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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,93
BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 (https://dejure.org/1998,93)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts, die Sache spruchreif zu machen, bevor es die Sache an die Verwaltungsbehörde mit der Maßgabe des Erlasses des begehrten Verwaltungsaktes zu erlassen, zurückweist - Voraussetzungen der Spruchreife einer Entscheidung - Verfahren um die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 113 Abs. 5; VwGO § 86 Abs. 1; VwVfG § 51; AsylVfG § 71
    D (A), Verfahrensrecht, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Spruchreife, Asylverfahren, Folgeantrag, Durchentscheiden, Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht des Gerichts zur Herstellung der Spruchreife; keine "Zurückverweisung" an die Behörde; Asylfolgeantrag; Wiederaufgreifen des Verfahrens; "Durchentscheiden" im wiederaufgegriffenen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 171
  • NVwZ 1998, 861
  • DVBl 1998, 725
 
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Wird zitiert von ... (589)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).

    In der dem Bundesamt obliegenden Pflicht, bei unbeachtlichen (§ 29 AsylVfG) oder offensichtlich unbegründeten (§ 30 AsylVfG) Asylanträgen eine Ausreisefrist von nur einer Woche zu setzen und so bei eindeutig aussichtslosen Asylverfahren den Aufenthalt des Antragstellers rasch zu beenden - ein dem Bundesamt, nicht dem Gericht eröffnetes Verfahren -, hat der Senat im Urteil vom 7. März 1995 (a.a.O.) allerdings einen wesentlichen Grund gesehen, gegen die als rechtswidrig erkannte behördliche Einstellungsentscheidung nach §§ 32, 33 AsylVfG die Anfechtungsklage zuzulassen.

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Davon ist der Senat ohne vertiefende Ausführungen bereits früher in einem Verpflichtungsrechtsstreit, in dem der klagende Asylsuchende den Anspruch verfolgte, im Wege des Wiederaufgreifens eines bestandskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens - nunmehr - als Asylberechtigter anerkannt zu werden, ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - InfAuslR 1993, 357 = DÖV 1994, 661, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 92, 278 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 161).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, daß nach § 51 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich nur solche Wiederaufgreifungsgründe berücksichtigt werden können, die der Kläger binnen dreier Monate, nachdem er von ihnen erfahren hat, geltend gemacht hat (vgl. das Urteil vom 13. Mai 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).

    Weil es sich bei der Asylanerkennung nach Art. 16 a GG und der Feststellung der Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG um eine gebundene Verwaltungsentscheidung und nicht um eine solche in Wahrnehmung eines eingeräumten Ermessens oder einer Beurteilungsermächtigung handelt, rechtfertigt sich der Verzicht auf Herstellung der Spruchreife auch nicht aus der Eigenart einer derartigen der Verwaltung vorbehaltenen Entscheidung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).

    Daraus folgt, daß der für den geltend gemachten Anspruch auf Asylanerkennung hier rechtserhebliche Aspekt, ob das Asylverfahren wiederaufgenommen werden muß, lediglich die Frage nach der Erfüllung der für die Durchbrechung der Bestandskraft des Erstbescheides erforderlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz, nicht aber einen selbständig neben diesem stehenden und eigenständig einklagbaren Wiederaufgreifensanspruch betrifft (Urteil vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Denn hierauf war die Klage bei sachdienlicher Auslegung des Klagebegehrens von Anfang an gerichtet (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Deshalb sind die aus der damaligen Konzeption des Asylfolgeverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (vgl. BVerfG, InfAuslR 1993, 229 ) zur Abgrenzung zwischen Beachtlichkeitsprüfung und Asylerfolgswürdigung für die Auslegung des § 71 AsylVfG n.F. ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Dasselbe gilt für die daraus abgeleitete Begrenzung des Umfangs der rechtlichen Prüfung des Verwaltungsgerichts, wenn es über eine Anfechtungsklage gegen die wegen Unbeachtlichkeit des Folgeantrags erlassene Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde zu entscheiden hatte (so auch BVerfG, InfAuslR 1995, 342).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1995 - 5 A 4608/94

    Asylfolgeanträge; Entscheidung der Verwaltungsgerichte; Asylverfahren

  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    In der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings eine umfassende Pflicht des Gerichts zur Herstellung der Spruchreife auch aus dem Interesse des Einzelnen wie der Allgemeinheit an einer beschleunigten Durchführung des Asylverfahrens hergeleitet worden (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 ).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …

    Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171).

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung zum Folgeantrag eine Verpflichtung der Gerichte zum "Durchentscheiden" angenommen und dementsprechend die Verpflichtungsklage als allein zulässige Klageart betrachtet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 ), hält der Senat daran mit Blick auf die Weiterentwicklung des Asylverfahrensrechts nicht mehr fest.

  • BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23

    Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung …

    Denn wenn der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zulässig und begründet ist, muss das Gericht ohnehin aufgrund seiner Verpflichtung, die Streitsache im Sinne des § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO in vollem Umfang spruchreif machen, die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vornehmen und sodann abschließend in der Sache entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 m. w. N.).
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