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Rechtsprechung
   BSG, 07.03.1962 - 9 RV 226/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,10731
BSG, 07.03.1962 - 9 RV 226/59 (https://dejure.org/1962,10731)
BSG, Entscheidung vom 07.03.1962 - 9 RV 226/59 (https://dejure.org/1962,10731)
BSG, Entscheidung vom 07. März 1962 - 9 RV 226/59 (https://dejure.org/1962,10731)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.04.1958 - 4 RJ 23/58
    Auszug aus BSG, 07.03.1962 - 9 RV 226/59
    Zur Erfüllung der Voraussetzung eines bestimmten Antrages nach SGG § 109 genügt es, den Antrag schriftlich und auch hilfsweise zu stellen (vergleiche BSG 1958-04-02 4 RJ 23/58 = SozR Nr. 17 zu § 109 SGG ).Wenn der Kläger bei seinem Beweisantrag kein bestimmtes Beweisthema deutlich gemacht hat, dann kann sein Hilfsantrag nur dahin verstanden werden, daß der benannte Arzt auf Grund des Inhalts der Prozeßakten sich darüber äußern soll, ob und inwieweit der gegenwärtige Leidenszustand wahrscheinlich Folge eines Wehrdienstes ist.Hat das Gericht Zweifel, ob der Hilfsantrag nach SGG § 109 aufrechterhalten bleibt, dann muß es den Kläger (schriftlich oder auf Grund mündlicher Verhandlung) darüber befragen (SGG §§ 106, 112).Sind die Beteiligten zum Verhandlungstermin erschienen und haben sie übereinstimmend Entscheidung ohne mündliche Verhandlung beantragt, weshalb das LSG mit dem in SGG § 112 Abs. 1 vorgesehenen Sachvortrag durch den Berichterstatter gar nicht begonnen hat und die Beteiligten auch keine Anträge gestellt haben - diese auch nicht stellen konnten -, kann auch der frühere Antrag in einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung nicht abgeändert worden sein, noch kann der Kläger das Rügerecht nach ZPO § 295 iVm SGG § 202 verloren haben.Das Gericht verstößt gegen SGG § 109, wenn es den Beweisantrag übergeht und weder durch einen selbständigen Beschluß (SGG §§ 142, 177) noch in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu dem Antrag Ausführungen macht, insbesondere nicht dartut, aus welchen Gründen es den unter Bezeichnung eines bestimmten Arztes gestellten Beweisantrag nicht beachtet hat.
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG - …

    Das Antragsrecht, gerade einen bestimmten "Arzt" zu hören, richtet sich zudem nur an solchen Beweisthemen aus, die einer medizinischen Beurteilung zugänglich sind (vgl BSGE 2, 255, 256 f unter Hinweis bereits auf RVA zu § 1681 RVO, EuM 21, 129 Nr. 53;… Reichsversorgungsgericht RVGE 7, 279 zu § 104 Verfahrensgesetz vom 10.1.1922, aaO). Ob es um medizinische Tatsachen geht, die für die Entscheidung erheblich sind, bemisst sich nach der materiellen Rechtsauffassung der Tatsacheninstanz (vgl BSGE 2, 255, 257;… Hauck in: Zeihe, aaO § 109 RdNr 3d), wobei das genaue Beweisthema nicht benannt werden muss (vgl zB BSG, Urteil vom 7.3.1962 - 9 RV 226/59 -, redaktioneller Leitsatz bei Breith 1962, 945), sondern sich durch Auslegung ergeben kann (…zu den Auslegungsgrundsätzen vgl insoweit allgemein BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 6 mwN)..
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 10 U 3803/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung …

    Der Antrag ist also dahingehend zu verstehen, dass der benannte Arzt auf Grund des Streitgegenstands sich darüber äußern soll, ob und inwieweit der gegenwärtige Leidenszustand des Klägers wahrscheinlich Folge des Arbeitsunfalles vom 23.09.2014 ist und ob und ggfs. welche MdE dieser bedingt (BSG U. v. 07.03.1962, 9 RV 226/59, juris Rdnr. 14).
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