Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - Verspätetes Erscheinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2767 (Ls.)
- NVwZ 1989, 857
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84
Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 178) entschieden hat, sind solche Darlegungen regelmäßig nur dann erforderlich, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht verhindert ist und darüber zu befinden ist, ob wegen Verhinderung der Partei selbst zu vertagen oder nach ihrem Erscheinen wiederzueröffnen ist, oder wenn zu beurteilen steht, ob nach Art. 2 § 5 EntlG im Beschlußwege oder aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll. - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
- BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70
Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.). - BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]). - BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83
Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Zum rechtlichen Gehör gehört auch der Anspruch eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141). - BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82
Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]). - BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85
Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren - …
- BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes …
- BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88
Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz - …
- BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87
Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör - …
- BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung
Dieses Recht umfaßt die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141 S. 31 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).
Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ).
Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).
Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).
Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (…vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).
- BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …
Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m.w.N.). - BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
- BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. …und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (BVerwG…, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10). - BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der …
Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).Das Mittel zur Verwirklichung des rechtlichen Gehörs stellt dabei die mündliche Verhandlung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.1989, a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780
Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG
Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muss der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - NJW 1986, 1057 = NVwZ 1986, 758; U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767 = NVwZ-RR 1990, 422, jeweils m.w.N.).Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767).
Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - a.a.O.; U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185).
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95
Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …
Sie müssen überdies --und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung genutzt haben oder nicht (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte)-- die Gelegenheit erhalten, zu den in der Erörterung (§ 93 Abs. 1 FGO) erfolgten Äußerungen des Gerichts und der Gegenseite Stellung nehmen und eigene Ausführungen tatsächlicher und rechtlicher Art machen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1979 II R 56/76; BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208 letzter Absatz der Gründe; vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401 unter 3. der Gründe; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1989, 857, 858). - BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …
Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m. w. N.). - VG Karlsruhe, 11.07.2024 - 1 K 2711/23
Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung
Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857). - BVerwG, 11.12.2024 - 8 C 12.23
Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über …
- VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer …
- BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09
Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - A 14 S 2413/98
Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung
- BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22
Keine Erschütterung einer Probezeitbeurteilung durch Bewertungen Dritter
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - A 13 S 959/24
Terminsverlegung wegen Urlaubsabwesenheit eines Einzelanwalts
- BVerwG, 15.10.2025 - 8 C 5.24
Bruchteilsrestitutionsberechtigung bei Anteilsverlust im Zuge einer …
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03
Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18
Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17
Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren
- BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - …
- BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04
Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der …
- BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08
Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung …
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der …
- BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08
Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 8 A 3665/01
Fortführung und Schließung der mündlichen Verhandlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2000 - 21 A 4896/99
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von Abschiebungsschutz …
- BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 4.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
- OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 7 LA 17/02
Beschleunigungsgebot; Gehörsrüge; Gehörsverstoß; Konzentrationsgebot; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 1 A 1995/06
Wirksamkeit der Erklärung einer Klagerücknahme zu Protokoll des Gerichts nach …
- BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 3.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
- BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 24.23
Ablehnung einer Terminverschiebung; Heilung Ausfertigungsmangel
- BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Bezeichnung und Darlegung der Revisionszulassungsgründe in der Beschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 1 A 772/12
Erläuterung eines Werturteils bei Beruhen des in einer dienstlichen Beurteilung …
- VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95
Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten
- OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19
Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör; …
- VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11
Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes …
- OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17
Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang …
- VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246
Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung …
- BSG, 22.01.2026 - B 8 SO 7/25 B
- OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20
Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion; …
- VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96
Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1999 - 3 A 10488/99
Polizeidienst - Nicht trödeln, wenn Eile geboten
- BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- VGH Bayern, 19.08.2025 - 7 ZB 25.798
Genehmigung des Rücktritts von der ärztlichen Prüfung wegen Krankheit
- VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800
Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns
- OVG Sachsen, 11.07.2024 - 6 A 623/21
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Verletzung rechtlichen Gehörs …
- OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
Rechtliches Gehör; Ladungsmangel; Pflicht zur Nachfrage; Beweislast; …
- VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07
Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer …
- BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung eines …
- OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 ZKO 56/20
Terminsverlegungsantrag und Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung im …
- VG Oldenburg, 17.03.2005 - 11 A 225/05
Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung
- BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96
Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - A 12 S 1210/05
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Flurbereinigungsgericht; Ordentliches Gericht; Zuständigkeit
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Ordentliches Gericht/Zuständigkeit; Flurbereinigungsgericht/Zuständigkeit
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88
Ist dagegen bei mehrfacher, auch bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich einer der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft (BVerwGE 18, 181 ff.; 22, 45 ff.). - BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88
Ist dagegen bei mehrfacher, auch bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich einer der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft (BVerwGE 18, 181 ff.; 22, 45 ff.).
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