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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27583
VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07 (https://dejure.org/2008,27583)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.04.2008 - 9 A 207/07 (https://dejure.org/2008,27583)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. April 2008 - 9 A 207/07 (https://dejure.org/2008,27583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Schülerfahrtkostenerstattung im schleswig-holsteinischen Schulrecht; Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Träger der Schülerbeförderung; Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung zum Besuch einer ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Bei deren Ausgestaltung hat der Gesetzgeber (und die am Gesetz ausgerichtete Verwaltungspraxis) einen weiten Gestaltungsspielraum, der es zum einen unter Beachtung des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG erlaubt, die Erbringung der öffentlichen Leistung von einer Gegenleistung der Begünstigten abhängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, S. 59 ff.) und zum anderen, vielfältige Lebensverhältnisse durch eine einheitliche Regelung zu erfassen und hierbei ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz oder das Sozialstaatsprinzip gewisse tatsächliche Verschiedenheiten aufgrund der unterschiedlichen Lebensverhältnisse zu vernachlässigen.

    Die damit einhergehende finanzielle Belastung der Berufsfachschüler mag zwar zu einer auf Begabtenförderung und Ausschöpfung aller Bildungsreserven gerichteten Schulpolitik tendenziell in einem gewissen Widerspruch stehen, begründet jedoch noch keine mit dem Gleichheitssatz unvereinbare Benachteiligung: "Entscheidend ist, dass die ungleiche Behandlung der Schülergruppen im Hinblick auf die die Erstattungsregelung tragenden Gründe nicht unverständlich bleibt" (BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990, a.a.O.).

    Aus den Bestimmungen des Grundgesetzes lässt sich insbesondere keine verfassungsrechtliche Pflicht ableiten, die Schülerbeförderung unentgeltlich zu regeln bzw. zu handhaben: "So gewähren weder das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können, das Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG, noch das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, S. 59 ff.)." Ebenso wenig vermittelt die in § 20 Abs. 1 S. 1 SchulG n.F. als Konkretisierung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages im Sinne des Art. 7 GG normierte allgemeine Schulpflicht einen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung: "Denn die Erfüllung der Schulpflicht ist traditionell als Bringschuld zu begreifen (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2003 - 2 A 10588/03 - DÖV 2004, S. 350 ff.).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Denn der Gleichheitssatz, an dem die Ermessensausübung zu messen ist, stellt nicht auf den Wortlaut der die Verwaltung bindenden Vorschrift, sondern auf ihre Handhabung ab (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.06.1979 - 6 B 33.79 ZBR 1980, 24; Urteil vom 26.04.1979, aaO).

    Richterlicher Prüfungsmaßstab kann unter diesen Umständen nur sein, ob die Verwaltung in Anwendung der für sie verbindlichen Vorschriften den Gleichheitssatz bzw. sonstige rechtliche Regelungen willkürlich verletzt oder höherrangige Zweckbestimmungen nicht beachtet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 -, BVerwGE 58, 45 ff. = NJW 1979, 2059 ff.; Beschl. v. 21.09.1993 - 2 B 109/93 - in Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91

    Rechtsanpruch; Schülerbeförderungskosten; Schulträger

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Rn. 15 Der Kläger hat allerdings einen Anspruch darauf, dass der Beklagte über sein Begehren in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHAnz 1993, 120;… Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 18 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • VG Schleswig, 17.09.2007 - 9 B 67/07
    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Dieser Gestaltungsspielraum wird erst dann überschritten, wenn die Vorgehensweise sich nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise verträgt und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. Kammerbeschl. v. 17.9.2007 - 9 B 67/07 -).

