Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 09.11.2021 - 9 Ca 163/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 618 BGB, Art. 5 Absatz 1 GG
- IWW
§ 1 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 618 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG
KSchG, BGB, ArbSchG, GG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung - Kündigung wegen Nichtbefolgung von Arbeitsschutzbestimmungen in der Corona-Pandemie
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Corona-Leugner als Berufsschullehrer
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Lehrers wegen Corona-Leugnung bestätigt
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Lehrers wegen Corona-Leugnung
- heuking.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Corona-Leugners
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Auszug aus ArbG Darmstadt, 09.11.2021 - 9 Ca 163/21
Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG, Urteil vom 12.Januar 2006, 2 AZR 179/05, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Darmstadt, 09.11.2021 - 9 Ca 163/21
Gründe in dem Verhalten des Arbeitnehmers bedeuten, dass der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht -in der Regel schuldhaft- erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 12. Januar 2006, 2 AZR 21/05, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung und ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
Auszug aus ArbG Darmstadt, 09.11.2021 - 9 Ca 163/21
Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG, Beschluss vom 16.3.2017, 1 BvR 3085/15, W-RR 2017, 1003).
- ArbG Mannheim, 15.06.2022 - 2 Ca 25/22
Außerordentliche Kündigung - Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises
Nach § 18 Abs. 3 ArbSchG in der aktuellen wie auch der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Fassung kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes spezielle Rechtsverordnungen nach Absatz 1 für einen befristeten Zeitraum erlassen (…vergleiche auch LAG Niedersachsen 22. Dezember 2021 - 13 Sa 275/21 - Rn. 64, juris; ArbG Darmstadt 9. November 2021 - 9 Ca 163/21 - Rn. 50, juris). - VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22
Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der …
In diesem Bereich existiere noch nicht viel an disziplinarrechtlicher Rechtsprechung; diesbezüglich werde auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt zum Az. 9 Ca 163/21 vom 9. November 2021 hingewiesen, da der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt dem vorliegenden sehr ähnlich sei.