Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 122 Abs. 2 Satz 1 und 3, § ... 130a Satz 1, § 130b Satz 2, § 137 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 560; KAG BB a.F. § 8 Abs. 7 Satz 2; KAG BB § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2, § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 4 Buchst. b, § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 20 Abs. 2; AO §§ 47, 169 Abs. 1 Satz 1
Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers
- rechtsinformationen.bund.de
Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 S 1 VwGO, § 122 Abs 2 S 3 VwGO, § 130a S 1 VwGO, § 130b S 2 VwGO, § 137 Abs 1 Nr 1 VwGO
Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers - Wolters Kluwer
Festsetzung eines Beitrags für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Wasserverbands und Abwasserzweckverbands; Grundsatz des Vertrauensschutzes beim Übergang einer öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger hinsichtlich ...
- doev.de
Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die Höchstfrist von 15 Kalenderjahren nach Eintritt der Vorteilslage für die Festsetzung von Anschlussbeiträgen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 KAG BB steht mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner ...
- rechtsportal.de
Festsetzung eines Beitrags für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Wasserverbands und Abwasserzweckverbands; Grundsatz des Vertrauensschutzes beim Übergang einer öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger hinsichtlich ...
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Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vertrauensschutz trotz Trägerwechsel bei spät erhobenen Anschlussbeiträgen - Vertrauensschutz trotz Trägerwechsel bei spät erhobenen Anschlussbeiträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Herstellungsbeiträge für Altanlagen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei neuem Kläranlagenträger keine nachträgliche Anschlussgebühr
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 9 B 15.17
- BVerwG, 10.11.2020 - 9 B 1.20
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Papierfundstellen
- BVerwGE 173, 324
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Die Beitragsfestsetzung wurde aber im unmittelbaren Anschluss daran wegen des Eintritts der Festsetzungsverjährung unzulässig mit der Folge, dass die Beitragspflicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG BB i.V.m. § 47 AO erlosch (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 45; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 21).Für den Vertrauensschutz des Bürgers kommt es vielmehr darauf an, ob er auf der Grundlage der geltenden Rechtslage noch mit der Heranziehung zu einem Beitrag rechnen musste (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 64).
Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung gefährdet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 65).
Rn. 39 (a) Die Beeinträchtigung des geschützten Vertrauens, nach Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung nicht mehr zu dem Herstellungsaufwand herangezogen zu werden, auf den sich die verjährte Beitragsforderung bezieht, kommt jedenfalls im Ergebnis einer grundsätzlich unzulässigen echten Rückwirkung nahe, so dass an ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung entsprechend gesteigerte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 41 und 63).
Nur besonders wichtige Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, können diesen Eingriff daher rechtfertigen (vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - BvR 961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 44).
Darüber hinaus konnten die Einrichtungsträger auch nicht davon ausgehen, dass ihnen nach dem Erlass der ersten Beitragssatzung mehr als die gesetzlich bestimmte vierjährige Festsetzungsfrist verbleiben würde, um Beitragsbescheide gegenüber den Beitragspflichtigen zu erlassen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 66, 68 f.).
Ein solcher Vertrauensschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur ausnahmsweise ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 55 f. m.w.N.).
Zum anderen ist eine Beeinträchtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ohnehin nicht unverhältnismäßig, wenn durch die pauschalierende Beitragserhebung kein oder nur geringer Schaden verursacht wird (vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m.w.N.).
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Rn. 32 (1) Die der hypothetischen Festsetzungsverjährung zugrundeliegenden Regelungen des kommunalen Abgabenrechts begründen eine Rechtsposition, auf deren Fortbestand die Beitragspflichtigen vertrauen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 36).Rn. 34 Nach der auch der Berufungsentscheidung zugrundeliegenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, an die das Bundesverwaltungsgericht nach § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 22;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 …und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3), war nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB a.F. für das Entstehen der Beitragspflicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Gemeinde oder der Zweckverband erstmals - und unabhängig von ihrer Wirksamkeit - eine Beitragssatzung in Kraft setzen wollte.
