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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3685
BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Zusatzurlaub - Ablösung

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1; ; ArbZG § 2; ; ArbZG § 6; ; BMT-G II § 41a; ; BMT-G II § 44; ; Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch auf Gewährung von Zusatzurlaub; Folgen der Notwendigkeit der Anwendung des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) ; Möglichkeit eines Günstigkeitsvergleichs bei Ablösung eines Tarifvertrages durch einen anderen Tarifvertrag und beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des tarifvertraglichen Begriffs der Entstehung von Ansprüchen auf Zusatzurlaub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Damit sollen die mit Nachtarbeit einhergehenden Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 und 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Damit sollen die mit Nachtarbeit einhergehenden Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 und 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Das ergibt sich aus den Bemessungsvorschriften des § 44 BMT-G II. Da der Anspruch auf Erholungsurlaub nach Ablauf der Wartezeit mit dem 1. Januar eines Jahres entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376), soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für den Anspruch auf Zusatzurlaub nichts anderes gelten.
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Ist ein tariflicher Anspruch bereits entstanden, kann die Erwägung des Klägers greifen, dass die Tarifvertragsparteien in den bereits entstandenen Anspruch nicht rechtswirksam rückwirkend und abändernd eingegriffen haben (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 21 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Begrenzt wird die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien allein durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Höherrangiges Recht bedingt hier nicht die vom Kläger erstrebte "gesetzeskonforme" Auslegung (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - BAGE 92, 245).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im …

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Nach dem Ablösungsprinzip ("Zeitkollisionsregel") findet wegen des gleichen Ranges beider Tarifverträge, die zwischen denselben Tarifvertragsparteien geschlossen worden sind, auch kein Günstigkeitsvergleich statt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Insoweit greift die Auslegungsregel, dass Tarifvertragsparteien dann, wenn sie einen juristischen Fachbegriff benutzen, sie ihn in seiner fachlichen Bedeutung verwenden, soweit sich aus dem Tarifvertrag keine Anhalte für einen hiervon abweichenden Willen ergeben (BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 (13) Sa 689/03

    Tariflicher Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitpunkt der Entstehung, Zeitpunkt der …

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. November 2003 - 18 (13) Sa 689/03 - aufgehoben.
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs fallen dann, wie es der Regel des § 271 Abs. 1 BGB entspricht, zeitlich zusammen (vgl. zu § 48 BAT BAG 4. September 1986 - 8 AZR 110/84 - EzBAT BAT § 48a Nr. 1).
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Fällig wird der Anspruch, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b aa der Gründe).
  • LAG Hessen, 18.06.2024 - 15 Sa 954/23

    Abgeltung zweier Zusatzurlaubstage wegen geleisteter mehr als 300 …

    Insoweit greift die für Tarifverträge geltende Auslegungsregel, dass Tarifvertragsparteien dann, wenn sie einen juristischen Fachbegriff benutzen, sie ihn in seiner fachlichen Bedeutung verwenden, soweit sich aus dem Tarifvertrag keine Anhalte für einen hiervon abweichenden Willen ergeben (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - mwN.).

    Mit dem Begriff "erhalten" drücken sie ihre Erwartung aus, der tarifgebundene Arbeitgeber werde die tariflichen Ansprüche der tarifgebundenen Arbeitnehmer auch tatsächlich befriedigen ("Präsenz als Imperativ") (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - ).

    Hierfür hätte es genügt, wenn von jeder ausdrücklichen "Entstehensregelung" abgesehen worden wäre (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - ).

    Die Erhöhung des Urlaubsanspruchs ist mit der Annahme, die Tatbestandsmerkmale "Zusatzurlaub" seien abschließend im Vorjahr erfüllt, schwerlich vereinbar (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - ).

    Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs fallen dann, wie es der Regel des § 271 Abs. 1 BGB entspricht, zeitlich zusammen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - ).

