Rechtsprechung
BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 |
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Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle
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- Bundesarbeitsgericht
Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle
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Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 547 Nr 1 ZPO, § 313 Abs 3 ZPO, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 2 ArbGG
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Richter; Gebot; Verletzung; Verfassungsrechtliches Gebot; Gesetzlicher Richter
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Reihenfolge der Heranziehung ehrenamtlicher Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Heranziehung ehrenamtlicher Richter - und ihre Reihenfolge
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2298
- NZA 2010, 779
- DB 2010, 1020
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. nur BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7).Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10 mwN).
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (für die st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 10, NJW 2009, 907; siehe auch BGH 9. März 1976 - X ZB 17/74 - zu II 1 der Gründe, NJW 1976, 1688).Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht schon dann vor, wenn zur Bestimmung des gesetzlichen Richters auslegungsbedürftige Begriffe verwendet werden (BVerfG 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - zu C I 4 der Gründe, BVerfGE 95, 322).
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05
Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Es genügt, wenn der Schluss gerechtfertigt ist, dass das Berufungsgericht bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZN 195/05 - zu II 2 der Gründe, BAGE 114, 295). - BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345). - BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Die schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts und des vom Beschwerdeführer daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes genügt regelmäßig nicht (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9, AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 111). - BAG, 20.03.2008 - 8 AZN 1062/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - faires Verfahren
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BAG 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 - Rn. 10 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 38). - BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05
Gehörsrüge - Rechtsausführungen
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Diese Voraussetzungen sind nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senat 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57). - BAG, 15.09.2004 - 4 AZN 281/04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
Daneben ist aufzuzeigen, dass das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr., vgl. BAG 15. September 2004 - 4 AZN 281/04 - zu II 2.1 der Gründe, BAGE 112, 35). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 11 Sa 663/08
Geständnis iSd § 288 ZPO über Arbeitgebereigenschaft - Verdachtskündigung - …
Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. September 2009 - 11 Sa 663/08 - wird zurückgewiesen. - BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74
Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG …
- BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung …
Ein Gericht verstößt dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senat 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 25, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 122). - BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste
Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. nur BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 12) .Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht schon dann vor, wenn zur Bestimmung des gesetzlichen Richters auslegungsbedürftige Begriffe verwendet werden (BVerfG 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - zu C I 4 der Gründe, BVerfGE 95, 322; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 9) .
Das setzt voraus, dass sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zB BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 10; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 13 mwN) .
- BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige …
a) Dabei kann dahinstehen, in welchem Umfang Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts angesichts von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dessen Zweck verlangt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16, 2 BvR 2034/16 - Rn. 21 mwN) , auslegbar sind (vgl. dazu etwa BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 9; Kissel/Mayer GVG 9. Aufl. § 16 Rn. 9 f. und § 21e Rn. 95; MüKoZPO/Zimmermann 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 15, jeweils mwN) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10
Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Zwar ist nicht jeder Fehler bei der Geschäftsverteilung ein absoluter Revisionsgrund (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 13, AP GG Art. 101 Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 122) . - BVerwG, 29.02.2012 - 6 PB 22.11
Besetzung des Gerichts; Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters trotz …
a) Nicht vorschriftsmäßig besetzt im Sinne von § 547 Nr. 1 ZPO ist das beschließende Gericht bei einem Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (…vgl. BAG, Urteile vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 - BAGE 101, 145 , vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 375/06 - AP Nr. 6 zu § 547 ZPO Rn. 16 …und vom 26. September 2007 - 10 AZR 35/07 - AP Nr. 7 zu § 547 ZPO Rn. 11 sowie Beschlüsse vom 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - AP Nr. 63 zu Art. 101 GG Rn. 10 …und vom 9. Juni 2011 - 2 ABR 35/10 - juris Rn. 16). - LAG Hamm, 14.01.2011 - 13 TaBV 46/10
Gleichheitswidrige Vorschrift zur Beteiligung von Arbeitnehmern eines …
Allerdings gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich vor einer Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern ( hier und im Folgenden zuletzt BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 - AP GG Art. 101 Nr. 63). - LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
Kündigungsschutzklage - Landesverband einer Gewerkschaft - gesetzlicher Richter
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08; 24.02.2009 - 1 BvR 182/09).