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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,857
BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - Verspätetes Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 857
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 178) entschieden hat, sind solche Darlegungen regelmäßig nur dann erforderlich, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht verhindert ist und darüber zu befinden ist, ob wegen Verhinderung der Partei selbst zu vertagen oder nach ihrem Erscheinen wiederzueröffnen ist, oder wenn zu beurteilen steht, ob nach Art. 2 § 5 EntlG im Beschlußwege oder aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Zum rechtlichen Gehör gehört auch der Anspruch eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren - …

  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes …

  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz - …

  • BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87

    Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör - …

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Dieses Recht umfaßt die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141 S. 31 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).

    Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (…vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,36847
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88 (https://dejure.org/1990,36847)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.1990 - 9 C 55/88 (https://dejure.org/1990,36847)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 1990 - 9 C 55/88 (https://dejure.org/1990,36847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Flurbereinigungsgericht; Ordentliches Gericht; Zuständigkeit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Ordentliches Gericht/Zuständigkeit; Flurbereinigungsgericht/Zuständigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88
    Ist dagegen bei mehrfacher, auch bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich einer der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft (BVerwGE 18, 181 ff.; 22, 45 ff.).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 9 C 55/88
    Ist dagegen bei mehrfacher, auch bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich einer der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft (BVerwGE 18, 181 ff.; 22, 45 ff.).
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