    Damit enthält der auf bezahlte Freistellung gerichtete Anspruch - anders als die Klägerin meint - auch den Aspekt "Betriebstreue" (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - ).

    (a) Die in § 48 AVR.HN geregelte Zusatzurlaubsleistung soll sowohl erbrachte Arbeitsleistung ausgleichen als auch vergangene Betriebstreue belohnen (vgl. zum wortgleichen § 41a Abs. 8 S. 1 BMT-G II in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung: BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rz. 27).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung - …

    Nach § 41a Abs. 8 Satz 2 BMT-G II entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres und wird zugleich fällig, § 271 Abs. 1 BGB (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 26, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Die spätere Regelung löst die frühere ab (…für die st. Rspr. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18;… 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 24 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 9; Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 18, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38;… BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - Rn. 35, BAGE 108, 176).

    In § 41a Abs. 5 BMT-G II findet sich eine auf das Folgejahr bezogene Altersschutzkomponente (vgl. zum Tarifzweck Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 27, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 713/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Soweit die Geltung des BMT-G II betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 18 "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 983/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38). Es steht Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, die von ihnen vereinbarten Mindestarbeitsbedingungen für verschiedene betriebliche oder branchen- oder tätigkeitsbezogene Bereiche im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit unterschiedlich zu regeln.

    Soweit die Geltung des BAT betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 1 der Gründe "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38). Gegen die Zulässigkeit einer solchen "innertariflichen" Vorrangsregelung bestehen keinerlei rechtliche Bedenken.

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38). Es steht Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, die von ihnen vereinbarten Mindestarbeitsbedingungen für verschiedene betriebliche oder branchen- oder tätigkeitsbezogene Bereiche im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit unterschiedlich zu regeln.

    Soweit die Geltung des BMT-G II betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 1 der Gründe "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38). Gegen die Zulässigkeit einer solchen "innertariflichen" Vorrangsregelung bestehen keinerlei rechtliche Bedenken.

  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte …

    Tarifverträge stehen stets unter dem Vorbehalt, durch nachfolgende Tarifverträge verschlechtert werden zu können (BAG, Urteil vom 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 = ZTR 2005, 327 ff.).

    Soweit zur Ersetzung des BMT-G bzw. BAT durch den TV-N Rechtsprechung vorliegt, geht diese ohne Weiteres von der Wirksamkeit der Ablösung aus (BAG, Urteil vom 14.12.2004 a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 = ZTR 2007, 253 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 17.12.2004 - 10 Sa 1161/04 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 15.04.2005 - 10 Sa 1893/04 - juris).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

    Der Senat hat indes für den vergleichbaren Zusatzurlaubstatbestand des § 41a BMT-G II entschieden, dass Urlaubsansprüche, die tatbestandlich an die Erbringung bestimmter Tätigkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember anknüpfen, nicht zum 31. Dezember des laufenden, sondern erst zum 1. Januar des anschließenden Jahres entstehen (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b der Gründe, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten …

    Da es sich bei den Begriffen "Hilfsbetrieb" und "Nebenbetrieb" aber um gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, ist auch insoweit davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden haben (vgl. BAG…, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - NZA-RR 2012, 365 Rz. 16 m. w. N.; vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - BeckRS 2005, 40441).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …

    Da es sich bei den Begriffen "Hilfsbetrieb" und "Nebenbetrieb" aber um gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, ist auch insoweit davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden haben (vgl. BAG…, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - NZA-RR 2012, 365 Rz. 16 m. w. N.; vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - BeckRS 2005, 40441).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …

  • LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04

    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • LAG Köln, 16.08.2019 - 11 Sa 379/18

    Rechtswahl, AGB-Kontrolle

  • ArbG Iserlohn, 30.03.2023 - 4 Ca 497/22
  • LG Karlsruhe, 12.03.2010 - 6 O 187/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Begriff der "Ausgliederung" im Rahmen …

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