    Die Schülerbeförderung stellt dagegen vielmehr eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar" (Kammerbeschl. v. 17.9.2007 - 9 B 67/07 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität, …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Aus den Bestimmungen des Grundgesetzes lässt sich insbesondere keine verfassungsrechtliche Pflicht ableiten, die Schülerbeförderung unentgeltlich zu regeln bzw. zu handhaben: "So gewähren weder das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können, das Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG, noch das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, S. 59 ff.)." Ebenso wenig vermittelt die in § 20 Abs. 1 S. 1 SchulG n.F. als Konkretisierung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages im Sinne des Art. 7 GG normierte allgemeine Schulpflicht einen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung: "Denn die Erfüllung der Schulpflicht ist traditionell als Bringschuld zu begreifen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2003 - 2 A 10588/03 - DÖV 2004, S. 350 ff.).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Insoweit ist das Schulgesetz vergleichbar mit einem Haushaltsplan, der ebenfalls einen gesetzlichen Ausschluß von Außenwirkungen enthält (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, E 38, 121).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Denn der Gleichheitssatz, an dem die Ermessensausübung zu messen ist, stellt nicht auf den Wortlaut der die Verwaltung bindenden Vorschrift, sondern auf ihre Handhabung ab (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.06.1979 - 6 B 33.79 ZBR 1980, 24;… Urteil vom 26.04.1979, aaO).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Richterlicher Prüfungsmaßstab kann unter diesen Umständen nur sein, ob die Verwaltung in Anwendung der für sie verbindlichen Vorschriften den Gleichheitssatz bzw. sonstige rechtliche Regelungen willkürlich verletzt oder höherrangige Zweckbestimmungen nicht beachtet hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 -, BVerwGE 58, 45 ff. = NJW 1979, 2059 ff.; Beschl. v. 21.09.1993 - 2 B 109/93 - in Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 204/93
    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07
    Rn. 15 Der Kläger hat allerdings einen Anspruch darauf, dass der Beklagte über sein Begehren in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHAnz 1993, 120; Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).
  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 244/09

    Schülerbeförderung: Übernahme der Kosten für den Besuch einer weiterführenden …

    Rn. 21 Dieser Auffassung hat sich das erkennende Gericht angeschlossen (vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - in juris;… Urt. v. 04.11.2009 - 9 A 98/09 - m.w.N.).

    Die Schülerbeförderung stellt demgegenüber eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar (VG Schleswig, Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - in juris).

  • VG Schleswig, 09.10.2017 - 9 A 257/16

    Hauptwohnung als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der …

    Die Schülerbeförderung stellt dagegen vielmehr eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar (st. Rspr. der Kammer, vgl. z.B. U. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - und U. v. 12.10.2016 - 9 A 279/15 - , beide juris).
  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

    Rn. 43 Wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - Kammerbeschl. v. 17.09.2007 - 9 B 67/07 -), lässt sich auch aus den Bestimmungen des Grundgesetzes oder der Landesverfassung keine Pflicht ableiten, die Schülerbeförderung unentgeltlich oder jedenfalls anders zu regeln bzw. zu handhaben.
  • VG Schleswig, 12.10.2016 - 9 A 279/15

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung

    Die Schülerbeförderung stellt dagegen vielmehr eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar (std. Rspr. der Kammer, vgl. VG Schleswig, U. v. 19.08.2015 - 9 A 111/15 - U. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - Kammerbeschluss v. 17.09.2007 - 9 B 67/07).
  • VG Schleswig, 19.08.2016 - 9 A 232/15

    Erstattungsanspruch von Schülerbeförderungskosten

    Richterlicher Prüfungsmaßstab ist insofern lediglich, ob die Beklagte bei der praktischen Anwendung der für sie verbindlichen Vorschriften willkürlich gehandelt und deshalb den Gleichheitsgrundsatz verletzt hat (std. Rspr. der Kammer, vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - in juris;… Urt. v. 08.12.2010 - 9 A 244/09 - jeweils m.w.N.).
  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 217/09

    Schülerbeförderung, Erstattung der Kosten durch Schulträger

    Rn. 24 Dieser Auffassung hat sich das erkennende Gericht angeschlossen (vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - in juris;… Urt. v. 04.11.2009 - 9 A 98/09 - m.w.N.).
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