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Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.07.2007

Rechtsprechung
   BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06   

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https://dejure.org/2007,1250
BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 (https://dejure.org/2007,1250)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 (https://dejure.org/2007,1250)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 (https://dejure.org/2007,1250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Insolvenz; Wertguthaben; Betrug

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Altersteilzeit zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwest e. V. Freiburg und der Industriegewerkschaft Metall für die Tarifgebiete Südbaden und ... Südwürttemberg-Hohenzollern in der Fassung vom 16. Dezember 1997/5. April 2000/19. September 2000 (im Folgenden: TV ATZ) § 12; ; Tarifvertrag zur Altersteilzeit zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwest e. V. Freiburg und der Industriegewerkschaft Metall für die Tarifgebiete Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern in der Fassung vom 16. Dezember 1997/5. April 2000/19. September 2000 (im Folgenden: TV ATZ) 16; ; ZPO § 264; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 266 Abs. 1; ; GmbHG § 13 Abs. 2; ; SGB IV § 7d Abs. 1; ; InsO § 108

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für ein nicht abgesichertes Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Schadensersatzpflicht aufgrund der Vorspiegelung einer Vornahme der Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Insolvenz; Wertguthaben; Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Haftung für Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 182
  • NJW 2007, 2573
  • ZIP 2007, 1334
  • NZA 2007, 878
  • NZI 2008, 44
  • NZI 2008, 45
  • DB 2007, 1919
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Nach dieser Vorschrift entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis auch mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 311 BGB: Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4 mwN).

    Denn die Pflicht zur Absicherung der Wertguthaben wurde durch diese Norm beiden Vertragsparteien auferlegt (vgl. ausführlich Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4 mwN).

    Eine solche Pflichtenstellung ist zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und den dort beschäftigten Angestellten nicht gegeben (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 470/04

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 2; BGH 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 -NJW-RR 2007, 601).

    Insoweit sind sie nicht Schutzgesetz (vgl. Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 2).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Der Täter muss den Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten in der Weise anstreben, dass der Vorteil "die Kehrseite des Schadens" ist (BGH 19. Juli 2004 - II ZR 217/03 - NJW 2004, 2668; BGH 19. Juli 2004 - II ZR 218/03 - BGHZ 160, 134).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Ein der Höhe nach mit dem Schaden identischer Vorteil wird gem. § 263 StGB nicht vorausgesetzt (BGH 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86 - BGHSt 34, 379).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Der Täter muss den Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten in der Weise anstreben, dass der Vorteil "die Kehrseite des Schadens" ist (BGH 19. Juli 2004 - II ZR 217/03 - NJW 2004, 2668; BGH 19. Juli 2004 - II ZR 218/03 - BGHZ 160, 134).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil; …

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Es reicht aus, dass der Täter die schadensbegründenden Umstände kennt (BGH 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 - NStZ 2003, 264).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Das setzt voraus, dass dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten, die der Täter in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, veranlasst hat, die Vermögensschädigung unmittelbar herbeiführt (BGH 6. April 1954 - 5 StR 74/54 - BGHSt 6, 115).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Eine Antragsbeschränkung ist deshalb in der Rechtsmittelinstanz noch zulässig (vgl. zur Revisionsinstanz: BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2; 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - BAGE 115, 165).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 2; BGH 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 -NJW-RR 2007, 601).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
    Eine Antragsbeschränkung ist deshalb in der Rechtsmittelinstanz noch zulässig (vgl. zur Revisionsinstanz: BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2; 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - BAGE 115, 165).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 79/05

    Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 29/05

    Fehlende Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis - …

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Es liegt lediglich eine - qualitative - Beschränkung des Klageantrags ohne Änderung des Klagegrundes iSd. § 264 Nr. 2 ZPO vor (…BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 15; 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 11, BAGE 121, 182).

    Es liegt lediglich eine - qualitative - Beschränkung des Klageantrags ohne Änderung des Klagegrundes iSd. § 264 Nr. 2 ZPO vor (…BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 15; 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 11, BAGE 121, 182).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Es liegt lediglich eine - qualitative - Beschränkung des Klageantrags ohne Änderung des Klagegrundes iSd. § 264 Nr. 2 ZPO vor (…BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 15; 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 11, BAGE 121, 182).
  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts genügt(Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 12, BAGE 121, 182)..

    Das vor Insolvenzeröffnung erarbeitete Wertguthaben wird nach § 108 Abs. 2 InsO in der bis 30. Juni 2007 geltenden Fassung vom 19. Juli 1996 nur als Insolvenzforderung berichtigt(vgl. Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 12, BAGE 121, 182)..

    Der Kläger beruft sich nicht darauf, die Beklagten selbst hätten ihm gegenüber erklärt oder zumindest den Anschein erweckt, sie hafteten abweichend von der gesetzlichen Haftungsbeschränkung in § 13 Abs. 2 GmbHG persönlich für Verbindlichkeiten aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis(vgl. nur Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 14, BAGE 121, 182). Die Beklagten unterzeichneten den Altersteilzeitarbeitsvertrag vom 20. August 2004 weder selbst, noch waren sie in die Vertragsverhandlungen zwischen ihrem Streithelfer, dem damaligen Personalleiter V, und dem Kläger eingebunden.

    Der Kläger hat nicht behauptet, die Beklagten hätten in besonderem Maß Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dadurch die Verhandlungen über den Altersteilzeitarbeitsvertrag oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst(vgl. Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 15, BAGE 121, 182). Der Kläger beruft sich auch nicht darauf, er sei aufgrund seines Vertrauens in die Person eines der Beklagten oder beider Beklagter davon ausgegangen, dass seine im Altersteilzeitarbeitsverhältnis erworbenen Ansprüche von der Arbeitgeberin erfüllt würden.

    § 7d Abs. 1 SGB IV aF sei kein Schutzgesetz, weil auch der Arbeitnehmer verpflichtet sei, an seinem Schutz mitzuwirken(vgl. zuletzt Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 19 f., BAGE 121, 182;… grundlegend 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 43 und 45, BAGE 116, 293;… ablehnend Schlegel jurisPR-SozR 7/2007 Anm. 3 zu C;… derselbe in Küttner Personalbuch 2009 Wertguthaben/Zeitguthaben Rn. 31)..

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Rechtsprechung
   BAG, 13.07.2007 - 9 AZR 207/06   

Zitiervorschläge
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BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 9 AZR 207/06 (https://dejure.org/2007,34761)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung einer Formulierung in einem Senatsurteil

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Verfahrensgang

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