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   BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06   

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https://dejure.org/2006,2614
BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06 (https://dejure.org/2006,2614)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 9 AZR 230/06 (https://dejure.org/2006,2614)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 (https://dejure.org/2006,2614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung bei Altersteilzeit im Blockmodell; Haftung eines Betriebsübernehmers in der Insolvenz; Beschränkung der Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz auf Masseforderungen aus insolvenzrechtlichen Gründen; Zeitpunkt der Entstehung eines Vergütungsanspruchs bei ...

  • Judicialis

    BGB § 271; ; BGB § 366; ; BGB § 611; ; BGB § 613a; ; BGB § 614; ; InsO § 55; ; InsO § 108; ; ZPO § 308

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Insolvenzrecht; Betriebsübergang - Insolvenzsicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzrechtliche Einordnung des bei Altersteilzeit im Blockmodell zu zahlenden Arbeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 1281
  • DB 2007, 1707
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Nicht von Belang ist, wann der Arbeitnehmer die Vergütungszahlung verlangen kann (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

    Im Blockmodell Altersteilzeit wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils spiegelbildlich für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -BAGE 106, 353).

    Deshalb ist aus insolvenzrechtlichen Gründen die Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz auf Masseforderungen beschränkt (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

    Bei dem für die Arbeitsleistung im September 2002 erarbeiteten Vergütungsanspruch handelt es sich nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO um eine Masseforderung, für welche die Beklagte nach den oben dargestellten Grundsätzen als Betriebserwerberin nach § 613a BGB haftet (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist demnach Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (st. Rspr. vgl. Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -BAGE 112, 214 mwN).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung jedoch nicht für die Haftung des Betriebserwerbers, soweit sie Ansprüche betrifft, die dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegen (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349 mwN).

    Deshalb ist aus insolvenzrechtlichen Gründen die Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz auf Masseforderungen beschränkt (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

    Bei dem für die Arbeitsleistung im September 2002 erarbeiteten Vergütungsanspruch handelt es sich nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO um eine Masseforderung, für welche die Beklagte nach den oben dargestellten Grundsätzen als Betriebserwerberin nach § 613a BGB haftet (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Im Blockmodell Altersteilzeit wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils spiegelbildlich für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -BAGE 106, 353).

    Ob diese Ansprüche erst während der Freistellungsphase entstehen oder lediglich ihre Fälligkeit hinausgeschoben worden ist, hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2003 (- 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353) noch offengelassen.

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Diese stellen eine Vorwegleistung dar, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet werden soll (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 144/86

    Lohnabschlag - Lohnvorschuss - Pfändung

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Vorschüsse sind Leistungen des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn (vgl. BAG 11. Februar 1987 - 4 AZR 144/86 - BAGE 55, 44).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Nicht von Belang ist, wann der Arbeitnehmer die Vergütungszahlung verlangen kann (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    So hat der Sechste Senat am 19. Januar 2006 (- 6 AZR 529/04 - AP InsO § 55 Nr. 13 = EzA InsO § 55 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen) entschieden, dass, wenn im Arbeitsvertrag ein regelmäßiges Arbeitsentgelt vereinbart ist, die Entgeltansprüche mit den Zeitabschnitten entstehen, nach denen die Vergütung zu bemessen ist (§ 614 Satz 2 BGB).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    In Abweichung von § 614 Satz 2 BGB, der dispositives Recht darstellt (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - EzA BGB § 614 Nr. 1), ist allerdings die Fälligkeit dieses Vergütungsanspruches bis zum "spiegelbildlichen" Zeitraum während der Freistellungsphase hinausgeschoben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 2 Sa 418/05

    Altersteilzeit , Insolvenz, Betriebsübergang, Wertguthaben, Insolvenzsicherung,

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Januar 2006 - 2 Sa 418/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    bb) Diese zum Konkursverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch für die Insolvenzordnung (vgl. etwa BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 54/07 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 229; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 -) .

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung der Haftung des Erwerbes nach § 613a Abs. 1 BGB ergreift also lediglich Insolvenzforderungen, nicht jedoch Masseverbindlichkeiten (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 112, 214) .

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Die für diesen Zeitraum in gleich bleibender (Mindest-)Höhe fällig werdenden Entgeltansprüche (§ 194 Abs. 1 BGB) beruhen nach den getroffenen Abreden ihrerseits in Gestalt von "Zeitguthaben" auf wertbildenden Faktoren (vgl hierzu etwa Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 19.12.2006, 9 AZR 230/06, BB 2007, 1281), deren Grundlagen schon vorher gelegt worden waren, damals aber nicht zur Bemessung fälliger Entgeltansprüche geführt hatten und deshalb auch beitragsrechtlich noch unberücksichtigt geblieben waren (§ 23b Abs. 1 Satz 1 SGB IV idF bis 31.12.2008).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    bb) Diese zum Konkursverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch für die Insolvenzordnung (vgl. etwa BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 54/07 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 229; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 -) .

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung der Haftung des Erwerbes nach § 613a Abs. 1 BGB ergreift also lediglich Insolvenzforderungen, nicht jedoch Masseverbindlichkeiten (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 112, 214) .

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