Die Beitragsfestsetzung wurde aber im unmittelbaren Anschluss daran wegen des Eintritts der Festsetzungsverjährung unzulässig mit der Folge, dass die Beitragspflicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG BB i.V.m. § 47 AO erlosch (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 21).
Nur besonders wichtige Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, können diesen Eingriff daher rechtfertigen (…vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - BvR 961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 44).
Dass in diesem Fall nicht alle Beitragspflichtigen vollständig zur Deckung des Herstellungsaufwands beitragen, sondern der neue Einrichtungsträger wie der frühere diesen Aufwand zum Teil selbst tragen muss, ist die zwangsläufige Folge der geltenden Rechtslage und erscheint deshalb auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht unangemessen (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 230 Rn. 49, insoweit in BVerwGE 164, 212 nicht abgedruckt).
Rn. 44 Danach kommt nicht nur dem Haushaltsinteresse des früheren Einrichtungsträgers, gegenüber dem die hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist, geringes Gewicht zu (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 230 Rn. 51, in BVerwGE 164, 212 insoweit nicht abgedruckt), sondern auch dem eines neuen Einrichtungsträgers, der eine bestehende Schmutzwasserbeseitigungsanlage übernimmt.
- BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend entschieden, dass die Anforderungen des Gleichheitssatzes ebenso wie die des Äquivalenzprinzips bei einem Wechsel des Einrichtungsträgers auch dann zu beachten sind, wenn der neue Einrichtungsträger weder Gesamt- noch Sonderrechtsnachfolger des bisherigen Trägers der Einrichtung geworden ist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 10).Der Nutzer einer öffentlichen Einrichtung, deren Rechtsträgerschaft von einer Vielzahl von Gemeinden mit unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen und Gebühren- oder Beitragsregelungen auf einen kommunalen Zweckverband übergegangen ist, kann vom Normgeber nicht den Erlass von Regelungen beanspruchen, die seine Belastungsgleichheit im Vergleich zu allen anderen Nutzern oder Nutzergruppen "centgenau" sicherstellen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Nr. 49 Rn. 9 f.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb von der Annahme des Berufungsgerichts auszugehen, dass die Zweckverbandsgründung hier zu einer neuen Anlage im beitragsrechtlichen Sinne geführt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2019 - 9 N 7.19 - nicht veröff.; Anhörungsschreiben vom 18. September 2019; vgl. zu einem derartigen Trägerwechsel auch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 6 ff.).
In Betracht kommen neben der im erstinstanzlichen Urteil vorgenommenen Anrechnung hypothetisch festsetzungsverjährter Beiträge eine anderweitige Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Rahmen des Heranziehungsverfahrens oder die Festlegung eines niedrigeren Beitragssatzes für Beitragspflichtige, zu deren Gunsten gegenüber dem früheren Einrichtungsträger hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11 f. zur Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitssatzes).
Rn. 60 Schließlich rechtfertigt auch der in der Rechtsprechung angeführte Umstand, dass die Möglichkeit, den geleisteten Herstellungsbeitrag für die frühere Einrichtung zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes zurückzuzahlen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11 zu Äquivalenzprinzip und Gleichheitssatz), in den Fällen der hypothetischen Festsetzungsverjährung nicht besteht (VG Potsdam…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 8 K 2037/15 - juris Rn. 36 ff.), die Ungleichbehandlung nicht.
