Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige Besetzung des Berufungsgerichts - Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuss durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts - Prüfung der Wahl eines Richters ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.11.1986 - 11 A 59/83
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85
Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (vgl. §§ 20 ff. VwGO, ferner Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Damit war das Gutachten Dr. B. in einer Weise, die dem Kläger hinreichend Gelegenheit bot, Kenntnis und Stellung zu nehmen, in den Rechtsstreit eingeführt worden (Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Die bezeichnete Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß eine Ausbürgerung politische Verfolgung darstellt, wenn die Belastungen, die sich für den Betroffenen daraus ergeben, nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben.(st. Rechtspr., vgl. etwa Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184) und wenn der Eingriff ferner aus asylrechtlichen Motiven vorgenommen wird (…BVerwG a.a.O.).
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere, daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294 , ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Die bezeichnete Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß eine Ausbürgerung politische Verfolgung darstellt, wenn die Belastungen, die sich für den Betroffenen daraus ergeben, nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben.(st. Rechtspr., vgl. etwa Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184) und wenn der Eingriff ferner aus asylrechtlichen Motiven vorgenommen wird (…BVerwG a.a.O.). - BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84
Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Auch der von der Beschwerde angeführte Satz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 -, wonach eine Anknüpfung an asylrechtliche Merkmale des Betroffenen "regelmäßig anzunehmen sein wird", wenn die Ausbürgerung einen eigenen Staatsangehörigen des handelnden Staates trifft, legt nicht den von der Beschwerde offenbar gezogenen Schluß nahe, nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts könne ein Entzug der Staatsangehörigkeit politische Verfolgung auch dann sein, wenn es an einer Anknüpfung an persönliche Merkmale des Staatsangehörigen fehlt oder diese Anknüpfung sich nicht zur Überzeugung des Tatsachengerichts hat feststellen lassen. - BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, es den Prozeßbeteiligten zu ermöglichen, daß sie von dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis nehmen und sich dazu äußern, und ferner, nur solche Tatsachen zu verwerten, zu denen Stellung zu nehmen die Parteien ausreichend Gelegenheit hatten (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 Nr. 134). - BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist eine derartige Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs jedoch nicht ohne weiteres begründet (BVerfG, NJW 1982, 2368). - BVerwG, 26.06.1984 - 4 CB 29.84
Divergenzzulassung - Bundesverwaltungsgerichts - Abweichung - …
- BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1995 - A 12 S 159/95
Bundesrepublik Jugoslawien: gegenwärtige …
Eine Einreiseverweigerung erreicht nach Intensität und Schwere des Eingriffs in die Menschenwürde erst dann i.S. "faktischer Ausbürgerung" (Hess. VGH, Urteil vom 19.06.1995 - 13 UE 1327/94 - VG Ansbach, NVwZ 1982, 458;… Hailbronner, AuslR, 2. Aufl. RdNr. 1175; Marx, Asylrecht, 5.A, Band 2, "Ausbürgerung" S. 329) Verfolgungscharakter, wenn sie entweder endgültig oder doch jedenfalls von langer, unabsehbarer Dauer ist und mit einer Entziehung des Schutzes durch diplomatische bzw. konsularische Vertretungen einhergeht (vgl. auch zur Einreiseverweigerung BVerwG, Urteile vom 12.02.1985, DVBl. 1985, 579, Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 30, 15.10.1985, Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 38, 27.03.1986 - 9 C 6.85 -, aber auch BVerwG, Beschluß vom 01.07.1987 - 9 CB 34.87 -).
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