Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8019
VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541 (https://dejure.org/2009,8019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2009 - 9 N 07.541 (https://dejure.org/2009,8019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 9 N 07.541 (https://dejure.org/2009,8019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 ; BauGB § 1 Abs. 3 ; BauNVO § 11
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet "Seniorenzentrum"; Erforderlichkeit (verneint); unzulässige Vorratsplanung (bejaht); Abwägungsfehler (bejaht)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondergebiet "Seniorenzentrum"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung eines Baugebietes als Sondergebiet bei ausschließlicher Zulässigkeit von Pflegeheimen, betreutem Wohnen, Gemeinschaftsräumen und Sozialstationen; Abwägung privater Interessen am Erhalt des Baurechts mit dem öffentlichen Interesse an der Neuordnung des ...

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 191
  • ZfBR 2010, 287 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Zu den von der Aufstellung eines Bebauungsplans regelmäßig betroffenen privaten Belangen, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind, gehört das durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Grundeigentum (vgl. BVerwG vom 1.11.1974 BVerwGE 47, 144).

    Da öffentlichen Belangen nicht von vornherein Vorrang gegenüber privaten Belangen zukommt, kommt es auch im Fall des Widerstreits öffentlicher und privater Belange allein darauf an, ob und inwieweit in der konkreten Planungssituation hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinter den anderen zurücktreten zu lassen (BVerwG vom 1.11.1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Es ist darüber hinaus verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/315).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Es ist darüber hinaus verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/315).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Dagegen ist ein Plan nicht erforderlich, mit dessen Realisierung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist und der nur dazu dient, sich künftige Planungsmöglichkeiten offen zu halten (vgl. BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8; BayVGH vom 28.5.2002 Az. 1 N 98.3461 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ihr im Vorgriff auf künftige Entwicklungen ermöglichen sollen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (BVerwG vom 8.9.1999 ZfBR 2000, 275 und vom 11.5.1999 BayVBl 2000, 23).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Das private Interesse am Erhalt des Baurechts muss mit dem öffentlichen Interesse an der Neuordnung des Plangebiets abgewogen werden (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Der nur auf das Grundstück der Antragstellerin bezogene und damit eingeschränkt gestellte Normenkontrollantrag hindert das Gericht nicht daran, über den Antrag hinauszugehen und die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans festzustellen (vgl. BVerwG vom 20.8.1991 NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Sie führt dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen ohne den ungültigen Teil für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung ergeben und davon auszugehen ist, dass die Gemeinde im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 58 und 18.2.2009 ZfBR 2009, 364).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (vgl. BVerwG vom 31.8.2000 BVerwGE 112, 41).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 9 N 07.541
    Ein in diesem Sinne wesentlicher Unterschied liegt vor, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in §§ 2 bis 10 BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht nicht mit einer auf sie gestützten Festsetzung erreichen lässt (vgl. BVerwG vom 29.9.1978 BVerwGE 56, 283).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; …

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener …

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
  • VGH Bayern, 28.05.2002 - 1 N 98.3461
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18

    Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung …

    Abgesehen davon, dass eine solche Festsetzung die allgemeine Zweckbestimmung eines Allgemeinen Wohngebiets in Frage stellen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 30.06.2009 - 9 N 07.541 - juris;… str. für Wohngebäude zur Betreuung und Pflege im Sinne d. § 3 Abs. 4 BauNVO, vgl. Stock in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Aufl. 2019 § 3 Rn. 14;… Ziegler, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar, Stand Juli 2020 § 3 Rn. 63), entspräche ein solcher Ausschluss nicht der städtebaulichen Konzeption der Antragsgegnerin, die gerade auch eine Durchmischung von Wohnformen für Menschen mit Behinderung und Wohnungen für Menschen ohne Behinderung anstrebt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 - 3 S 963/16

