Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14 |
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GG Art. 3 Abs. 1; BGB §§ 133, 157 analog; GrStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; VwGO § 134 Abs. 1 Satz 1 und 3
Sprungrevision, Zustimmung, Zustimmungserklärung, Telefax, Grundsteuer, Grundsteuererlass, öffentliches Erhaltungsinteresse, Unrentabilität, Ertragsminderung, Ertraglosigkeit, Denkmalschutz, Kultureigenschaft, Kausalität, Kausalzusammenhang, Gleichheitssatz, ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1
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Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse voraus; Auslegung eines Rechtsmittelverzichts als Zustimmung zur Sprungrevision
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§ 134 Abs 1 S 1 VwGO, § 134 Abs 1 S 3 VwGO, § 133 BGB, § 157 BGB, Art 3 Abs 1 GG
Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse voraus; Auslegung eines Rechtsmittelverzichts als Zustimmung zur Sprungrevision - rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 Abs 1 S 1 VwGO, § 134 Abs 1 S 3 VwGO, § 133 BGB, § 157 BGB, Art 3 Abs 1 GG
Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse voraus; Auslegung eines Rechtsmittelverzichts als Zustimmung zur Sprungrevision - Wolters Kluwer
Auslegung der Erklärung als Zustimmung zur Sprungrevision i.R.d. Erklärung des Verzichts auf die Einlegung eines Rechtsmittels; Erlass von Grundsteuern aus denkmalschutzrechtlichen Gründen
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Auslegung der Erklärung als Zustimmung zur Sprungrevision i.R.d. Erklärung des Verzichts auf die Einlegung eines Rechtsmittels; Erlass von Grundsteuern aus denkmalschutzrechtlichen Gründen
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverzicht als Einwilligung in eine Sprungrevision
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ertraglose, denkmalgeschützte Grundstücke - und die Grundsteuer
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 2609/09
- BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 1620
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97
Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG muss die Ertraglosigkeit des Grundstückes gerade darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang besteht (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133).Rn. 19 b) Das Verwaltungsgericht ist weiter - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - (BVerwGE 107, 133) davon ausgegangen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang bestehen müsse.
Die Ertragslosigkeit des Grundstückes muss gerade darauf beruhen, dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse, hier nach den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, Belastungen auferlegt werden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so beschränken, dass es unrentierlich ist (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133 , vgl. auch Nenstiel, KStZ 1993, 41 ).
Mit der wörtlichen Verknüpfung der beiden Erlassvoraussetzungen durch die Konjunktion "wenn" ergibt sich die Notwendigkeit eines Ursachenzusammenhangs als Tatbestandsmerkmal (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133 ).
Diese besonderen Gründe liegen in der Beschränkung auf Ertragsminderungen oder -schwächen, die gerade auf die Kultureigenschaft und die durch sie bedingten Einschränkungen zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133 ).
Im Gegenteil liegt dann der Mangel des erforderlichen Ursachenzusammenhangs auf der Hand (so bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133 ).
Diese ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Nutzungsentscheidung des Eigentümers, eine wirtschaftliche Nutzung als realistische Möglichkeit in Betracht gekommen wäre, die aber durch die Denkmaleigenschaft verhindert wird (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133 ).
Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen bzw. die baulichen Möglichkeiten ohne derartige Bindungen von sich aus aufzuklären (§ 86 Abs. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - Buchholz 401.4 § 32 GrStG Nr. 4 S. 9, insoweit in BVerwGE 107, 133 nicht abgedruckt).
- BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R
Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
"...Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr, zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 …und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8). - BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Rn. 23 3. Die Streitsache ist unbeschadet der durchgreifenden Zweifel, die der Bundesfinanzhof ab einem bestimmten Stichtag an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Einheitsbewertung hegt (s. Vorlagebeschluss vom 22. Oktober 2014- II R 16/13 - BFHE 247, 150), entscheidungsreif.
- BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 18/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - Wiederaufnahme des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
"...Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (…stRspr, zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8). - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88
Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Dem Schutz der Beklagten, sie vor entsprechender Unkenntnis zu bewahren, ist damit genüge getan (zur Auslegung von prozessualen Willenserklärungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 5 m.w.N.). - BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Im Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - hat der Senat die Übermittlung der Zustimmungserklärung an das Gericht per Telefax genügen lassen unabhängig davon, ob der Revisionskläger die Zustimmungserklärung seinerseits per Telefax oder auf andere Weise empfangen hat und dazu weiter ausgeführt (…juris Rn. 11):. - BFH, 14.05.2003 - II R 14/01
Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Denn der Denkmaleigenschaft und der fehlenden Nutzungsmöglichkeit kann durch eine - vom Berechtigten zu beantragende - Neufestsetzung des Einheitswertes Rechnung getragen werden, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt (vgl. hier § 129 BewG i.V.m. § 52 f. Bewertungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik i.d.F. vom 18. September 1970 [Sonderdruck Nr. 674 des Gesetzblattes] i.V.m. §§ 41, 45 der Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz vom 2. Februar 1935 [RGBl. I S. 81, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Dezember 1944, RGBl I S. 338], vgl. hierzu etwa BFH, Urteile vom 2. April 2008 - II R 59/06 - BFHE 225, 482 zum Einheitswert für ein denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet und vom 14. Mai 2003 - II R 14/01 - BFHE 202, 371 zur Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken). - BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05
Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender, …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Soweit der 2. und der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hierzu eine gegenteilige Auffassung vertreten hatten (vgl. Beschlüsse vom 25. August 2005 - 6 C 20.04 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 52 Rn. 14 ff., vom 18. Januar 2006 - 6 C 21.05 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 53 Rn. 5 ff …und vom 18. September 2008 - 2 C 125.07 - juris Rn. 1, 9), haben sie auf Anfrage des erkennenden Senats mitgeteilt, dass sie daran nicht festhalten.". - BFH, 02.04.2008 - II R 59/06
Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
Denn der Denkmaleigenschaft und der fehlenden Nutzungsmöglichkeit kann durch eine - vom Berechtigten zu beantragende - Neufestsetzung des Einheitswertes Rechnung getragen werden, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt (vgl. hier § 129 BewG i.V.m. § 52 f. Bewertungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik i.d.F. vom 18. September 1970 [Sonderdruck Nr. 674 des Gesetzblattes] i.V.m. §§ 41, 45 der Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz vom 2. Februar 1935 [RGBl. I S. 81, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Dezember 1944, RGBl I S. 338], vgl. hierzu etwa BFH, Urteile vom 2. April 2008 - II R 59/06 - BFHE 225, 482 zum Einheitswert für ein denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet und vom 14. Mai 2003 - II R 14/01 - BFHE 202, 371 zur Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken). - BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstler - allein …
Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14
"...Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr, zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 …und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8). - VGH Hessen, 15.05.2012 - 5 A 705/12
Grundsteuererlass
- BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz …
- BVerwG, 25.08.2005 - 6 C 20.04
Sprungrevision; Zustimmung des Rechtsmittelgegners; Schriftform; Telefax; Kopie …
- BFH, 08.09.2005 - II B 129/04
NZB: Revisionszulassungsgründe; Anspruch auf GrSt-Erlass; Denkmalschutz
- BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG
- BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 125.07
Formgerechte Einlegung der Sprungrevision durch eine der Revisionsschrift …
- VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20
Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität
Rn. 52 Für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG muss die Ertraglosigkeit des Grundstückes gerade darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang besteht; die Ertragslosigkeit des Grundstückes muss also gerade darauf beruhen, dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse, hier nach den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, Belastungen auferlegt werden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so beschränken, dass es unrentierlich ist (BVerwG, Urteil vom 5.5.2015 - 9 C 6/14 -).Verschärft Denkmalschutz im Falle des Erwerbs eines von vornherein unrentablen Objekts die vorhandene Unrentabilität, liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nicht vor (BVerwG, Urteil vom 5.5.2015, a.a.O.; dort zu einem denkmalgeschützten Wasserturm).
Das erkennende Gericht ist in einem Streit wegen Erlasses von Grundsteuerforderungen indessen nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen oder die baulichen Möglichkeiten ohne derartige Bindungen von sich aus gemäß § 86 Abs. 1 VwGO weiter aufzuklären; dies im Einzelnen vorzutragen ist Sache des Eigentümers (BVerwG, Urteil vom 5.5.2015, a.a.O.;… Urteil vom 8.7.1989, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 30.10.2015 - 3 B 277/15 - VGH Bayern, Beschluss vom 7.7.2014 - 4 ZB 13.1567 -).
