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| VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24 MD |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 13.06.2024 - C-563/22
Staatenlosen palästinensischer Herkunft, die beim UNRWA registriert sind, ist die …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Zur Klärung dieser Frage ist eine individuelle Prüfung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 68 …und Urteil vom 5. Oktober 2023 - C-294/22 -, juris Rn. 34).Ist hingegen die Lage in dem Operationsgebiet derart, dass der UNRWA nicht in der Lage ist, menschenwürdige Lebensbedingungen für Staatenlose, die nachgewiesen zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe gehören, zu gewährleisten, muss ein Antragsteller ausnahmsweise nicht nachweisen, dass er von dieser allgemeinen Lage im Falle seiner Rückkehr in das Operationsgebiet des UNRWA spezifisch betroffen wäre (EuGH, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 85; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28/18 -, juris Rn. 28).
Rn. 36 Ob Schutz oder Beistand des UNRWA entfallen ist, ist im Hinblick auf den Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem der Staatenlose das Operationsgebiet des Einsatzgebiets des UNRWA, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, verlassen hat, auf den Zeitpunkt, zu dem die zuständigen Verwaltungsbehörden über seinen Antrag auf internationalen Schutz entscheiden, oder auf den Zeitpunkt, zu dem das zuständige Gericht über einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der dieser Antrag abgelehnt wird, entscheidet (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 87).
Rn. 38 In räumlicher Hinsicht ist auf das Operationsgebiet des Einsatzgebiets des UNRWA abzustellen, in dem der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 72, 78, 79, 84, 85, 87; anders noch EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 -, juris Rn. 67).
- BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18
Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthalt setzt voraus, dass der Staatenlose in dem betreffenden Land tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat, dort also nicht nur vorübergehend verweilt, und die zuständigen Behörden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen ihn eingeleitet haben; rechtmäßig muss der Aufenthalt hingegen nicht sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28/18 -, juris Rn. 14, …sowie Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 -, juris Rn. 31 ff.).Ist hingegen die Lage in dem Operationsgebiet derart, dass der UNRWA nicht in der Lage ist, menschenwürdige Lebensbedingungen für Staatenlose, die nachgewiesen zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe gehören, zu gewährleisten, muss ein Antragsteller ausnahmsweise nicht nachweisen, dass er von dieser allgemeinen Lage im Falle seiner Rückkehr in das Operationsgebiet des UNRWA spezifisch betroffen wäre (EuGH…, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 85; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28/18 -, juris Rn. 28).
Denn die Bereitstellung von Lebensmitteln, Schulunterricht oder Gesundheitsfürsorge hat keinen praktischen Wert, wenn es den Begünstigten infolge einer Bürgerkriegssituation nicht zumutbar ist, diese in Anspruch zu nehmen, und deshalb ihre Ausreise aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 -, juris Rn. 28, unter Verweis auf Generalanwalt Mengozzi, Schlussanträge vom 17. Mai 2018 - C-585/16 -, juris Rn. 45).
- EuGH, 19.12.2012 - C-364/11
Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Rn. 24 Das durch Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 302/IV vom 8. Dezember 1949 errichtete Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) fällt derzeit als einzige Organisation in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen, die Art. 1 Abschnitt D GK sowie Art. 12 Abs. 1 Buchst. a RL 2011/95/ EU aufgreifen bzw. umsetzen und die gerade im Hinblick auf die besondere Lage der - regelmäßig staatenlosen - Palästinaflüchtlinge geschaffen worden sind, die den Beistand oder Schutz des UNRWA genießen (…vgl. EuGH, Urteile vom 17.Juni 2010 - C-31/09 [ECLI:EU:C:2010:351], Bolbol - Rn. 44 und vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 [ECLI:EU:C:2012:826], El Kott u.a. - Rn. 48).Liegen die Voraussetzungen dieser Regelung vor, ist einem Asylantragsteller auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass dieser nachweisen muss, dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung hat (vgl. EuGH, Urteile vom 19.Dezember 2012 - C-364/11 - Rn. 67, 70 ff., 76 …und vom 25. Juli 2018 - C-585/16[ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 86; BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 2/21 -, BVerwGE 172, 241-254).
Als ausreichender Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes oder Beistands ist die Registrierung bei dem UNRWA anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 -, juris Rn. 52;… BVerwG, Urteil vom 27- April 2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 14 m. w. N.; VG Berlin…, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 34 K 376/22 A -, juris Rn. 85).
- EuGH, 25.07.2018 - C-585/16
Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Liegen die Voraussetzungen dieser Regelung vor, ist einem Asylantragsteller auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass dieser nachweisen muss, dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 19.Dezember 2012 - C-364/11 - Rn. 67, 70 ff., 76 und vom 25. Juli 2018 - C-585/16[ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 86; BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 2/21 -, BVerwGE 172, 241-254).Denn die Bereitstellung von Lebensmitteln, Schulunterricht oder Gesundheitsfürsorge hat keinen praktischen Wert, wenn es den Begünstigten infolge einer Bürgerkriegssituation nicht zumutbar ist, diese in Anspruch zu nehmen, und deshalb ihre Ausreise aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 -, juris Rn. 28, unter Verweis auf Generalanwalt Mengozzi, Schlussanträge vom 17. Mai 2018 - C-585/16 -, juris Rn. 45).