    Einschränkung des Tauchens in einem Baggersee durch Rechtsverordnung

    Ob die Voraussetzungen einer bloßen Teilunwirksamkeit tatsächlich vorliegen, ist für die Zulässigkeit eines auf einzelne Teile der Norm beschränkten Antrags ohne Belang, da aus dem Charakter des Normenkontrollverfahren als eines (auch) objektiven Verfahrens folgt, dass das Normenkontrollgericht bei seiner Entscheidung über den (zulässigerweise) gestellten Antrag hinauszugehen hat, wenn der antragsgemäß für nichtig zu erklärende Teil mit anderen, nicht angegriffenen Teilen der Norm in einem untrennbaren Zusammenhang steht (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.2015 - 5 S 1047/14 - juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.12.2017 - 7 D 100/15.NE - juris; BayVGH, Urt. v. 30.6.2009 - 9 N 07.541 - BauR 2010, 191).
  • VGH Bayern, 28.02.2025 - 1 NE 24.1907

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, planbedingte …

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch nicht mit einer auf sie gestützten Festsetzung erreichen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.2017 - 4 C 5.16 - BVerwGE 160, 104; U.v. 11.7.2013 - 4 CN 7.12 - BVerwGE 147, 138; BayVGH, U.v. 30.6.2009 - 9 N 07.541 - BauR 2010, 191).

    Die Festsetzung eines Sondergebiets scheidet aus, wenn die planerische Zielsetzung der Gemeinde durch Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 10 BauNVO in Kombination mit den Gestaltungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO verwirklicht werden kann, die insoweit begrenzt sind, als die festgelegte allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietstypus gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.2017 - 4 C 5.16 - BVerwGE 160, 104; U.v. 28.5.2009 - 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117; BayVGH, U.v. 30.6.2009 - 9 N 07.541 - BauR 2010, 191).

    Insofern erweist sich die Annahme der Antragsgegnerin, dass sich ihre planerischen Vorstellungen nur in einem Sondergebiet verwirklichen lassen (vgl. S. 16 der Begründung des Bebauungsplans), nach summarischer Prüfung als zutreffend (vgl. BayVGH, U.v. 30.6.2009 - 9 N 07.541 - BauR 2010, 191).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 1 C 11118/15

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung der Errichtung eines …

    Faktisch zielen die Planvorstellungen der Antragsgegnerin somit auf die Etablierung eines Sondergebiets "Seniorenpflegeheim" gemäß § 11 BauNVO ab (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - 9 N 07.541 -, juris), ohne dass die Antragsgegnerin eine solche Neufestsetzung der Gebietsart - deren rechtliche Zulässigkeit hier nicht zu prüfen war - vorgenommen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …

    Durch die Festsetzung einer so einseitigen Nutzungsstruktur bliebe die allgemeine Zweckbestimmung eines dem Wohnen dienenden Baugebietes im Sinne der §§ 2 - 10 BauNVO nicht mehr gewahrt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - 9 N 07.541 -, juris Rn. 12, wohl auch Urteil vom 19. März 2018 - 15 N 15.292, 15 N 15.293 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 C 11118/15 -, juris Rn. 23;… Stüer, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. B, Stand Februar 2018, Rn. 489).
  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 15 N 15.292

    Misch- und Sondergebiet als Etikettenschwindel

    Ob das Seniorenzentrum, in dem Wohnungen/Appartements für Senioren und Aufsichtspersonen sowie Pflege-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume zulässige Nutzungen sein sollen, deshalb als Sondergebiet festgesetzt werden darf, weil die planungsrechtlich gewünschte Nutzung derart einseitig wäre, dass die allgemeine Zweckbestimmung eines ansonsten in Betracht kommenden anderen Baugebiets nicht mehr gewahrt bliebe (vgl. § 3 Abs. 4, § 11 Abs. 1 BauNVO und hierzu z.B. BayVGH, U.v. 30.6.2009 - 9 N 07.541 - juris Rn. 12), lässt der Senat offen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht