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Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10416
VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24 A (https://dejure.org/2024,10416)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2024 - 9 L 122.24 A (https://dejure.org/2024,10416)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2024 - 9 L 122.24 A (https://dejure.org/2024,10416)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Auf letztere Entscheidungen finden die Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 24. Februar 2021 - C-673/19 - Rz. 42) keine Anwendung, so dass sich auch der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom vom 15. Februar 2023 (Rs. C-484/22 - juris) nicht auf diese Gruppe von Abschiebungsanordnungen bezog (a.A. ohne Auseinandersetzung mit der EuGH-Entscheidung C-673/19: z.B. Bayerischer VGH, Urteil vom 4. März 2024 - 24 B 22.30376 - juris Rn. 59).

    Art. 24 Abs. 3 GRCh misst ausdrücklich regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten Kontakten große Bedeutung bei (Bayerischer VGH, Urteil vom 4. März 2024 - 24 B 22.30376 - juris Rn. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV; …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Rn. 9 Bei der Würdigung der Zumutbarkeit einer auf die Eltern bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme für die Beziehung zwischen den Eltern und ihrem Kind ist von erheblicher Bedeutung, ob es dem Kind möglich ist und zugemutet werden darf, seine Eltern ins Ausland zu begleiten oder ihnen zeitnah dorthin zu folgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 12).

    In jedem Einzelfall ist zu würdigen, ob die den Mitgliedern der Familie mit einer Ausreise ins Ausland entstehenden Nachteile noch in einem angemessenen Verhältnis zu den einwanderungspolitischen Interessen, Sicherheitsinteressen und sonstigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland stehen, denen mit der auf bestimmte Familienmitglieder bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme Rechnung getragen werden soll (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 6 ff.).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Auf letztere Entscheidungen finden die Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 24. Februar 2021 - C-673/19 - Rz. 42) keine Anwendung, so dass sich auch der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom vom 15. Februar 2023 (Rs. C-484/22 - juris) nicht auf diese Gruppe von Abschiebungsanordnungen bezog (a.A. ohne Auseinandersetzung mit der EuGH-Entscheidung C-673/19: z.B. Bayerischer VGH…, Urteil vom 4. März 2024 - 24 B 22.30376 - juris Rn. 59).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Dies wird umso eher anzunehmen sein, je weniger der Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet gesichert ist und je weiter die Möglichkeiten der Familie gefächert sind, ihre schutzwürdige familiäre Gemeinschaft nach der Ausreise aus dem Bundesgebiet an einem anderen Ort unvermindert fortzuführen (vgl. zum letztgenannten Aspekt auch BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 17), d.h., wenn das Kind mit seinen Eltern gemeinsam oder im überschaubaren zeitlichen Abstand zu diesen in einen bestimmten anderen Staat einreisen und dort seinen Aufenthalt nehmen kann.
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Kann zur Vermeidung einer mit Blick auf das Wohl des Kindes unzumutbaren Trennungsphase die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, die einwanderungspolitischen Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 46).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Rn. 8 Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Antragsgegnerin, bei ihrer Entscheidung über den weiteren Aufenthalt eines Ausländers dessen Familienbindung an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Art. 6 Abs. 1 GG beinhaltet zwar keinen unbedingten Anspruch des betroffenen Familienangehörigen, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verschont zu bleiben, sondern das Schutzgebot für Ehe und Familie muss in verhältnismäßiger Weise mit den öffentlichen Interessen abgewogen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - juris Rn. 6), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Auch ist zu berücksichtigen, dass noch sehr kleine Kinder den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen können und eine solche rasch als endgültigen Verlust erfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • EuGH, 24.02.2021 - C-673/19

    M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Auf letztere Entscheidungen finden die Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 24. Februar 2021 - C-673/19 - Rz. 42) keine Anwendung, so dass sich auch der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom vom 15. Februar 2023 (Rs. C-484/22 - juris) nicht auf diese Gruppe von Abschiebungsanordnungen bezog (a.A. ohne Auseinandersetzung mit der EuGH-Entscheidung C-673/19: z.B. Bayerischer VGH…, Urteil vom 4. März 2024 - 24 B 22.30376 - juris Rn. 59).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2024 - 9 L 122.24
    Art. 6 Abs. 1 GG beinhaltet zwar keinen unbedingten Anspruch des betroffenen Familienangehörigen, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verschont zu bleiben, sondern das Schutzgebot für Ehe und Familie muss in verhältnismäßiger Weise mit den öffentlichen Interessen abgewogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - juris Rn. 6), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Köln, 30.09.2026 - 22 L 2409/26
    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 8/21 -, juris, Rn. 20; VG Weimar, Urteil vom 6. November 2024 - 4 K 386/21 We -, juris, Rn. 48 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 12a L 915/24.A -, juris, Rn. 15 f.; VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2024 - 9 L 122/24 A -, juris, Rn. 8.
  • VG Wiesbaden, 05.08.2025 - 1 L 1245/25

    Drittstaatenbescheid Portugal, keine systemischen Mängel, innerstaatliches …

    Art. 24 Abs. 3 GRCh misst ausdrücklich regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten Kontakten große Bedeutung bei (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 63; VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2024 - 9 L 122/24 A -, juris Rn. 13).
  • VG Wiesbaden, 12.09.2025 - 1 K 1244/25

    Drittstaatenbescheid in Portugal anerkannter Schutzberechtigter, keine …

    Art. 24 Abs. 3 GRCh misst ausdrücklich regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten Kontakten große Bedeutung bei (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 63; VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2024 - 9 L 122/24 A -, juris Rn. 13).
  • VG Köln, 20.01.2025 - 22 K 2753/24
    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 8/21 -, juris, Rn. 20; VG Weimar, Urteil vom 6. November 2024 - 4 K 386/21 We -, juris, Rn. 48 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 12a L 915/24.A -, juris, Rn. 15 f.; VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2024 - 9 L 122/24 A -, juris, Rn. 8.
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