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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22302
BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,22302)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,22302)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,22302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung der Frist des § 60 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung der Frist des § 60 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Das bloße Aufzeigen einer aus Sicht des Beschwerdeführers fehlerhaften Rechtsanwendung genügt zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Hierzu hätte insbesondere dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Er war ohne Verschulden verhindert, die Fristen für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, weil über seinen innerhalb der Einlegungsfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und der Begründungsfrist entschieden wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2).

    Das Hindernis für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist mit der Zustellung des Beschlusses vom 4. November 2019, mit dem der Senat dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm seinen Prozessbevollmächtigten beigeordnet hat, am 4. Dezember 2019 entfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Rn. 13 Da der Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Befugnis umfasst, sich in der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ist er zwar verletzt, wenn dem Kläger Prozesskostenhilfe rechtswidrig vorenthalten und er dadurch um die Möglichkeit anwaltlicher Vertretung in der mündlichen Verhandlung gebracht wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204.07 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 43 Rn. 5 und 9).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Der Fristlauf beginnt dabei mit der Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 B 137.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 S. 38;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 60 Rn. 65), die hier am 4. Dezember 2019 erfolgte.
  • BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Gebiet; nachgemeldetes FFH-Gebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 67 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03

    Begründungsanforderung bei letztinstanzlichen Entscheidungen (Abweichung vom …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2025 - 9 B 72.24

    Revisionszulassung

    Rn. 3 Der Kläger war ohne Verschulden verhindert, die Fristen für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, weil über seinen innerhalb der Einlegungsfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und der Begründungsfrist entschieden worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2 und vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 - juris Rn. 2).

    Das Hindernis für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist mit der Zustellung des Beschlusses vom 9. August 2024 - 9 PKH 1.24 -, mit dem der Senat dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm seinen Prozessbevollmächtigten beigeordnet hat, am 20. August 2024 entfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 - juris Rn. 3 m. w. N.).

    Denn für den Fall, dass - wie hier - das Hindernis für die Fristwahrung in der Mittellosigkeit aufgrund eines nicht verbeschiedenen Prozesskostenhilfeantrags liegt, muss nach Wegfall dieses Hindernisses die volle Rechtsmittelbegründungsfrist wieder eröffnet sein, um eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung von mittellosen Rechtsschutzsuchenden gegenüber bemittelten Beteiligten zu vermeiden und die verfassungsrechtlich gebotene Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 - juris Rn. 5 und vom 17. April 2002 - 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 m. w. N.;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 38;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2024, § 60 Rn. 65; vgl. aber auch BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2024 - 3 B 14.23 - juris Rn. 9 f., wonach gegen diese Auslegung Bedenken bestünden, aber jedenfalls von Amts wegen Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist gewährt werden müsste).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

    Über die gegen dieses Urteil seitens des Ehemanns der Klägerin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Az. BVerwG 9 B 19.19) bzw. ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch zur Erhebung einer solchen (Az. BVerwG 9 PKH 3.19) war seitens des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteilszeitpunkt jeweils noch nicht entschieden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2019 - 2 N 118.19
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2020 - 2 N 28.18 -, BA S.4f.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 9 B 19.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74496
OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,74496)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,74496)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2020 - 9 B 19.19 (https://dejure.org/2020,74496)
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 26.02.2024 - 6 K 519/22

    Aufhebung bestandskräftiger Anschlussbeitragsbescheide, Bindungswirkung einer …

    Da das Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg selbst sein "Weichen" vorsieht, ist § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG Bbg in Verbindung mit § 51 VwVfG auch keine besondere Vorschrift im Sinne des § 12 Abs. 1 KAG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Mai 2006, a.a.O.; Urteile vom 12. November 2019 - 9 B 11.19 und 9 B 40.18 -, juris; Beschluss vom 8. April 2020 - 9 B 19.19 -, Seite 5 des E.A.; vgl. zur Anwendung des in den zitierten Vorschriften zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens noch unten).

    Es gibt somit hinsichtlich des Grundrechtsschutzes des Einzelnen keinen wesentlichen Unterschied zu den Fällen, in welchen das Bundesverfassungsgericht eine Norm verfassungskonform ausgelegt hat (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., S. 8 f. des E.A.).

    Ferner findet § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nach der überzeugenden Begründung des 9. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (…vgl. Beschluss vom 11. September 2018, a.a.O., Rzn. 9 ff.;… OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O.; so auch OLG Brandenburg…, Urteil vom 17. April 2018, a.a.O., Rzn. 50 ff.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - OVG 3 K 58.16 -, juris, Rz. 6;… VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 18. April 2018 - 5 K 977/17 -, juris, Rz. 44, …und Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 K 3943/17 -, juris, Rz. 45) auch dann analoge Anwendung, wenn die verfassungskonforme Auslegung einer Norm nicht im Wege einer Senatsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern - wie hier - in einem stattgebenden Kammerbeschluss erfolgt ist.

    Die Verfassungswidrigkeit der Norm(-Auslegung), auf der der Verwaltungsakt beruht, kann danach als solche vorliegend nicht zu einem Rücknahmeanspruch führen (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 des E.A.).

    Dieser allgemeine Rechtsgedanke beansprucht auch dann Geltung, wenn § 79 Abs. 2 BVerfGG auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 keine Anwendung findet (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 des E.A.).

