Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 28 Abs. 2
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit einer gemeindlichen Feuerwehr
- rechtsinformationen.bund.de
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit einer gemeindlichen Feuerwehr; Fehmarnbelttunnel
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 28 Abs 2 GG, § 2 BrandSchG SH
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit einer gemeindlichen Feuerwehr; Fehmarnbelttunnel - doev.de
Planfeststellung Fehmarnbelt; Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit einer gemeindlichen Feuerwehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 28 Abs. 2
- rechtsportal.de
GG Art. 28 Abs. 2
Erschweren der Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgabe einer Gemeinde zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr wegen zusätzlicher Kosten des Brandschutzes; Vollständiger und finanzkraftunabhängiger Ausgleich für solche zusätzliche Kostenbelastungen als Anspruch ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusätzliche Feuerwehrkosten als Einwand gegen ein Infrastrukturprojekt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grünes Licht für die Fehmarnbeltquerung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Planfeststellung für Fehmarnbelttunnel - BVerwG bestätigt Planfeststellung für Fehmarnbelttunnel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehmarnbeltquerung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel abgewiesen
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fehmarnbeltquerung: Zehn Klagen gegen geplanten Ostseetunnel
- ndr.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.05.2019)
Acht Klagen gegen Fehmarnbelttunnel
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+7Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerwG - 9 A 5.19 (anhängig)
Fehmarnbelttunnel
BVerwG - 9 A 10.19 (anhängig)Fehmarnbelttunnel
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 13.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Fehmarnbelttunnel
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.10.2020 - 9 A 6.19
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Papierfundstellen
- BVerwGE 170, 266
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15
Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Eine Gemeinde kann gegen ein fachplanerisches Vorhaben geltend machen, dass es ihr wegen zusätzlicher Kosten des Brandschutzes die Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgabe (Art. 28 Abs. 2 GG), eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, wesentlich erschwere oder gar unmöglich mache (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 15).Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Klägerin die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgabe (Art. 28 Abs. 2 GG), eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten (§ 2 des schleswig-holsteinischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10. Februar 1996 ), durch das Vorhaben wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 15).
Die Gemeinde kann vor allem geltend machen, ein fachplanerisches Vorhaben störe nachhaltig eine bestimmte kommunale Planung, entziehe wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung oder beeinträchtige gemeindliche Einrichtungen - wie etwa eine freiwillige Feuerwehr - erheblich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 14 …und vom 9. November 2017 - 3 A 2.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 79 Rn. 30).
Die ursprüngliche Fassung stützte sich auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 18 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 49), wonach es ausreicht, wenn der Vorhabenträger durch eine Nebenbestimmung im Planfeststellungsbeschluss verpflichtet wird, vor Verkehrsfreigabe bzw. vor Baubeginn die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes zu belegen.
- BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens ihre Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit massiv und nachhaltig verschlechtern (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63 …und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 110).Der geltend gemachte Status als staatlich anerkanntes Seeheilbad kann zwar grundsätzlich in den Gewährleistungsbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallen, wenn die Anerkennung von der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung geschaffene Einrichtungen und getätigte Maßnahmen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 61).
Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht kann aber ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63 …und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 110).
- VerfG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - LVerfG 3/19
Zuständigkeitserweiterung ("Bezirkserweiterung") im Zusammenhang mit der Festen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Rn. 4 Auf eine parallel geführte Kommunalverfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 14. September 2020 - LVerfG 3/19 - das Bezirkserweiterungsgesetz mit der Landesverfassung insoweit für unvereinbar erklärt, als dort kein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Mehrbelastung durch die Kosten des Brandschutzes im neu zugewiesenen Zuständigkeitsbereich geschaffen worden ist.Zwar hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht dieses Gesetz mit Urteil vom 14. September 2020 - LVerfG 3/19 - (juris) mit der Landesverfassung insoweit für unvereinbar erklärt, als kein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Mehrbelastung durch die Kosten des Brandschutzes im neu zugewiesenen Zuständigkeitsbereich geschaffen worden ist, und das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, bis zum 30. September 2021 auf gesetzlicher Grundlage den Ausgleich zu schaffen.
Nicht erforderlich ist, dass die für die Brandbekämpfung im fertig gestellten Tunnel neu zu errichtende Feuerwehrwache für eine hauptamtliche Wachabteilung (vgl. LVerfG SH, Urteil vom 14. September 2020 - LVerfG 3/19 - juris Rn. 120) schon bei Baubeginn vollständig errichtet ist.
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens ihre Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit massiv und nachhaltig verschlechtern (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63 und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 110).Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht kann aber ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern (…BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63 und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 110).