Insoweit verbleibt dem Einrichtungsträger - in den Grenzen des Landesrechts - grundsätzlich eine weite Ausgestaltungsbefugnis, bei der auch die Belastungsgleichheit im Vergleich zu allen anderen Nutzern oder Nutzergruppen nicht "centgenau" sichergestellt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
- BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Ebenso halten sich die in § 19 Abs. 1 Satz 3 KAG BB vorgesehene Hemmung bis 3. Oktober 2000 und die daraus resultierende Maximalfrist von 25 Jahren bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 angesichts ihrer Zielrichtung, der Sondersituation in den neuen Ländern nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit und den damit verbundenen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen (LT-Drs. 5/7642 S. 10 ff.), und angesichts des in die Zukunft fortwirkenden Vorteils des Anschlusses an eine Trinkwasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlage im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 28 ff.).Rn. 21 Dies zugrunde gelegt, stellt § 19 Abs. 1 KAG BB keine unzulässige Rückwirkungsentscheidung des brandenburgischen Gesetzgebers dar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 34).
Rn. 34 Nach der auch der Berufungsentscheidung zugrundeliegenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, an die das Bundesverwaltungsgericht nach § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 22; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 …und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3), war nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB a.F. für das Entstehen der Beitragspflicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Gemeinde oder der Zweckverband erstmals - und unabhängig von ihrer Wirksamkeit - eine Beitragssatzung in Kraft setzen wollte.
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Nur wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens oder Sachverhalts nachträglich belastend ändert, bedarf es daher einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 , vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 …und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60).Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren dabei im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 …und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60 zum Rückwirkungsverbot).
Eine Beeinträchtigung des durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Vertrauens in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen ist verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar ist, also wenn sie zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Normgebers überwiegen (stRspr zur Unzulässigkeit unechter Rückwirkung; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 43 m.w.N.).
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2547/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 45 f.).Rn. 40 (b) Einen solchen Belang stellt das Ziel, im Interesse der Beitragsgerechtigkeit alle, die von einer Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung einen Vorteil haben, entsprechend diesem Vorteil am Herstellungsaufwand zu beteiligen, schon deshalb nicht dar, weil der Gesetzgeber, wie ausgeführt, nach dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verpflichtet ist, für die Erhebung derartiger Beiträge Verjährungsregelungen zu treffen oder sonst sicherzustellen, dass diese nicht unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 45).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 9 N 89.16
Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Aus den vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen lässt sich jedenfalls noch hinreichend deutlich seine tragende Rechtsauffassung entnehmen, dass der Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung wegen der Anlagenbezogenheit des Herstellungsbeitrags nicht die Entstehung einer neuen, sich auf eine andere Anlage beziehenden Herstellungsbeitragspflicht hindere und der Vertrauensschutz wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung daher nicht mehr greife, wenn Beiträge auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 KAG BB für eine rechtlich andere Anlage erhoben würden (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 - 9 N 89.16 - juris Rn. 20), wobei die Zweckverbandsgründung hier zu einer solchen neuen Anlage im beitragsrechtlichen Sinne geführt habe (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2019 - 9 N 7.19 - nicht veröff.; Anhörungsschreiben vom 18. September 2019).Soweit die Klägerin rügt, das Oberverwaltungsgericht habe die in seiner eigenen Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur Entstehung einer rechtlich anderen Anlage mit der Folge der Begründung neuer Herstellungsbeitragspflichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 9 N 89.16 - juris Rn. 21 …und vom 26. April 2018 - 9 N 1.17 - juris Rn. 15) fehlerhaft angewandt, betrifft auch dies die Anwendung des Landesrechts im Einzelfall und ist im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen (§ 137 Abs. 1 Nr. 1, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Nur wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens oder Sachverhalts nachträglich belastend ändert, bedarf es daher einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten (…BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 , vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60).Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren dabei im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60 zum Rückwirkungsverbot).
