Rechtsprechung
| LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06 WEG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 26, 27, 29
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmecontractingvertrages; Zurechenbarkeit der Verwalterkenntnis; angemessene Zeit für Abberufung und Zeitpunkt der Kenntnisnahme; laufende Verwaltung; unberechtigter Vertragsabschluss; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 18.07.2006 - 76 II 646/05
- LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06 WEG
- KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Ein Verwalter darf seine Abberufung entsprechend § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten (vgl. BGH in NZM 2002, 788 ff.).Rn. 66 Dem Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein solcher Eigentümerbeschluss nur die Willensbildung zum Ausdruck bringt, dass gekündigt werden soll; ob die Kündigung berechtigt ist, ist durch einen Feststellungsantrag nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in Verbindung mit § 256 Abs. 1 ZPO zu klären (vgl. BGH in NZM 2002, 788 ff.).
- BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99
Abberufung des Verwalters
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Rn. 45 Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung eines Verwalter ist zu bejahen, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, vor allem weil das Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG in NZM 1999, 844 ff.).Liegt ein wichtiger Grund für eine Abberufung vor, berechtigt dieser grundsätzlich auch zur außerordentlichen Kündigung des Verwaltervertrages, wobei es wie bei der Abberufung ausreichend ist, wenn die Kündigung in angemessener Frist erklärt wurde; die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB gilt nicht (vgl. BayObLG in NZM 1999, 844 ff.).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 78/06
Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot …
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Immerhin müssen die Antragsgegner gegenüber ihren Mietern das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten (vgl. BGH in WuM 2007, 393 f.).
- LG Berlin, 30.08.2004 - 67 S 104/04
Rechte des Mieters bei Umstellung der Wärmeversorgung von Zentralheizung auf …
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Schließlich ist der Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages in der vorliegenden Form für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, nicht unproblematisch, da die Rechtsprechung Bedenken hinsichtlich der Umlegung der Kosten auf die Mieter hat (vgl. LG Berlin in WuM 2004, 611 ff.). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Rn. 68 Aus den vorstehenden Erwägungen zu TOP 3 ergibt sich, dass das nach § 256 Abs. 1 ZPO geforderte Feststellungsinteresse für den gegen die Beteiligte zu III. als Vertragspartnerin des Verwaltervertrages (vgl. BGH in ZMR 2005, 547 ff.) gerichteten Antrag gegeben ist. - OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
Zwar wird bei der Beurteilung der Reichweite eines Entlastungsbeschlusses von Wohnungseigentümern diesen die Kenntnis des Verwaltungsbeirates gemäß § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet (vgl. OLG Düsseldorf in ZWE 2002, 82 ff.). - OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
Entlastung des WEG -Verwalters
Auszug aus LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06
61 Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand aller Eigentümer an (vgl. OLG Köln in NZM 2001, 862 f.; OLG Frankfurt in NJW 1988, 1169 f.).
- OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH …
Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/Herrmann, Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo, Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/Bub, WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/Engelhardt, 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt, Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/Bartholome, Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
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