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 58). - BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Die ursprüngliche Fassung stützte sich auf die Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 18 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 49), wonach es ausreicht, wenn der Vorhabenträger durch eine Nebenbestimmung im Planfeststellungsbeschluss verpflichtet wird, vor Verkehrsfreigabe bzw. vor Baubeginn die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes zu belegen. - BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15
Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Es spricht schon vieles dafür, dass die unionsrechtliche Zulässigkeit von Beihilfen in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse generell nicht zu prüfen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2006 - 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42 Rn. 40 und vom 26. Oktober 2016 - 10 C 3.15 - BVerwGE 156, 199 Rn. 14). - BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05
Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Es spricht schon vieles dafür, dass die unionsrechtliche Zulässigkeit von Beihilfen in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse generell nicht zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2006 - 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42 Rn. 40 …und vom 26. Oktober 2016 - 10 C 3.15 - BVerwGE 156, 199 Rn. 14). - EuG, 13.12.2018 - T-630/15
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Das Europäische Gericht hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-630/15 - lediglich das Unterlassen eines förmlichen Prüfverfahrens beanstandet, aber keine grundlegenden materiellen Bedenken gegen die Beihilfefinanzierung geäußert. - OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16
Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Auch soweit sich die Planungen für die B 207 und für die Feste Fehmarnbeltquerung an der Anschlussstelle Puttgarden überschneiden, wird die Klägerin durch die im hiesigen Planfeststellungsbeschluss erfolgte Überplanung der Bundesstraße nicht in ihren Rechten verletzt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. Februar 2020 - 4 KS 5/16 - juris Rn. 93 zum Planfeststellungsbeschluss betreffend den Ausbau der B 207). - BVerwG - 9 A 5.19 (anhängig)
Fehmarnbelttunnel
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12
Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 22.05.2025 - 7 A 5.24
Klagen gegen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung erfolglos
Rn. 11 Die Gemeinde kann vor allem geltend machen, ein fachplanerisches Vorhaben störe nachhaltig eine bestimmte kommunale Planung, entziehe wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile eines Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung oder beeinträchtige gemeindliche Einrichtungen erheblich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 10).Jedenfalls ist die konkrete und erhebliche Beeinträchtigung solcher Einrichtungen bzw. Maßnahmen nicht hinreichend dargelegt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 24).
Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht kann aber ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern (…BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63 und vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 25).
Rn. 51 bb) Ein Verstoß gegen den Grundsatz der umfassenden Problembewältigung liegt nicht darin, dass die FFBQ, die Straßenhinterlandanbindung B 207, die Schienenhinterlandanbindung und die Erneuerung der Fehmarnsundquerung nicht in einem einheitlichen Planfeststellungsverfahren (§ 78 Abs. 1 VwVfG) geplant worden sind (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 29).
Seine pauschale Rüge, er werde "mehrfach durch unnötige doppelte Bauzeiten" beeinträchtigt, erfüllt damit schließlich nicht das Erfordernis einer eigenen Prüfung und rechtlichen Durchdringung des Prozessstoffs durch die Prozessbevollmächtigten (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 11 m. w. N.).
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt darauf verwiesen, es spreche "schon vieles dafür, dass die unionsrechtliche Zulässigkeit von Beihilfen in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse generell nicht zu prüfen" sei (BVerwG, Urt. v. 3.11.2020, 9 A 6.19, juris Rn. 16), diese Frage aber im Ergebnis unentschieden gelassen.Auch unter diesen Umständen scheitert der Planfeststellungsbeschluss daher nicht an einer - zumal evidenten - Europarechtswidrigkeit der Finanzierung (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.2020, 9 A 6.19, juris Rn. 16).
- BVerwG, 09.12.2021 - 4 A 2.20
Unbegründete Klage einer Gemeinde gegen die Höchstspannungsleitung Husum - …
- VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den …
Sie ist im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auch nicht befugt, als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger geltend zu machen (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2021 - 4 A 2.20 - NVwZ-RR 2022, 317 = juris Rn. 16; U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 10).Rn. 20 Die Planrechtfertigung ist - ungeachtet der Frage der diesbezüglichen Rügebefugnis einer Gemeinde (offengelassen: BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 12;… bejahend: BVerwG, U. v. 16.3.2006 - 4 A 1001.04 - NVwZ 2006, 1055 = juris Rn. 194;… BayVGH, U.v. 24.9.2021 - 8 A 19.40006 - KommJur 2021, 424 = juris Rn. 29) - entgegen der Auffassung der Klägerin gegeben.
