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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6658
BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88 (https://dejure.org/1988,6658)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 9 B 104.88 (https://dejure.org/1988,6658)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 9 B 104.88 (https://dejure.org/1988,6658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zuziehung eines Dolmetschers für ein gerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88
    Eine Verletzung dieser besonderen Form der Gewährung rechtlichen Gehörs für Ausländer kann dabei dann in Betracht kommen, wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übersetzungsfehlern zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zur Erhaltung des Rügerechts die Zuziehung eines zur Sprachmittlung nicht hinreichend fähigen Dolmetschers spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil einer mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich - wie hier - unmittelbar an eine Beweisaufnahme anschließt (Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - BVerwGE 50, 344 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75]; Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - a.a.O.; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 -).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zur Erhaltung des Rügerechts die Zuziehung eines zur Sprachmittlung nicht hinreichend fähigen Dolmetschers spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil einer mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich - wie hier - unmittelbar an eine Beweisaufnahme anschließt (Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - BVerwGE 50, 344 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75];… Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - a.a.O.; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 -).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Unterlassen der Protokollierung von Parteiaussagen und Zeugenaussagen - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zur Erhaltung des Rügerechts die Zuziehung eines zur Sprachmittlung nicht hinreichend fähigen Dolmetschers spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil einer mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich - wie hier - unmittelbar an eine Beweisaufnahme anschließt (Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - BVerwGE 50, 344 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75];… Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - a.a.O.; Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 -).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der …

    Zwar kann, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in Betracht kommen, wenn die Sprachmittlung durch den gemäß § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 55 VwGO zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übersetzungsfehlern zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der Angaben des Asylsuchenden geführt hat (Beschlüsse des Senats vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 B 104.88 -).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …

    Der Senat geht grundsätzlich davon aus, dass der Anspruch eines Rechtsschutzsuchenden - hier der Klägerin - auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verkürzt sein kann, wenn die Sprachmittlung über einen zugezogenen Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung gestört ist (BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 9 B 104.88 - BeckRS 1988, 31275201;… VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 55 Rn. 12 f.).

    Die Klägerseite ist vorliegend auch der Obliegenheit nachgekommen, die Verständigungsschwierigkeiten in der mündlichen Verhandlung zu rügen und die Vertagung der mündlichen Verhandlung zu beantragen (vgl. BVerwG, B.v. 26.8.1988 a.a.O.;… BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 10;… B.v. 4.11.2014 - 10 ZB 14.1768 - juris Rn. 9;… B.v. 20.4.2017 a.a.O. OVG NRW, B.v. 5.9.2016 - 13 A 1697/16.A - juris Rn. 26 ff.).

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert daher nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG grundsätzlich substanziierte Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (…BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3;… OVG NRW, B.v. 5.9.2016 a.a.O. juris Rn. 29;… VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 9 B 104.88 - BeckRS 1988, 31275201;… BayVGH, B.v. 25.2.2004 - 2 ZB 03.30207 - juris Rn. 3;… B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 9;… B.v. 4.11.2014 - 10 ZB 14.1768 - juris Rn. 8;… B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96

    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - …

    Mit der Rüge rechtlichen Gehörs ist allerdings weiter darzulegen, was bei richtiger und vollständiger Übertragung vorgetragen wurde oder vorgetragen worden wäre und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigen Entscheidung geführt haben würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.08.1988 - 9 B 104.88).
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