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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04   

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https://dejure.org/2005,8558
LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04 (https://dejure.org/2005,8558)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2005 - 9 Sa 961/04 (https://dejure.org/2005,8558)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 (https://dejure.org/2005,8558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    SGB IX § 68 Abs. 1 SGB IX § 85 SGB IX § 90 Abs. 2 a SGB IX § 91 SGB IX § 91 Abs. 1 ZPO § 256 Abs. 1 BAT § 54 Abs. 1
    ESGB IX, ZPO, BAT

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin wegen Arbeitsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung und Arbeitsverweigerung; Vorliegen eines Feststellungsinteresses; Vorliegen einer Abmahnung

  • Judicialis

    SGB IX § 68 Abs. 1; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2 a; ; SGB IX § 91; ; SGB IX § 91 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung bei Verweigerung zentraler Arbeitstätigkeit - keine Zustimmung des Integrationsamtes bei rückwirkender Feststellung der Behinderteneigenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04
    Da der Arbeitnehmer erkennbar nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern, müsste der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - = AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04
    Entbehrlich ist eine Abmahnung allerdings dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.1976 - 3 AZR 50/75 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04
    Dies ist besonders dann anzunehmen, wenn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer gar nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. BAG, Urteil vom 12.07.1984 - 2 AZR 320/83 = AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06

    Schwerbehinderung: Ausschluss vom Sonderkündigungsschutz

    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) berufe, sei der dortige Fall mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbar, da dort nur die rückwirkende Feststellung der Eigenschaft als gleichgestellter behinderter Mensch im Streit gewesen sei.

    Schließlich habe das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) zutreffende Aussagen zu der Auslegung des § 90 Abs. 2 a SGB IX gemacht, die auf das vorliegende Verfahren übertragbar seien.

    Angesichts des sich so darstellenden Gesetzeszweckes hält die erkennende Kammer auch nicht an der im Urteil vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) vertretenen, ausschließlich am Wortlaut orientierten Gesetzesauffassung fest.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad seiner Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. Mai 2005 - 6 Sa 1934/04 - juris.de, Düwell, DB 2004, 2811 [2812] und Grimm/Brock/ Windeln, a.a.O. S. 283; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).

    Mithin änderte § 90 Abs. 2a SGB IX diese Rechtslage zum 1. Mai 2004 nur mit Wirkung für die Zukunft, wenn ab diesem Zeitpunkt auch angesichts bereits gestellter, aber noch nicht positiv beschiedener Feststellungsanträge Sonderkündigungsschutz allein noch nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen § 90 Abs. 2a SGB IX entstehen konnte (vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris.de sowie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

    Soweit im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 (9 Sa 961/04 - zitiert nach "juris") eine andere Auffassung vertreten wird, fehlt nach diesseitiger Auffassung eine Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob § 90 Abs. 2a SGB IX überhaupt auf das Gleichstellungsverfahren Anwendung findet und, wenn ja, mit welcher Rechtsfolge.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    Gleiches ergibt sich, soweit man davon ausgeht, dass § 90 Abs. 2a SGB IX nach § 68 Abs. 1, Abs. 3 SGB IX auch auf den Antrag auf Gleichstellung anwendbar ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. März 2004 - 9 Sa 961/04 -, juris; Urt. v. 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Juni 2006 - 9 S 604/06 -, juris; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 281, 284).
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