- VG Berlin, 05.12.2024 - 34 K 376.22
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Als ausreichender Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes oder Beistands ist die Registrierung bei dem UNRWA anzusehen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 -, juris Rn. 52;… BVerwG, Urteil vom 27- April 2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 14 m. w. N.; VG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 34 K 376/22 A -, juris Rn. 85).Vielmehr ist auch bei einer maßgeblichen Verschlechterung der allgemeinen oder individuellen Umstände seit dem Verlassen des Mandatsgebietes des UNRWA eine umfassende ex nunc-Prüfung durch das Gericht oder die Behörden durchzuführen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 34 K 376/22 A -, juris Rn. 95, 98).
- BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07
Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthalt setzt voraus, dass der Staatenlose in dem betreffenden Land tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat, dort also nicht nur vorübergehend verweilt, und die zuständigen Behörden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen ihn eingeleitet haben; rechtmäßig muss der Aufenthalt hingegen nicht sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28/18 -, juris Rn. 14, sowie Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 -, juris Rn. 31 ff.).Vielmehr muss der Aufenthalt von einer gewissen Dauerhaftigkeit geprägt sein; für eine Verfestigung spricht regelmäßig ein Aufenthalt von einem Jahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07-, juris Rn. 33).
- BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 2.21
Voraussetzungen der Zuerkennung der Eigenschaft als ipso facto-Flüchtling
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Liegen die Voraussetzungen dieser Regelung vor, ist einem Asylantragsteller auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass dieser nachweisen muss, dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 19.Dezember 2012 - C-364/11 - Rn. 67, 70 ff., 76 …und vom 25. Juli 2018 - C-585/16[ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 86; BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 2/21 -, BVerwGE 172, 241-254).Als ausreichender Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes oder Beistands ist die Registrierung bei dem UNRWA anzusehen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 27- April 2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 14 m. w. N.; VG Berlin…, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 34 K 376/22 A -, juris Rn. 85).
- EuGH, 13.01.2021 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Rn. 38 In räumlicher Hinsicht ist auf das Operationsgebiet des Einsatzgebiets des UNRWA abzustellen, in dem der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 72, 78, 79, 84, 85, 87; anders noch EuGH, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 -, juris Rn. 67). - EuGH, 05.10.2023 - C-294/22
OFPRA (Statut de réfugié d'un apatride d'origine palestinienne) - Vorlage zur …
- VG Sigmaringen, 17.12.2024 - A 5 K 2398/23
Schutz und Beistand von UNRWA; Wegfall; Zeitpunkt; Gaza-Streifen
Auszug aus VG Magdeburg, 29.07.2025 - 9 A 40/24
Insoweit ist in Erinnerung zu rufen, dass die völkerrechtlich begründeten Rechtsgrundlagen für den hier in Rede stehenden Personenkreis von Palästina-Flüchtlingen davon ausgehen, dass diesen ein Sonderstatus zugewiesen ist, sie bis zur (nicht absehbaren) Klärung der Palästina-Frage ipso facto der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen und bereits von Rechts wegen Flüchtlinge sind (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 17. Dezember 2024 - A 5 K 2398/23 -, juris Rn. 33). - BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
EuGH soll Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen …
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88
Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …
- EuGH, 17.06.2010 - C-31/09
Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks …
- BVerwG, 14.05.2019 - 1 C 5.18
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Auslegung von Art. 12 Abs. 1 …
- VG Gelsenkirchen, 17.07.2024 - 15a K 1766/22
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, internationaler Schutz, persönliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - 14 A 2258/18
- VG Düsseldorf, 16.08.2024 - 17 K 3593/22
Informationsaustausch, unbeachtlicher Verfahrensfehler, Flüchtlingseigenschaft, …
- VG Braunschweig, 07.08.2026 - 1 A 328/23
Palästinenser; Palästina-Flüchtling; UNRWA; Syrien; ipso-facto; ipso-facto …
In räumlicher Hinsicht ist jedenfalls bei der Beurteilung der Frage, ob der Staatenlose Palästinenser sich zum Zeitpunkt seiner Rückkehr in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befände, auf das Operationsgebiet des Einsatzgebietes des UNRWA abzustellen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Juni 2024 - C-563/22 -, juris Rn. 78; VG Magdeburg, Urteil vom 29. Juli 2025 - 9 A 40/24 MD -, juris Rn. 38; s. aber EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 - Rn. 47, 53 f., 64-67; BVerwG…, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 2/21 -, juris Rn. 19, die für das unfreiwillige Verlassen im ersten Schritt auf das gesamte Mandatsgebiet abstellen).Insoweit ist in Erinnerung zu rufen, dass die völkerrechtlich begründeten Rechtsgrundlagen für den hier in Rede stehenden Personenkreis von Palästina-Flüchtlingen davon ausgehen, dass diesen ein Sonderstatus zugewiesen ist, sie bis zur (nicht absehbaren) Klärung der Palästina-Frage ipso facto der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen und bereits von Rechts wegen Flüchtlinge sind (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 29. Juli 2025 - 9 A 40/24 MD -, juris Rn. 36 f.).
- VG Leipzig, 10.04.2026 - 7 L 1241/25 Das Gericht teilt aus den o.g. Gründen die dem Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Auffassung des Verwaltungsgericht Magdeburg (VG Magdeburg, Urteil vom 29. Juli 2025 - 9 A 40/24 MD -, juris) nicht.
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