Strafmaßes für disziplinare Ahndung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Der Beklagte war von der behaupteten versuchten Erpressung bzw. der Bestechung in seiner dienstlichen Eigenschaft als Zollbeamter betroffen, sodass sich sein Verhalten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als innerdienstlich darstellt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5/18 - juris Rn. 21;… vgl. auch Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54).Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das einer Privatperson dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5/18 - juris Rn. 21;… vgl. auch Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54).
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Das unmittelbare Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestands im Sinne von § 22 StGB lag erst in der Absendung des Briefes durch den Beklagten am Hauptpostamt, denn erst die Absendung sollte nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18 - juris Rn. 24). - BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalles in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32/18 - juris Rn. 15; Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - juris Rn. 26). - BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
- BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01
Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …
- BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12
Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
- BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14
Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei …
- BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13
Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie
- BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
Anwendbarkeit des Disziplinarrechts bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen
- BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch …
- BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Versuch des Zugriffs - Fremde Gelder
- OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
Entfernung eines Universitätsprofessors aus dem Beamtenverhältnis wegen des …
- BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von …
Diese Rechtsprechung ist auch nach Einführung des BDG und der jeweiligen darauf basierenden Landesdisziplinargesetze von der Rechtsprechung und Literatur weitergeführt worden (vgl. OVG Sachen, Urteil vom 7. Februar 2020 - 12 A 549/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. September 2019 - 3d A 86/18.O - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2019 - OVG 82 D 1.18 - VGH Bayern, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 16a D 15.1110 - OVG Thüringen, Urteil vom 25. April 2017 - 8 DO 647/15 - VGH Hessen, Beschluss vom 24. März 2016 - 28 A 2764/15.D; alle juris;… Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. Aufl., § 4 Rn. 26 m. w. N.).Eine innerdienstliche Pflichtverletzung hat dabei nicht automatisch den Vorrang (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. September 2019 - 3d A 86/18.O -, juris, Rn. 55.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2019 - OVG 82 D 1.18 -, juris, Rn. 63;… Urban/Wittkowski, BDG, 2. A., § 2 Rn. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22
Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche …
- VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18 BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; OVG B...-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2019 - OVG 82 D 1.18 -, juris Rn. 60,.
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