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Rn. 54 Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 51 und Kammerbeschluss vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. - NVwZ 2020, 1748 Rn. 12). - BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14). - OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98
Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06
Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- BVerfG, 29.06.2020 - 1 BvR 1866/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerden in Altanschließerfällen in …
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
- BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 908/20
Nichtannahmebeschluss: Eingriff in Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 1.17
Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des …
- VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 2037/15
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des …
- BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …
- BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- BVerfG, 09.06.2021 - 1 BvR 2879/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer …
- VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
- BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22
Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des …
Denn wäre eine auf den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht zurückwirkende Beitragssatzung nach Verstreichen der Festsetzungsfrist erlassen worden, hätte die Beitragspflicht zwar für eine juristische Sekunde entstehen können, wäre aber im unmittelbaren Anschluss daran wegen Festsetzungsverjährung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG BB i. V. m. § 47 AO erloschen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 45;… BVerwG, Urteile vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 21 und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 33 f.).Ebenso wie in Fällen der ("echten") Festsetzungsverjährung können die Abgabepflichtigen im Fall der hypothetischen Festsetzungsverjährung darauf vertrauen, dass die Beitragsforderung nicht mehr erhoben werden kann (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 65;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 36 und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 35).
Rn. 20 aa) Art. 2 Abs. 1 GG schützt in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf dieser Grundlage erworbenen Rechte (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 …und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Rn. 28 (a) Das Bundesverfassungsgericht sieht die durch den Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung begründete Vertrauensposition in dem Vertrauen, die tatsächlich erlangten Vorteile nicht mehr durch Beiträge ausgleichen zu müssen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19, 1 BvR 2894/19 - NVwZ 2022, 977 Rn. 11 ff.), während nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vertrauen geschützt ist, sich nicht mehr durch Beiträge an dem Herstellungsaufwand beteiligen zu müssen, auf den sich die hypothetisch festsetzungsverjährte Beitragspflicht bezogen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 36).
Rn. 36 (a) Beeinträchtigungen des Vertrauens in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen sind verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind, also zur Erreichung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich sind und die Veränderungsgründe des Normgebers die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen (stRspr zur Unzulässigkeit unechter Rückwirkung, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 43 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Kommt die Beeinträchtigung im Ergebnis einer grundsätzlich unzulässigen echten Rückwirkung nahe, sind insoweit entsprechend gesteigerte Anforderungen zu stellen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39 unter Bezugnahmen auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 41 und 63).
Nur besonders wichtige Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, können einen solchen Eingriff rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39;… vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 44).
Der mit ihnen einhergehende Vertrauensschutz hat daher schon von Verfassungs wegen Vorrang vor dem Ziel, im Interesse der Abgabengerechtigkeit auch diejenigen an der Deckung des Herstellungsaufwands zu beteiligen, die wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 40).
Dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht es gerade, die mit dem Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung entstandene Rechtslage und den Schutz des Vertrauens in deren Fortbestand zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 41 f.).
Damit hätten die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung einer Vielzahl gleichzeitig anfallender Beitragsverfahren geschaffen werden können, zumal die Einrichtungsträger nicht davon ausgehen konnten, dass ihnen nach Inkrafttreten der ersten Beitragssatzung mehr als die gesetzlich bestimmte vierjährige Festsetzungsfrist (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG BB i. V. m. § 169 Abs. 2 AO) für den Erlass von Beitragsbescheiden verbleiben würde (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 66, 68 f.; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 43).
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m. w. N.;… BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14…, vom 29. April 2021 - 9 C 1.20 - BVerwGE 172, 292 Rn. 39, vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 54 …und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - NVwZ 2023, 1813 Rn. 68).
Der entsprechenden Vertrauensposition der Grundstückseigentümer, deren Beitragspflicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG BB i. V. m. § 47 AO durch Zahlung erloschen ist, wird hingegen durch den ermäßigten Gebührensatz nach § 4 Abs. 1 SGS in vollem Umfang Rechnung getragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 57).
Denn diesem Gesichtspunkt kommt ebenfalls nur geringes Gewicht zu, weil dem Grundsatz des Vertrauensschutzes, wie aufgezeigt, ohne die Ungleichbehandlung auf andere Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 60.