Rn. 28 Die Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 10;… U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 2618/21
Errichtung einer Windenergieanlage; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; …
Das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht kann durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Nachbargemeinden vielmehr nur ganz ausnahmsweise verletzt sein, etwa wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 25 zum Planfeststellungsrecht;… siehe ferner Senatsbeschluss vom 29.01.2019 a. a. O. Rn. 28 m. w. N.).Denn die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.2020 a. a. O. Rn. 25…, vom 28.11.2017 a. a. O. Rn. 110 …und vom 18.07.2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 63).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 57/21
Stadt Fehmarn: Eilantrag gegen den Beginn der Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel …
Außerdem wird folgender neuer Satz 3 aufgenommen: "Mit dem Bau und der Baustelleneinrichtung darf erst begonnen werden, wenn das Rettungs- und Notfallkonzept der Planfeststellungsbehörde vorgelegt und von dieser geprüft und gebilligt wurde." Der bisherige Satz 3 wird Satz 4, hier wird das Wort "vozugelegen" in "vorzulegen" korrigiert." Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 3. November 2020 (- 9 A 6.19 -, juris) ab.Durch die Protokollerklärung sei nunmehr klargestellt, dass mit dem Bau des Vorhabens und der Baustelleneinrichtung erst begonnen werden dürfe, wenn das Rettungs- und Notfallkonzept der Planfeststellungsbehörde vorgelegt und von dieser geprüft und gebilligt worden ist (BVerwG, Urt. v. 01.11.2020 - 9 A 6.19 -, juris Rn. 21).
Hinzu kommt, dass Einwendungen der Antragstellerin gegen den Planfeststellungsbeschluss im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (- 9 A 6.19 -) abschließend behandelt worden sind und nicht dazu geführt haben, dass zugunsten der Antragstellerin Auflagen i.S.d. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG im Planfeststellungsbeschluss ergänzt wurden.
- BVerwG, 30.04.2025 - 11 A 8.24
Klage der Gemeinde Dobbertin gegen eine Energieleitung in Mecklenburg-Vorpommern …
Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht kann ausnahmsweise aber dann verletzt sein, wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 Rn. 25 m. w. N.). - BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21
(Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer …
Rn. 7 Die Antragstellerin meint, das Normenkontrollgericht habe sich in rechtserheblicher Weise in Widerspruch gesetzt zu Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - (…Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 177 Leitsatz 1 und Rn. 9). Die von der Beschwerde bezeichneten Aussagen im Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 6.19 - geben demgegenüber die rechtliche Würdigung auf der Grundlage des Vorbringens der dortigen Klägerin wieder; danach schied dort eine Rechtsverletzung nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise aus, sodass die Klagebefugnis nicht verneint werden konnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
- VGH Bayern, 14.11.2024 - 8 A 22.40034
Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung eines …
Rn. 35 Die Planrechtfertigung ist - ungeachtet der Frage der diesbezüglichen Rügebefugnis einer Gemeinde - gegeben (offengelassen: BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 12;… bejahend: BVerwG, U. v. 16.3.2006 - 4 A 1001.04 - NVwZ 2006, 1055 = juris Rn. 194;… BayVGH, U.v. 24.9.2021 - 8 A 19.40006 - KommJur 2021, 424 = juris Rn. 29).Rn. 69 Eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit Bezug auf den Betrieb kommunaler Einrichtungen kommt in Betracht, wenn solche Einrichtungen durch das Vorhaben in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 10;… U.v. 23.6.2022 - 7 C 1.21 - ZfB 2022, 207 = juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222
Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …
Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (stRspr, BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 06.06.2024 - 7 VR 4.24
Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 55/19
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis einer Gemeinde gegen einen …
- BVerwG, 22.05.2025 - 7 A 6.24
Klagen gegen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung erfolglos
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298
Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße
- OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 12 LB 148/22
Klage einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2024 - 1 A 10251/24
Regelungswirkung eines raumordnungsrechtlichen Zielabweichungsbescheid; Bezug auf …
- VG Schleswig, 02.06.2021 - 12 B 10/21
Enteignungsrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40047
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2021 - 5 S 1361/18
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eisenbahnrechtlichen …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2026 - 7 MS 53/25
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Richtbohrungen nach Erdgas in der …
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40050
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VG Mainz, 21.02.2024 - 3 K 149/23
Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe
- BVerwG, 29.01.2026 - 7 VR 5.25
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40049
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Planfeststellung eines kombinierten Straßen- und Eisenbahntunnels; Neubau einer Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Planfeststellung eines kombinierten Straßen- und Eisenbahntunnels; Neubau einer Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehmarnbeltquerung
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fehmarnbeltquerung: Zehn Klagen gegen geplanten Ostseetunnel
- ndr.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.05.2019)
Acht Klagen gegen Fehmarnbelttunnel
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+7Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerwG - 9 A 5.19 (anhängig)
Fehmarnbelttunnel
BVerwG - 9 A 10.19 (anhängig)Fehmarnbelttunnel
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 13.19Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Fehmarnbelttunnel
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
- BVerwG, 24.06.2021 - 9 A 11.20
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (50)
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Rn. 35 3. Die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindliche Feststellung des Gesetzgebers, dass ein Verkehrsbedarf besteht, schließt das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, grundsätzlich aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 214 Rn. 53).Die Bedarfsfeststellung kann darüber hinaus auch dann verfassungswidrig werden, wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 54).
