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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21635
VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • faz.net (Pressebericht, 26.07.2019)

    AfD reagiert widersprüchlich auf Urteil

  • zeit.de (Pressebericht, 25.07.2019)

    Landtagswahl: AfD Sachsen darf vorläufig mit größerer Liste zur Wahl antreten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg: AfD darf mit 30 Kandidaten zur Wahl antreten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landtagswahl in Sachsen - und die Landesliste der AfD

  • spiegel.de (Pressemeldung, 25.07.2019)

    AfD darf Landeswahlliste erweitern

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

  • taz.de (Pressebericht, 25.07.2019)

    Sächsische Wahllisten: Teilsieg für Sachsens AfD

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 01.09.2019

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.07.2019)

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, 01.08.2019)

    Der "tote Winkel" des Rechtsschutzes

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    AfD-Kandidatenliste: Rechtsschutz muss rechtzeitig sein

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Demokratische Tragödie in Sachsen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Zum anderen müsste mit einer erheblichen Einschränkung in Bezug auf die Erfüllung der dem Landtag obliegenden Tätigkeiten gerechnet werden, die sich insbesondere im Bereich der Gesetzgebung bis zum Zusammentritt des dann neu zu wählenden Landtages verdichten könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990, BVerfGE 82, 353 [369]).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Legitimationswirkung der einstweiligen Anordnung nicht über den Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache hinausreicht; denn eine während der Geltung der einstweiligen Anordnung oder aufgrund einer durch ein Verfassungsbeschwerdeverfahren beeinflussten Wahlzulassungsentscheidung durchgeführte Wahl behält auf ihrer Grundlage - unbeschadet der Entscheidung in der Hauptsache - rechtlichen Bestand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990, BVerfGE 82, 353 [370]), und zwar jedenfalls für die Dauer des Wahlprüfungsverfahrens.

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Zu beachten sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 11. April 2018 (Vf. 108-V-17), in der trotz einer zu Unrecht erfolgten Streichung des damaligen Antragstellers von der Landesliste dessen Antrag auf Neuwahlen abgelehnt wurde.

    Die Mandatsrelevanz folgte dann zwar nicht daraus, dass bei fehlerfrei beschlossener Landesliste andere Personen nachgerückt wären (dazu SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17), weil mit Blick auf den Grundsatz der Listenerschöpfung (§ 6 Abs. 5 Satz 4 SächsWahlG) und entsprechendem Wahlergebnis möglicherweise keine "Nachrücker" zur Verfügung stünden.

  • VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass der Antrag Erfolg hätte, gegenüber den Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später der Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.]).

    Eine einstweilige Anordnung darf aber dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004, BVerfGE 111, 147 [152 f.]; st.Rspr.).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Eine einstweilige Anordnung darf aber dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004, BVerfGE 111, 147 [152 f.]; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Zur Begründung nimmt der Verfassungsgerichtshof Bezug auf sein am 16. August 2019 verkündetes Urteil in den Verfahren Vf. 76-IV-19 (HS)/Vf. 81-IV-19 (HS), das er sich auch im vorliegenden Verfahren zu eigen macht.
  • VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass der Antrag Erfolg hätte, gegenüber den Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später der Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 136-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass der Antrag Erfolg hätte, gegenüber den Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später der Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 81-IV-13

    Erfolgreicher Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Besuchs eines Gymnasiums

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass der Antrag Erfolg hätte, gegenüber den Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später der Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass der Antrag Erfolg hätte, gegenüber den Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später der Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.]).
  • VG Wiesbaden, 01.07.2025 - 6 K 450/25

    Klage von Parteimitgliedern der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie …

    In diesem Zusammenhang verweisen die Kläger auf die Urteile des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A) - und vom 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -.

    Der Verweis der Kläger auf die Urteile des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A) - und vom 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, liegt neben der Sache.

    Eine Verfassungsbeschwerde sei aber von Verfassungs wegen in eng umgrenzten Ausnahmefällen statthaft, soweit eine Entscheidung eines Wahlorgans auf einem besonders qualifizierten Rechtsverstoß beruhe und voraussichtlich einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründet habe, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte und möglicherweise zu landesweiten Neuwahlen führten würde (vgl. VGH Sachsen, Urteile vom 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A) -, juris, Rn. 43, …und vom 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 40).

  • VG Wiesbaden, 13.03.2025 - 6 L 451/25

    Eilantrag von Parteimitgliedern der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie …

    Der Verweis der Antragsteller auf die Urteile des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A) - und vom 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, liegt neben der Sache.

    Eine Verfassungsbeschwerde sei aber von Verfassungs wegen in eng umgrenzten Ausnahmefällen statthaft, soweit eine Entscheidung eines Wahlorgans auf einem besonders qualifizierten Rechtsverstoß beruhe und voraussichtlich einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründet habe, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte und möglicherweise zu landesweiten Neuwahlen führten würde (vgl. VGH Sachsen, Urteile vom 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A) -, juris, Rn. 43, …und vom 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 40).

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 86-IV-19

    Landtagswahl in Sachsen 2019

    Der Sächsische Landtag nimmt Bezug auf die Stellungnahmen in den Verfahren Vf. 78-IV-19 (HS)/79-IV-19 (e.A.) und Vf. 81-IV-19 (HS)/82-IV-19 (e.A.).

    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch insoweit, als er sich nicht schon durch die mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 25. Juli 2019 (Vf. 77-IV-19 [e.A.]/82-IV-19 [e.A.]) ergangene einstweilige Anordnung erledigt hatte und zudem das Rechtsschutzbedürfnis entfallen war.

  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität …

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ungeachtet des grundsätzlichen Vorrangs der nachgelagerten Wahlprüfung auch ohne einfachgesetzliche Anordnung vorgelagerter Wahlrechtsschutz ausnahmsweise geboten sei, wenn ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß vorliege, der einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründe und voraussichtlich zu Neuwahlen führen dürfte (…vgl. VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43), ist zu berücksichtigen, dass dieser Rechtsschutz lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen und ausschließlich im Rahmen der im Freistaat Sachsen gegebenen Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung 16.
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 63-IV-20

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS]/Vf. 81-IV-19 [HS]/Vf. 77-IV-19 [e.A.]/Vf. 82-IV-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.];… Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23

    Eilantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Wahlverfahrensakts des …

    Die nur einfachgesetzlich errichtete Systematik der Vorrangigkeit des Wahlprüfungsverfahrens müsse mit Verweis auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsens (…Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43) vorliegend aufgrund des besonders qualifizierten Rechtsverstoßes durchbrochen werden, da die Nichtzulassung der Liste sich als ein massiver Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit darstelle.
  • VG Ansbach, 25.08.2023 - AN 4 E 23.1703

    Gerichtlicher Rechtsschutz im laufenden Wahlverfahren, Berufsbezeichnung auf …

    Auch wenn man neben dem in Art. 33 der Bayerischen Verfassung vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren mit Blick auf die Wahl insgesamt Individualrechtsschutz im Einzelfall zugunsten eines einzelnen Wahlbewerbers (und dessen passiven Wahlrechts nach Art. 14 Abs. 2 BV) oder einer Partei bzw. einer Wählergruppe durch die Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtsbarkeit annimmt (so SächsVerfGH, E.v. 25.7.2019 - Vf. 77-IV-19, Vf. 82-IV-19), käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.
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