    Der Umstand, dass nach den gesetzlichen Wertungen des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG in Verbindung mit § 130 AO und des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG weder die Rechtswidrigkeit eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes als solche noch die Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen Rechtsgrundlage oder deren Auslegung zu einem Rücknahmeanspruch führt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 f. des E.A.).

    Dass es am Bearbeitungsstand der Behörde liegt, wann Rechtsschutz ergriffen werden muss, ist dabei hinzunehmen (…vgl. zum Ganzen OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O. ;Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 f. des E.A.).

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (…vgl. zum Ganzen BVerwG, EuGH-Vorlage vom 07. Juli 2004, a.a.O.;… Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O.;… Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 26 m.w.N.;… OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 9 f. des E.A.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2004 - 15 A 1113/04 -, NVwZ-RR 2005, 568;… Beschluss vom 9. September 2009 - 15 A 1881/09 - juris Rn. 6.; OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 4 L 158/10 -, NVwZ-RR 2011, 617; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 - juris; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 2 S 2567/13 -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 29. November 2011 - 19 BV 11.1915 -, juris, Rz. 44;… Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 - juris Rn. 26 f. …und Beschluss vom 26. Mai 2008 - 8 ZB 06.2894 - juris Rn. 13 f.; vgl. ferner BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89 - juris).

    Darauf, dass so etwas nicht geschieht, darf der abgabenpflichtige Bescheidempfänger vertrauen (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Bescghluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 13 des E.A.; OVG Nordrhein- Westfalen…, Beschluss vom 9. September 2009, a.a.O., Rn. 6; OVG Sachsen- Anhalt…, Beschluss vom 1. Februar 2011, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund wäre es lebensfremd, anzunehmen, die Verfassungswidrigkeit einer Beitragserhebung auf der Grundlage des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. sei ihr bewusst gewesen (…vgl. zum Ganzen OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom8. April 2020, a.a.O., Seite 13 des E.A.).

    Die Annahme einer Pflicht der Behörde, sich auf Grund eigener Prüfung darauf einstellen zu müssen, dass eine Beitragserhebung trotz Befolgung der fachgerichtlichen Rechtsprechung verfassungswidrig sein kann, ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage, dass bewusst rechtswidrige Beitragsbescheide erlassen worden sind (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 13 f. des E.A.).

    Im dort entschiedenen Fall lag eine Täuschung über die tatsächlichen Grundlagen der Tarifbemessung vor (…vgl. zum Ganzen OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 14 f. des E.A.).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass über die Perspektive des Bundesverfassungsgerichts hinaus die Verfassungswidrigkeit der infrage stehenden Maßnahme auch für einen externen Dritten in dieser Art und Weise erkennbar, sie also "offenkundig" sein müsste (…ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 15 f. des E.A.).

    Dass das Kommunalabgabengesetz unter diesem Blickwinkel mangelhaft war, ist vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 nicht offensichtlich gewesen; der Landesgesetzgeber hat insoweit noch im Jahr 2013 reagiert (…vgl. zum Ganzen OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 16 f. des E.A.).

    Das Befolgen ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung, die überdies aus Sicht des Gesetzgebers keinen Anlass zur Änderung der in Rede stehenden Vorschrift, sondern nur zu einer flankierenden Vorschrift gegeben hat, rechtfertigt indessen kein Unwerturteil, das die Aufrechterhaltung von bestandskräftigen Bescheiden unerträglich erscheinen lässt (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 17 f. des E.A.).

    So hat es hier gelegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2322/14 -, juris, Rn. 12 f.;… OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 des E.A.).

    Zum anderen kommt dem Interesse an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gerade dann ein besonderes Gewicht zu, wenn die Praxis sich auf der Grundlage einer gefestigten fachgerichtlichen Rechtsprechung auf eine bestimmte Rechtslage eingestellt und insoweit eine Vielzahl von Verwaltungsakten erlassen hat (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 8 des E.A.).

    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben wäre, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden könnte, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erwiese (…ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 25; Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 9 des E.A.; vgl. hierzu auch Bayerischer VGH…, Urteil vom 15. Juli 2010, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).

    Die Beklagte kann sie demzufolge auch nicht durch eine bestimmte Entscheidung auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) KAG in Verbindung mit § 130 AO erfüllen müssen (…ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 45; Beschluss vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 18 E.A.).

    Ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen bedarf es insoweit - wie ausgeführt - nicht (vgl. BVerwG, -, juris ;… Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 30;… OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 12. November 2019, a.a.O., Rn. 40 ff.; Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., Seite 20 des E.A.).

    Insbesondere war es der Beklagten entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht verwehrt, bei der Abwägung zwischen dem Aufhebungsinteresse der Klägerin und dem Interesse des Zweckverbandes an der Aufrechterhaltung der in Bestandskraft erwachsenen Beitragsbescheide ihre finanziellen Interessen zu berücksichtigen und die finanziellen und haushalterischen Folgen einer Bescheidaufhebung in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 10. Februar 2022, a.a.O., Seite 9 f. des E.A.; Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., S. 20 f. des E.A.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 11. September 2014 - 13 K 2053/13 -, juris Rn. 26; VG Potsdam…, Urteil vom 25. April 2019, a.a.O.).

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