Denn der Denkmaleigenschaft und der fehlenden Nutzungsmöglichkeit kann durch eine - vom Berechtigten zu beantragende - Neufestsetzung des Einheitswertes Rechnung getragen werden, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt (zu den vorstehenden Ausführungen: BVerwG, Urteil vom 5.5.2015, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20
Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz
Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1984 - 8 C 62/82 -, Rn. 17, vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 - und vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, Rn. 19, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2007 - 5 K 2864/05 -, Rn. 44, juris.Rn. 57 Vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 3. Mai 1999 - VII S 1/99 -, juris; Rätke, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 88 Rn. 46; Wünsch, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 88 Rn. 31; BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 -, Rn. 36, und vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, Rn. 22, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 8. Oktober 2010 - 4 A 297/09 -, Rn. 51, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 13. Februar 2012 - 1 K 493/11.WI -, Rn. 51, juris.
- VG Koblenz, 21.01.2020 - 5 K 760/19
Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt
Zudem hat die Klägerin ihre "schlaglichtartigen" Angaben durchweg nicht durch Unterlagen belegt, die eine valide Bewertung der Frage der Unrentabilität möglich gemacht hätten (vgl. zur grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess bestehenden Darlegungspflicht der Klägerin BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 22; VG Würzburg…, Urteil vom 20. Januar 2010 - W 2 K 09.547 -, juris, Rn. 29).Dass ein derartiger Kausalzusammenhang bestehen muss, ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19 ff.;… Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 -, juris, Rn. 28 ff.; BFH…, Beschluss vom 8. September 2005 - II B 129/04 -, juris, Rn. 16;… Troll/Eisele, GrStG, 11. Auflage 2014, § 32 Rn. 5a) und wird von den Beteiligten dem Grunde nach auch nicht in Zweifel gezogen.
Nach dem Erfordernis des Kausalzusammenhangs muss die Ertragslosigkeit eines Grundstücks gerade darauf beruhen, dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse Belastungen auferlegt werden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so beschränken, dass es unrentierlich ist (vgl. ausführlich und m.w.N. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19).
Der erforderliche Kausalzusammenhang fehlt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dann, wenn im öffentlichen Interesse ergehende Belastungen - wie etwa des Denkmalschutzes - die vorhandene Unrentabilität nur verschärfen (vgl. hierzu und zum Folgenden ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 21).
- VG Koblenz, 25.06.2024 - 5 K 172/24
Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
Überdies fehlen nach wie vor Unterlagen, die eine valide Bewertung der Frage der Unrentabilität möglich gemacht hätten (vgl. zur grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess bestehenden Darlegungspflicht des Klägers: BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 22; VG Würzburg…, Urteil vom 20. Januar 2010 - W 2 K 09.547 -, juris, Rn. 29).Dass ein derartiger Kausalzusammenhang bestehen muss, ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19 ff.;… Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23.97 -, juris, Rn. 28 ff.; BFH…, Beschluss vom 8. September 2005 - II B 129/04 -, juris, Rn. 16;… Troll/Eisele, GrStG, 11. Auflage 2014, § 32 Rn. 5a).
Nach dem Erfordernis des Kausalzusammenhangs muss die Ertragslosigkeit eines Grundstücks gerade darauf beruhen, dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse Belastungen auferlegt werden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so beschränken, dass es unrentierlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19).
Der erforderliche Kausalzusammenhang fehlt insbesondere dann, wenn im öffentlichen Interesse ergehende Belastungen - wie etwa des Denkmalschutzes - die vorhandene Unrentabilität nur verschärfen (vgl. hierzu und zum Folgenden ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 21).
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 5 A 345/19
Grundsteuererlass, Denkmalschutz, Erwerb unrentablen Grundbesitzes, Kausalität, …
Das Tatsachengericht muss die denkmalschutzrechtlichen Bindungen bzw. die baulichen Möglichkeiten ohne diese Bindungen nicht von sich aus aufklären (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris Rn. 21/22, m. w. N.). - VG Köln, 29.09.2015 - 17 K 6132/14 Rn. 26 Ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23.97 -, juris, Rn. 28 ff.; in jüngster Zeit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 19 ff.; vgl. vorgehend VG Potsdam, Urteil vom 03.12.2013 - 11 K 2609/09 -, juris, Rn. 31 ff., sowie außerdem VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 47 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2007 - 5 K 2864/05 -, juris, Rn. 44 ff.; VG Minden, Urteil vom 29.03.2006 - 11 K 1221/05 -, juris, Rn. 36 ff.