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (stRspr, vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 und BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 54, jeweils m. w. N.). - VG Cottbus, 18.07.2024 - 6 K 476/22
Abwassergebühren, Stadt Cottbus, Vertrauensschutz nach hypothetischer …
Diese Ansicht sei unzutreffend und beruhe auf einer Fehldeutung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 im Verfahren 9 C 9.20.2 Abs. 1 GG schützt in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf dieser Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2023, a.a.O., Rn. 20 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 …und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Beeinträchtigungen des Vertrauens in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen sind verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind, also zur Erreichung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich sind und die Veränderungsgründe des Normgebers die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen (stRspr zur Unzulässigkeit unechter Rückwirkung, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 43 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Kommt die Beeinträchtigung im Ergebnis einer grundsätzlich unzulässigen echten Rückwirkung nahe, sind insoweit entsprechend gesteigerte Anforderungen zu stellen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39 unter Bezugnahmen auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 41 und 63).
Nur besonders wichtige Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, können einen solchen Eingriff rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39;… vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 44).
Der mit ihnen einhergehende Vertrauensschutz hat daher schon von Verfassungs wegen Vorrang vor dem Ziel, im Interesse der Abgabengerechtigkeit auch diejenigen an der Deckung des Herstellungsaufwands zu beteiligen, die wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 40).
Dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht es gerade, die mit dem Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung entstandene Rechtslage und den Schutz des Vertrauens in deren Fortbestand zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 41 f.).
Eine solcherart verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition bleibt im Übrigen auch von einem Wechsel des Einrichtungsträgers unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9/20 -, BVerwGE 173, 324).
- VG Cottbus, 18.07.2024 - 6 K 972/23
Schmutzwassergebühren, Stadt Cottbus, wie 6 K 476/22
Diese Ansicht sei unzutreffend und beruhe auf einer Fehldeutung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 im Verfahren 9 C 9.20.2 Abs. 1 GG schützt in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf dieser Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2023, a.a.O., Rn. 20 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 41 …und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 Rn. 60; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Beeinträchtigungen des Vertrauens in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen sind verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind, also zur Erreichung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich sind und die Veränderungsgründe des Normgebers die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen (stRspr zur Unzulässigkeit unechter Rückwirkung, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 43 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 30 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 17).
Kommt die Beeinträchtigung im Ergebnis einer grundsätzlich unzulässigen echten Rückwirkung nahe, sind insoweit entsprechend gesteigerte Anforderungen zu stellen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39 unter Bezugnahmen auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 41 und 63).
Nur besonders wichtige Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, können einen solchen Eingriff rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 39;… vgl. zur echten Rückwirkung BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 56 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 44).
Der mit ihnen einhergehende Vertrauensschutz hat daher schon von Verfassungs wegen Vorrang vor dem Ziel, im Interesse der Abgabengerechtigkeit auch diejenigen an der Deckung des Herstellungsaufwands zu beteiligen, die wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 40).
Dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht es gerade, die mit dem Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung entstandene Rechtslage und den Schutz des Vertrauens in deren Fortbestand zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 41 f.).
Eine solcherart verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition bleibt im Übrigen auch von einem Wechsel des Einrichtungsträgers unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9/20 -, BVerwGE 173, 324).
- OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21
Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 (Az.: 9 C 9/20 und 10 C 10/20) geben zwar Veranlassung zur Prüfung, ob ein vor dem Einrichtungsträgerwechsel (von der Stadt Creuzburg auf den beklagten Zweckverband zum 1. Januar 2005) gegenüber dem abgebenden Einrichtungsträger entstandenes und infolge Festsetzungsverjährung erloschenes Beitragsschuldverhältnis (in Abkehr von der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. dazu die Darstellung bei v. Saldern, ThürVBl. 2023, 73/75 und die dortigen Nachweise unter Fn. 29) zu berücksichtigen und ggf. als verjährter Teilbeitrag "Kanal" der Stadt Creuzburg auf der Erhebungsebene anzurechnen ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2024 - 9 A 3.24
Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr
Für diese im Land Brandenburg praktisch bedeutsamen Fälle kommt es danach auf Festlegungen in unwirksamen Satzungen aus den 1990er Jahren an, also aus einer Transformations- und Aufbauzeit, die von so vielen Schwierigkeiten geprägt gewesen ist (…Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung, Gründung der Zweckverbände, Lösung des Altanschließerproblems, Erlass wirksamen Satzungsrechts, vgl. LT-Ds. 5/7642, S. 10 f.), dass der Landesgesetzgeber dem bei der Regelung einer Höchstfrist für die Abgabenerhebung durch eine besondere zehnjährige Hemmung Rechnung tragen durfte (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, juris Rn. 28 ff; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -, juris Rn. 17 f.).Den diesbezüglichen Schwierigkeiten mögen die Gemeinden und Zweckverbände nach den Vorstellungen des Bundesverwaltungsgerichts durch ein pragmatisches, ggf. bloß überschlägiges Vorgehen Rechnung tragen dürfen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -, juris Rn. 46 ff.).