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55).
Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 58).
Maßgeblich ist insoweit allein, ob eine Planung aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist, mithin Letztere die Errichtung des Vorhabens innerhalb von 15 Jahren nach Planerlass (vgl. § 18c Nr. 1 AEG, § 17c Nr. 1 FStrG; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 58) ausschließen.
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Rn. 40 Dem vom Kläger des Verfahrens BVerwG 9 A 9.19 vorgelegten Gutachten der Firma H. vom 8. Juli 2019 (Anlage K 69), auf welches sich auch die Klägerin beruft, hat die Beigeladene zudem detailliert und umfassend unter Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Firma I. widersprochen (Anlage Bg 5).Lediglich der Kläger des Verfahrens BVerwG 9 A 9.19 hat eine weitere Stellungnahme von H. vom 14. Mai 2020 vorgelegt, welche indes nur zu einzelnen Punkten - und dies teilweise lediglich relativierend - Stellung nimmt, ohne die fundamentale - und überzeugende - Kritik der Beigeladenen und des Beklagten zu entkräften.
Soweit die Klägerinnen - wie auch der Kläger des Verfahrens BVerwG 9 A 9.19 - geltend machen, das Gutachten zur Existenzgefährdung der Klägerin zu 1 weise für einen Fährbetrieb parallel zur FFBQ einen erheblich höheren Anteil der Verkehre als die Verkehrsprognose 2014 aus mit der Folge, dass das durchschnittliche Verkehrsaufkommen im Tunnel lediglich 5 000 Kfz betrage, zielt diese Kritik ebenso wie diejenige, der Prognose lägen zu hohe Fährpreise für Lkw zugrunde, ebenfalls lediglich auf das konkrete Verkehrsaufkommen, ohne die Erreichung der im Vordergrund stehenden Ziele der FFBQ auszuschließen.
Insoweit kann sich die Klägerin auch nicht darauf berufen, das Gericht habe sich aufgrund des rechtzeitigen Vorbringens des Klägers im Parallelverfahren BVerwG 9 A 9.19 ohnehin mit der Frage weiterer Riffe befassen müssen.
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Nach Durchführung eines Planänderungsverfahrens mit erneuter umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung in den Jahren 2016/2017 (1. Planänderung) reichten die Vorhabenträger weitere Deckblätter und Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde ein (2. Planänderung), welche diese im Januar 2018 Trägern öffentlicher Belange, der Klägerin zu 1 des Verfahrens BVerwG 9 A 12.19 sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen zuleitete.Im Übrigen hat der Senat im Parallelverfahren 9 A 12.19 hierzu ausgeführt:.
Rn. 63 Dessen ungeachtet stellt der Planfeststellungsbeschluss (S. 1296 f.) klar, dass der Beklagte selbst im Fall einer Existenzgefährdung der Klägerin zu 1 des Verfahrens BVerwG 9 A 12.19 keine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 17).
Hierzu hat der Senat im Verfahren BVerwG 9 A 12.19 bezüglich der dort ebenfalls enteignungsbetroffenen Klägerinnen ausgeführt:.
- BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Daher kann die Klägerin, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen werden soll, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42 …und vom 2. Juli 2020 - 9 A 8.19 - NVwZ 2020, 1848 Rn. 40).Danach kann eine Anfechtungsklage keinen Erfolg haben, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42…, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 …und vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21;… Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 Rn. 35).
Die Konkretisierung des Vorhabens entspricht nicht nur derjenigen in den Bedarfsplänen der Ausbaugesetze, welche gemäß § 1 Abs. 2 AEG, § 1 Abs. 2 FStrAbG den Bedarf verbindlich feststellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Sie bedeutet keine bindende negative Feststellung, dass für das Vorhaben kein Bedarf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 78 Rn. 34;… Beschlüsse vom 15. Juli 2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 5), sondern beruht darauf, dass die vorgenannten Pläne ein Instrument der Finanzplanung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 98 …und vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - UPR 2021, 40 Rn. 75).
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Rn. 31 2. Die gesetzliche Bedarfsfeststellung ist für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 59).Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 98 und vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - UPR 2021, 40 Rn. 75).
- BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung durch den Bedarfsplan ist die Planfeststellungsbehörde bei der gebotenen Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte nicht von der Prüfung befreit, ob trotzdem einer von der gesetzlichen Festlegung abweichenden Trassierung oder sogar einem Verzicht auf die Projektverwirklichung der Vorzug zu geben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ).Rn. 72 Auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung für das Vorhaben ist die Planfeststellungsbehörde bei der gebotenen Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte nicht von der Prüfung befreit, ob trotzdem einer von der gesetzlichen Festlegung abweichenden Trassierung oder sogar einem Verzicht auf die Projektverwirklichung der Vorzug zu geben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ).
