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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 10.09.2003 | VG Magdeburg, 17.09.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03   

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BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03 (https://dejure.org/2004,3871)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 9 A 33.03 (https://dejure.org/2004,3871)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 (https://dejure.org/2004,3871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VerkPBG § 1; GVG § 17 Abs. 2; VwGO §§ 45, 52 Nr. 1; VwVfGBbg § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 2 und 3
    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VerkPBG § 1
    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs; sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • Judicialis

    VerkPBG § 1; ; GVG § 17 Abs. 2; ; VwGO § 45; ; VwGO § 52 Nr. 1; ; VwVfGBbg § 74 Abs. 2; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 2; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Unzuständigkeit des Gerichts; Anspruch auf Ergänzung des als bestandskräftig angenommenen Planfeststellungsbeschlusses; Versagungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 551
  • DVBl 2004, 1051 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03
    Das Bundesverwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 i.V.m. § 1 VerkPBG ist jedoch nicht zuständig, über eine derartige Verpflichtungsklage zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 und Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 S. 60).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03
    Das Bundesverwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 i.V.m. § 1 VerkPBG ist jedoch nicht zuständig, über eine derartige Verpflichtungsklage zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 und Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 S. 60).
  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz; …

    Das setzt indes voraus, dass es sich um denselben Streitgegenstand handelt (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 3 = NVwZ-RR 2004, 551;… Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, Rn. 18 zu § 41 VwGO/§§ 17, 17b GVG).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Die einheitliche Gesamtzuständigkeit ist indes nur gegeben, soweit es sich um denselben Streitgegenstand im Sinne desselben tatsächlichen Antrags und Sachverhalts handelt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 31.03.2004, 9 A 33/03, Rn. 12 bei juris; BSG…, Beschluss vom 25.10.2017, B 7 SF 1/16 R, Rn. 8 ff. bei juris; BGH…, Urteil vom 28.02.1991, III ZR 53/90, Rn. 6 bei juris;… Zimmermann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2017, § 17 GVG Rn. 12 f.).

    Unabhängig hiervon hätte das Amtsgericht Bonn den Antrag entsprechend § 17 Abs. 2 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen gehabt, d.h. auch im Hinblick auf die rechtswegfremde Anspruchsgrundlage des § 1 IFG, vorausgesetzt, es handelt sich um denselben Streitgegenstand im Sinne desselben tatsächlichen Antrags und Sachverhalts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.2004, 9 A 33/03, Rn. 12 bei juris; BSG…, Beschluss vom 25.10.2017, B 7 SF 1/16 R, Rn. 8 ff. bei juris; BGH…, Urteil vom 28.02.1991, III ZR 53/90, Rn. 6 bei juris;… Zimmermann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2017, § 17 GVG Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei …

    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheides setzt jedoch voraus, dass derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.3.2004 - 9 A 33.03 -, BVerwGE 120, 246 und Beschl. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, BVerwGE 130, 113) erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung …

    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheides setzt jedoch voraus, dass derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.3.2004 - 9 A 33.03 -, BVerwGE 120, 246 und Beschl. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, BVerwGE 130, 113) erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches …

    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung des beantragten Vorbescheides (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) setzt demnach voraus, dass derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.3.2004 - 9 A 33.03 -, BVerwGE 120, 246 und Beschl. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, BVerwGE 130, 113) erfüllt sind.
  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die …

    Das begründet die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls für diesen Streitgegenstand (siehe dazu Beschluss vom 31. März 2004 - BVerwG 9 A 33.03 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im …

    Rn. 51 (A) Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids setzt jedoch voraus, dass derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.03.2004 - 9 A 33.03 -, BVerwGE 120, 246 und Beschl. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, BVerwGE 130, 113) erfüllt sind.
  • BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr; …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 3.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • OVG Bremen, 02.02.2009 - 1 D 599/08

    Planfeststellungsbeschluss; Örtliche Zuständigkeit; Ortsgebundenes Recht; …

  • BVerwG, 24.06.2010 - 9 A 36.08

    Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für nachträgliche …

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer …

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   BVerwG, 10.09.2003 - 9 A 33.03   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

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  • Wolters Kluwer

    Abtrennung des Verfahrens und Fortführung unter einem anderen Aktenzeichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 9 A 59.03

    Anhörungsverfahren; Einwendungsausschluss; Planfeststellung für Bau einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2003 - 9 A 33.03
    Soweit mit der Klage eine Ergänzung des nach dem Vorbringen der Klägerin nicht bestandskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Mai 2000 begehrt wird, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 A 59.03 fortgeführt (§ 93 VwGO).
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   VG Magdeburg, 17.09.2003 - 9 A 33/03   

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Wird zitiert von ...

  • VG Magdeburg, 24.03.2014 - 9 B 45/14

    Umlagen von gemeinschaftlichen Beiträgen für die Gewässerunterhaltung

    Ist eine Schuld rechtlich deshalb als Jahresschuld zu beurteilen, weil damit rechtlich gesehen Leistungen über einen "Zeitraum" abgegolten werden, so muss die Abgabensatzung dem dadurch gerecht werden, dass sich ihre Geltung über den gesamten Erhebungszeitraum erstreckt (…so bereits Urt. v. 21.10.2009, 9 A 136/08 MD, JURIS; vgl. auch Urt. v. 17.09.2003, 9 A 33/03 MD; v. 05.11.2003, 9 A 184/03 MD; v. 25.03.2004, 9 A 140/03 MD zum Benutzungsgebührenrecht).
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