- BVerfG, 12.04.2022 - 1 BvR 798/19
Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem …
Rn. 10 b) Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte lassen sich auch nicht mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (Grundsatz des Vertrauensschutzes) vereinbaren (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -, Leitsatz 2 und Rn. 22;… - 9 C 10.20 -, Leitsatz 1 und Rn. 16 ff.). - OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21
Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung
Ob an dieser Praxis, nur bereits tatsächlich gezahlte Beitrage anzurechnen, im Hinblick auf die - gegenwärtig nur als PM 64/21 bekannten - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 (Az.: 9 C 9.20 und 9 C 10.20) festgehalten werden kann, oder ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus auch "normal" oder "hypothetisch" festsetzungsverjährte Beiträge anzurechnen sind (bejahend: VG Meiningen, Urteil vom 30. November 2015, Az.: 5 K 462/12 Me; ablehnend: VG Meiningen, Urteil vom 27. September 2017, Az. 5 K 624/14 und Beschluss vom 4. Oktober 2017, Az.: 5 E 101/17 sowie Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2018, Az.: 4 EO 839/17 und vom 3. Dezember 2019, Az. 4 ZKO 656/19), ist für die Entscheidung in diesem Beschwerdeverfahren nicht erheblich, da die bereits eingetretene Zahlungsverjährung sich jeweils auf den gesamten festgesetzten Beitrag bezieht. - BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
Weder der Belang der Beitragsgerechtigkeit mit dem Ziel, alle von der Einrichtung bevorteilten Grundstücke vorteilsentsprechend am Herstellungsaufwand zu beteiligen, noch der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder das Haushaltsinteresse an der Vermeidung von Beitragsausfällen haben ein Gewicht, das sich gegenüber dem schutzwürdigen Vertrauen der Klägerin, sich an dem Aufwand für die technische Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde nicht mehr finanziell beteiligen zu müssen, durchsetzen würde (vgl. für den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der sog. hypothetischen Festsetzungsverjährung im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - Rn. 40 ff.). - BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20
Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig
Dies ist der Fall, wenn sie zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungswünsche des Normgebers überwiegen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 43 …und vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 - BVerfGE 155, 238 Rn. 126 ff.; BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - juris Rn. 27 …und vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - juris Rn. 17). - VG Cottbus, 11.03.2022 - 4 K 146/18
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren …
- BVerwG, 10.12.2020 - 9 B 67.19
Revisionszulassung; Festsetzungsverjährung bei Trägerwechsel
- BVerwG, 03.12.2025 - 9 C 5.24
Heranziehung der Eigentümerin von Tagebaurestlochflächen zur Umlage der …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Unterlagen; Bezugnahme pauschale; …
- VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 221.23
Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder …
- VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
- VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
- BVerwG, 17.12.2024 - 9 C 2.23
- VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19
Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag: Anforderungen an den Eintritt einer …
- VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23
Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …
- OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 2 U 19/22
Anspruch auf Erstattung eines Zinsschadens und der durch die anwaltliche …
- VG Potsdam, 09.12.2022 - 8 K 1092/22
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