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Auch umfasst das Recht des Enteignungsbetroffenen, sich gegen eine vermeintlich nicht dem Allgemeinwohl dienende Inanspruchnahme seines Eigentums zu wenden, grundsätzlich nicht die Befugnis, sich zum Sachwalter von Rechten zu machen, die nach der Rechtsordnung bestimmten anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106 …und vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 220 Rn. 63).Rn. 64 Soweit die Klägerin rügt, der Planfeststellungsbeschluss berücksichtige nicht, dass das Frachtvolumen der Fährlinien der St. im Ostseeraum um 30 % zurückgehen werde, handelt es sich um Belange Dritter, bezüglich derer die Klägerin ungeachtet ihrer Enteignungsbetroffenheit nicht rügebefugt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106 …und vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184 Rn. 63).
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Auch umfasst das Recht des Enteignungsbetroffenen, sich gegen eine vermeintlich nicht dem Allgemeinwohl dienende Inanspruchnahme seines Eigentums zu wenden, grundsätzlich nicht die Befugnis, sich zum Sachwalter von Rechten zu machen, die nach der Rechtsordnung bestimmten anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106 und vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 220 Rn. 63).Rn. 64 Soweit die Klägerin rügt, der Planfeststellungsbeschluss berücksichtige nicht, dass das Frachtvolumen der Fährlinien der St. im Ostseeraum um 30 % zurückgehen werde, handelt es sich um Belange Dritter, bezüglich derer die Klägerin ungeachtet ihrer Enteignungsbetroffenheit nicht rügebefugt ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106 und vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184 Rn. 63).
- EuG, 13.12.2018 - T-630/15
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission
Auszug aus BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Rn. 21 II. Der Beklagte musste die Klägerin nach Erlass des Urteils des Europäischen Gerichts vom 13. Dezember 2018 (T-630/15 [ECLI:EU:T:2018:942]) nicht erneut anhören.Das Europäische Gericht hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 (T-630/15 [ECLI:EU:T:2018:942]) lediglich das Unterlassen eines förmlichen Prüfverfahrens beanstandet, aber keine grundlegenden materiellen Bedenken gegen die Beihilfefinanzierung geäußert.
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10
Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12
Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …
- BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
- BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
- BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15
Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen …
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
- BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
- BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05
Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher …
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87
Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis - …
- BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung …
- BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82
Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens - …
- BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74
Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung; …
- EuG, 19.09.2018 - T-68/15
HH Ferries u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …
- BVerwG, 12.07.2017 - 9 B 49.16
Planrechtfertigung für Bundesstraße (Ortsumgehung); Existenzgefährdung eines …
- BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes; …
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 B 37.00
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Nichtberücksichtigung des Vortrags der …
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19
Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen
- BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15
Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
- BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95
Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche …
- BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95
Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige …
- VGH Bayern, 22.04.2025 - 8 A 22.40053
Planfeststellungsverfahren B 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung …
Allerdings setzt dies voraus, dass diese Belange für die Planfeststellungsbehörde bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 61 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020
Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen
Denn eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur bei Änderungen erforderlich, die das Gesamtkonzept der Planung und die Identität des Vorhabens berühren und somit zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 29; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22;… U.v. 23.11.2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 = juris Rn. 27). - VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Denn eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur bei Änderungen erforderlich, die das Gesamtkonzept der Planung und die Identität des Vorhabens berühren und somit zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 29; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22;… U.v. 23.11.2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 = juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Denn eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur bei Änderungen erforderlich, die das Gesamtkonzept der Planung und die Identität des Vorhabens berühren und somit zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 29; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22;… U.v. 23.11.2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 = juris Rn. 27). - VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für …
Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Verwaltungsverfahren vorzutragen, dann ist die Betroffenheit abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste (…vgl. BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 = juris Rn. 52;… B.v. 11.1.2001 - 4 B 37.00 - NVwZ 2001, 1398 = juris Rn. 16; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 61). - VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298
Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße
Im Übrigen ist die Frage, welches UVP-Verfahrensrecht Anwendung findet, zu trennen von der Frage, welche Auswirkungen Planänderungen auf den förmlichen Verfahrensgang haben können (z.B. eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 78g Abs. 1 Satz 6 BayVwVfG a.F.; vgl. auch BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Denn eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur bei Änderungen erforderlich, die das Gesamtkonzept der Planung und die Identität des Vorhabens berühren und somit zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 29; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22;… U.v. 23.11.2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 = juris Rn. 27). - BVerwG, 24.06.2021 - 9 A 11.20
Unbegründetheit der Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2020 - 9 A 11.19 - wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Denn eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur bei Änderungen erforderlich, die das Gesamtkonzept der Planung und die Identität des Vorhabens berühren und somit zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 29; U.v. 3.11.2020 - 9 A 11.19 - juris Rn. 22;… U.v. 23.11.2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 = juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 36 PflSchG; Art 29 EGV 1107/2009; Art 31 EGV 1107/2009; Art 4 EGV 1107/2009
Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im zonalen Zulassungsverfahren - Vom Umweltbundesamt geforderte Biodiversitätsanwendungsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Der Gesetzgeber ist zum anderen zur Regelung der Fragen verpflichtet, die für Staat und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 -, juris;… Urt. v. 19.9.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -, juris). - BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen jeder Art grundsätzlich die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, juris;… Urt. v. 19.1.1989 - 7 V 31/87 -, juris). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Der Gesetzgeber ist zum anderen zur Regelung der Fragen verpflichtet, die für Staat und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 -, juris; Urt. v. 19.9.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -, juris).
