Rechtsprechung
| BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Nachgewährung von Urlaub - Festlegung der Urlaubsdauer - Manteltarifvertrag für die Holzbearbeitung (Sägeindustrie und verwandte Betriebe) sowie den Holzhandel im Lande Nordrhein-Westfalen (MTS) - Im Wege der Umrechnung zu ermittelnder Urlaubsanspruch - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsdauer - Umrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Urlaubsrecht; Umrechnung von Urlaubstagen bei unregelmäßiger Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 24.02.1999 - 2 Ca 3252/98
- ArbG Bielefeld, 24.02.1999 - 2 Ca 3253/98
- LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 699/99
- BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 815 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).Im Kalenderjahr ist bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).
- BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97
Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91]).
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Diese Festlegung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt des Urlaubsanspruchs als einen Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 mwN).
- BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
Umrechnung des Urlaubsanspruchs
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Die rechtliche Grundlage für die vom Senat entwickelte Umrechnung findet sich in § 3 BUrlG (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117). - BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN). - BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91
Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (…Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91]). - BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98
Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung - …
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Ein solcher Anspruch ergibt sich weder als Schadenersatz aus Verzug nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 BGB (vgl. BAG 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) noch aus der vertraglichen Verpflichtung der Beklagten zur ersatzweisen Freistellung. - LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 699/99
Berechnung der Dauer eines tariflichen Jahresurlaubsanspruchs nach Maßgabe des …
Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2000 - 11 Sa 699/99 - aufgehoben.
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich …
Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken der für das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - aaO).
- LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16
Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes …
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend pro-rata-temporis (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15). Der Umrechnungsgrundsatz, der erstmals gesetzlich in § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub kodifiziert wurde, beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27). Rechtsgrundlage der Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23; BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15). Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (so auch HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5 mwN.). Sofern die reduzierte Arbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, ist bei der Umrechnung des Urlaubsanspruchs nicht auf einen Wochenzeitraum abzustellen, sondern auf einen längeren Zeitraum, ggf. einen Jahreszeitraum (BAG 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - AP BUrlG § 3 Nr. 6;… ErfK/Gallner 16. Aufl. § 3 BurlG Rn. 16).. - LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
Altersteilzeit - Urlaub
Der Umrechnungsgrundsatz des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27); Rechtsgrundlage dieser Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (…BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23). - LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13
Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub
Rechtsgrundlage der Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (…BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23; LAG Hessen 30. Oktober 2012 - 13 Sa 590/12, zitiert nach Juris).Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (Powietzka/Christ, NJW 2010, 3397 [3399]; Fieberg, NZA 2010, 925 [927]).
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