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris, Rn. 21.; VG Wiesbaden, Urteil vom 13.02.2012 - 1 K 493/11.WI -, juris, Rn. 48.
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2026 - 6 LA 9/24
Erlass der Grundsteuer wegen Unrentabilität des Grundbesitzes
An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2015 im sog. "Wasserturm"-Urteil ausdrücklich festgehalten (Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris Rn. 19 ff.).Die genannten subjektiven Faktoren dienen laut Urteil des Verwaltungsgerichts nicht der Begründung einer von vornherein feststehenden Unrentabilität, sondern wurden vorab berücksichtigt bei der Ermittlung des Ursachenzusammenhangs zwischen Denkmalschutz und (unterstellter) Unrentabilität, bei der laut Bundesverwaltungsgericht nur solche Nutzungen in Betracht zu ziehen sind, die aufgrund der Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Nutzungsentscheidung des Eigentümers als realistische Möglichkeit in Betracht gekommen wären (BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 8 C 23.97 -, juris Rn. 35, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris Rn. 22).
Dessen Heranziehung zur Grundsteuer trotz Wahrnehmung auch im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben des Denkmalschutzes entspricht auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 6.14 -, juris Rn. 21;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2025 - 3 LB 143/19 OVG -, juris Rn. 52).
- VG Schleswig, 29.09.2023 - 4 A 127/20
Zum "Einschreiben"; Grundsteuererlass für Kulturdenkmal
Rn. 50 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Ertragslosigkeit des Grundstückes gerade darauf beruhen, dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse, namentlich nach den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, Belastungen auferlegt werden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so beschränken, dass es unrentierlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 - juris Rn. 19 m.w.N.).Vielmehr ist es Sache des Antragstellers, im Rahmen seines Erlassantrags gemäß § 34 Abs. 2 GrStG und in dem sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren die Angaben zu machen, die eine Prüfung der Voraussetzungen eines Erlasses nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG erst ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 - juris Rn. 22;… Troll/Eisele, GrStG, 12. Aufl. 2021, § 32 Rn. 5a).
Dessen Heranziehung zur Grundsteuer trotz Wahrnehmung auch im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben des Denkmalschutzes entspreche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (so BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 - juris Rn. 21).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2025 - 3 LB 143/19
Grundsteuererlass hinsichtlich eines denkmalgeschützten Objekts
Diese besonderen Gründe liegen in der Beschränkung auf Ertragsminderungen oder -schwächen, die gerade auf die Kultureigenschaft und die durch sie bedingten Einschränkungen zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6.14 -, juris Rn. 19 f. m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald…, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 M 65/09 -, juris Rn. 12).Dessen Heranziehung zur Grundsteuer trotz Wahrnehmung auch im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben des Denkmalschutzes entspricht auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015, a. a. O. Rn. 21 m. w. N.).
- VG Wiesbaden, 19.09.2024 - 1 K 1055/20
Grundsteuererlass nach § 32 GrStG für einen denkmalgeschützten Villenbau
(2) Unabhängig von dem Erfordernis der dauerhaften Unrentabilität fehlt es an der weiteren erforderlichen Voraussetzung der Kausalität zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität, die für den Grundsteuererlass aber notwendig ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 23/97-, Rn. 28 ff.; Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6/14 -, juris Rn. 19).Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen bzw. die baulichen Möglichkeiten ohne derartigen Bindungen von sich aus aufzuklären (§ 86 Abs. 1 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 6/14 -, juris Rn. 32).
- VG Wiesbaden, 20.03.2023 - 1 K 1117/20
Grundsteuererlass für ein Kulturdenkmal gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Köpenick, 14.08.2014 - 9 C 6/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- autokaufrecht.info
Keine Nacherfüllungsverweigerung bei verweigerter Kostenübernahmeerklärung
- IWW
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der …
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 14.08.2014 - 9 C 6/14
Insoweit ist der von der Beklagten eingereichte Leitsatz des Urteils des BGH vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 - zu zitieren:.
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