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88
Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Ohne eine derartige Aussetzung des Verfahrens bleibt eine nach § 75 Satz 1 VwGO erhobene Untätigkeitsklage zulässig und erfordert die Durchführung des Vorverfahrens selbst dann nicht, wenn die Behörde den Kläger während des Rechtsstreits ablehnend bescheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1991 - 1 C 42/88 -, juris;… Urt. v. 13.1.1983 - 5 C 114/81 -, juris;… Porsch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 75 Rn. 26). - BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Der Kläger muss vielmehr die Verpflichtung zur Erteilung eines Verwaltungsakts beantragen, dessen Gestattungswirkung über den bisherigen Erlaubnisinhalt hinausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2007 - 6 C 1/07 -, juris;… Urt. v. 17.6.1999 - 3 C 20/98 -, juris;… Wysk in: ders., VwGO, 2. Aufl., § 42 Rn. 36). - OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Bei der Befristung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung handelt es sich um eine von Rechts wegen zwingend vorgeschriebene inhaltliche Ausgestaltung der Zulassung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in anderem Zusammenhang: OVG Hamburg, Urt. v. 22.6.2017 - 4 Bf 160/14 -, juris). - BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Ohne eine derartige Aussetzung des Verfahrens bleibt eine nach § 75 Satz 1 VwGO erhobene Untätigkeitsklage zulässig und erfordert die Durchführung des Vorverfahrens selbst dann nicht, wenn die Behörde den Kläger während des Rechtsstreits ablehnend bescheidet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1991 - 1 C 42/88 -, juris; Urt. v. 13.1.1983 - 5 C 114/81 -, juris;… Porsch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 75 Rn. 26). - BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Der Kläger muss vielmehr die Verpflichtung zur Erteilung eines Verwaltungsakts beantragen, dessen Gestattungswirkung über den bisherigen Erlaubnisinhalt hinausgeht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2007 - 6 C 1/07 -, juris; Urt. v. 17.6.1999 - 3 C 20/98 -, juris;… Wysk in: ders., VwGO, 2. Aufl., § 42 Rn. 36). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbedingungen zum Schutz der Biodiversität geknüpften Einvernehmens wird vielmehr im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152). - OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99
Keine weitere Beiladung einer Bundesbehörde; Beiladung (Behörde); Bundesbehörde …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbedingungen zum Schutz der Biodiversität geknüpften Einvernehmens wird vielmehr im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152).
- VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 455/23
Anwendungsbestimmung; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90; NT308; …
Soweit das UBA sinngemäß geltend macht, die Verwendung des Pflanzenschutzmittels E. führe zu unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, weil das Pflanzenschutzmittel ein hohes Gefährdungspotenzial für die Vielfalt und Abundanz von Nichtziel-Landarthropoden und -Landwirbeltieren durch trophische Wechselwirkungen, d. h. aufgrund indirekter Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels über das Nahrungsnetz auf der Grundlage des Ausmaßes der direkten Auswirkungen auf Nichtzielpflanzen und Nichtzielarthropoden im Feld, aufweise, ist Voraussetzung für die Berücksichtigung derartiger Auswirkungen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zunächst anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat (zu den näheren Einzelheiten: VG Braunschweig, Urteile v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris;… Urt. des erkennenden Gerichts v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris Rn. 50 ff.).Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig bereits in den Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19, juris) zu den vom UBA ursprünglich für erforderlich gehaltenen Anwendungsbestimmungen Biodiv1, Biodiv2 und NT(neu) zum Schutz der biologischen Vielfalt dargelegt hat, können gemäß Art. 4 Abs. 3 lit. e) iii) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 indirekte Auswirkungen auf die Biodiversität sowie die Vielfalt und Abundanz von Nichtzielarten durch Nahrungsnetzeffekte im Rahmen der Risikobewertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die EFSA anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinen Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19, juris) und vom 29. September 2021 (1 A 130/21, juris) dargelegt, dass sich der Begriff der "Behörde" im Sinne der Vorschrift auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und nicht auf die Behörden der Mitgliedstaaten bezieht.
Die Entstehungsgeschichte der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verdeutlicht damit, dass der Vorbehalt der Festlegung von Bewertungsmethoden durch die EFSA gezielt in die Bestimmung des Art. 4 Abs. 3 lit. e) der Verordnung aufgenommen wurde, um eine Einigung zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission herstellen zu können (so bereits: VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Sinn und Zweck des vom Verordnungsgeber ausdrücklich bestimmten Vorbehalts der Festlegung von Bewertungsmethoden durch die EFSA, der sich für Teilaspekte anderer Schutzgüter in gleicher Weise in Art. 4 Abs. 2 Satz 1 lit. a) und Art. 4 Abs. 3 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 findet, sind unter Berücksichtigung des mit der Verordnung verfolgten Harmonisierungsbestrebens (vgl. insbesondere Erwägungsgründe 9 und 25 der Verordnung) darin zu sehen, gerade für Bereiche, deren Bewertung sich wegen einer Vielzahl einwirkender Faktoren schwierig gestaltet und verschiedenen Lösungsansätzen zugänglich ist, die Anwendung einheitlicher Bewertungsmethoden in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Hingegen ist es nicht geeignet, den in Art. 4 Abs. 3 lit. e) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 speziell geregelten Bewertungsgegenstand zu erweitern (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Wie dargelegt, hat das erkennende Gericht die Problematik schon in seinen Entscheidungen vom 4. September 2019 (a. a. O.) aufgegriffen und adressiert.
- VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 457/23
Anwendungsbestimmung; fall-back zRMS; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90; …
Soweit das UBA sinngemäß geltend macht, die Verwendung des streitgegenständlichen Pflanzenschutzmittels führe zu unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, weil das Pflanzenschutzmittel ein hohes Gefährdungspotenzial für die Vielfalt und Abundanz von Nichtziel-Landarthropoden und -Landwirbeltieren durch trophische Wechselwirkungen, d. h. aufgrund indirekter Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels über das Nahrungsnetz auf der Grundlage des Ausmaßes der direkten Auswirkungen auf Nichtziel-Pflanzen und Nichtziel-Arthropoden im Feld, aufweise, ist Voraussetzung für die Berücksichtigung derartiger Auswirkungen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zunächst anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat (zu den näheren Einzelheiten: VG Braunschweig, Urteile v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris;… Urt. des erkennenden Gerichts v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris Rn. 50 ff.).Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig bereits in den Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) zu den vom UBA ursprünglich für erforderlich gehaltenen Anwendungsbestimmungen Biodiv1, Biodiv2 und NT(neu) zum Schutz der biologischen Vielfalt dargelegt hat, können gemäß Art. 4 Abs. 3 Buchst. e) iii) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 indirekte Auswirkungen auf die Biodiversität sowie die Vielfalt und Abundanz von Nichtzielarten durch Nahrungsnetzeffekte im Rahmen der Risikobewertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die EFSA anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinen Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und vom 29. September 2021 (1 A 130/21 -, juris) dargelegt, dass sich der Begriff der "Behörde" im Sinne der Vorschrift auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und nicht auf die Behörden der Mitgliedstaaten bezieht.
Die Entstehungsgeschichte der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verdeutlicht damit, dass der Vorbehalt der Festlegung von Bewertungsmethoden durch die EFSA gezielt in die Bestimmung des Art. 4 Abs. 3 Buchst. e) der Verordnung aufgenommen wurde, um eine Einigung zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission herstellen zu können (so bereits: VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Sinn und Zweck des vom Verordnungsgeber ausdrücklich bestimmten Vorbehalts der Festlegung von Bewertungsmethoden durch die EFSA, der sich für Teilaspekte anderer Schutzgüter in gleicher Weise in Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a) und Art. 4 Abs. 3 Buchst. b) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 findet, sind unter Berücksichtigung des mit der Verordnung verfolgten Harmonisierungsbestrebens (vgl. insbesondere Erwägungsgründe 9 und 25 der Verordnung) darin zu sehen, gerade für Bereiche, deren Bewertung sich wegen einer Vielzahl einwirkender Faktoren schwierig gestaltet und verschiedenen Lösungsansätzen zugänglich ist, die Anwendung einheitlicher Bewertungsmethoden in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Hingegen ist es nicht geeignet, den in Art. 4 Abs. 3 Buchst. e) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 speziell geregelten Bewertungsgegenstand zu erweitern (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) und v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris).
Wie dargelegt, hat das erkennende Gericht die Problematik schon in seinen Entscheidungen vom 4. September 2019 (a. a. O.) aufgegriffen und adressiert.
- VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 36/21
Anwendungsbestimmung; Aquatische Risikobewertung; Nichtzielpflanzen; …
Denn mit dem Guidance Document "Guidance on tiered risk assessment for plant protection products for aquatic organisms in edge-of-field surface waters" (EFSA Journal 2013; 11(7):3290) aus dem Jahr 2013 hat die EFSA den (neuen) Endpunkt ErC50 ausdrücklich festgelegt und damit eine anerkannte wissenschaftliche Bewertungsmethode für unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt i.S.v. Art. 4 Abs. 3 lit. e Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geschaffen (siehe zum weiten Begriffsverständnis des Schutzgutes der Umwelt im Rahmen von Art. 4 Abs. 3 lit. e Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: VG Braunschweig, Urteile v. 4.9.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris).In Anlehnung an die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts bezüglich des Fehlens solcher Bewertungsmethoden (siehe Urteile v. 4.9.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris;… Urt. v. 29.9.2021 - 1 A 130/21 -, juris) kann eine Abänderung der von der EFSA vorgegebenen Bewertungsmethode nur von dieser selbst und nicht von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden.
- VG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 A 130/21
Anwendungsbestimmung; Nichtzielpflanzen; Pflanzenschutzmittel
Rn. 9 Mit Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19) entschied das Gericht, dass der in Art. 4 Abs. 3 Buchst. e iii) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausdrücklich geregelte Vorbehalt der vorherigen Festlegung von Bewertungsmethoden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der Berücksichtigung indirekter Auswirkungen auf die Biodiversität bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln entgegensteht, solange die EFSA noch keine anerkannten wissenschaftlichen Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat.Rn. 53 Zu den vom UBA auch für das streitgegenständliche Pflanzenschutzmittel zunächst für erforderlich gehaltenen Anwendungsbestimmungen Biodiv1, Biodiv2 und NT(neu) zum Schutz der biologischen Vielfalt gemäß Art. 4 Abs. 3 Buchst. e iii) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Gericht mit den Beteiligten bekannten Urteilen vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19, juris) wie folgt ausgeführt:.
- VG Braunschweig, 18.09.2023 - 1 A 535/21
Anwendungsbestimmung NT306-0/1; Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology; …
Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil vom 4. September 2019 (9 A 11/19 und 9 A 18/19) entschieden habe, existierten jedoch keine EFSA-Bewertungsmethoden zur Berücksichtigung der unannehmbaren Auswirkungen auf die Biodiversität.Voraussetzung für die Berücksichtigung von Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels auf Nichtzielarthropoden auf der Anwendungsfläche ("infield") ist nach Art. 4 Abs. 3 lit. e) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zunächst anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte bestimmt hat (zu den näheren Einzelheiten: VG Braunschweig, Urteile v. 04.09.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris;… Urt. des erkennenden Gerichts v. 29.09.2021 - 1 A 130/21 -, juris Rn. 50 ff.).
- VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 17/21
Aquatische Risikobewertung; Sicherheitsfaktor
Denn mit dem Guidance Document "Guidance on tiered risk assessment for plant protection products for aquatic organisms in edge-of-field surface waters" (EFSA Journal 2013; 11(7):3290) aus dem Jahr 2013 hat die EFSA den (neuen) Endpunkt ErC50 ausdrücklich festgelegt und damit eine anerkannte wissenschaftliche Bewertungsmethode für unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Buchst. e Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geschaffen (siehe zum weiten Begriffsverständnis des Schutzgutes der Umwelt im Rahmen von Art. 4 Abs. 3 Buchst. e Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: VG Braunschweig, Urteile v. 4.9.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris).In Anlehnung an die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts bezüglich des Fehlens solcher Bewertungsmethoden (siehe Urteile v. 4.9.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris;… Urt. v. 29.9.2021 - 1 A 130/21 -, juris) kann eine Abänderung der von der EFSA vorgegebenen Bewertungsmethode nur von dieser selbst und nicht von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden.
- VG Braunschweig, 28.10.2022 - 1 A 125/21
Erneuerung; gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Referenzzulassung
Soweit es darin unter anderem die Festsetzung der Anwendungsbestimmungen Biodiv 1, Biodiv 2 und NT(neu) gefordert hat, entspricht dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zu den genannten Anwendungsbestimmungen (Urt. v. 4.9.2019 - 9 A 11/19 und 9 A 18/19 -, juris) nicht mehr der aktuellen Verwaltungspraxis des UBA.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2020 - 9 A 6.19, 9 A 7.19, 9 A 9.19, 9 A 10.19, 9 A 11.19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.10.2020 - 9 A 6.19, 9 A 7.19, 9 A 9.19, 9 A 10.19, 9 A 11.19
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 27.10.2020 - 9 A 6.19
Für die Verkündung der aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 22. September bis 1. Oktober 2020 (9 A 7.19, 9.19, 11.19, 12.19 und 13.19 ) sowie vom 6. Oktober 2020 (9 A 6.19 und 10.19) ergehenden Entscheidungen werden Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung und der Veröffentlichung ihres Inhalts zugelassen.
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