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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3595
VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08 (https://dejure.org/2008,3595)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 (https://dejure.org/2008,3595)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 (https://dejure.org/2008,3595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • Judicialis

    LVwVfG § 51; ; BVFG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 51 ; BVFG § 10 Abs. 2
    Rechtskraft; Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen): Bestandskraft; Berufsrecht; Prüfungsumfang; Regelungsgegenstand; Sachliche Einlassung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines im Jahr 1979 am Juristischen Institut in Swerdlowsk erworbenen Diploms als Erste juristische Staatsprüfung; Rechtliche Beurteilung einer Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens; Indizwirkung von Begründungserwägungen in einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2078
  • NVwZ 2009, 357
  • NVwZ-RR 2009, 357
  • VBlBW 2009, 226
  • DVBl 2009, 467
  • DVBl 2009, 467 DÖV 2009, 379
  • DÖV 2009, 379
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Die Entscheidung über den Wiederaufgreifensantrag ist damit allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in dem Regelungsgegenstand, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung") oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296/95 -).

    Dementsprechend ist auch die Prüfbefugnis der Verwaltungsgerichte auf den verfahrensrechtlichen Gegenstand beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gegeben und die hierzu angestellten Ermessenserwägungen ordnungsgemäß sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296/95 -).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Insoweit steht der Klägerin ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (vgl. § 51 Abs. 5 LVwVfG; dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Vielmehr können derartige Ausführungen auch der Darlegung derjenigen Erwägungen dienen, die die Behörde dazu bewogen haben, von dem ihr eingeräumten Ermessen auf Wiederaufgreifen des Verfahrens keinen Gebrauch zu machen (vgl. auch die ausführliche Darstellung möglicher Wiederaufgreifens- und Ermessensgesichtspunkte in BVerwG, Urteil vom 20.10.2004 - 1 C 15/03 -, BVerwGE 122, 103).
  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03

    Regelungen über das Wiederaufgreifen des Verfahrens - Rücknahme bzw. Widerruf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Gegenstand des Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ist damit aber nur die Frage, ob die Behörde eine erneute Sachentscheidung zu treffen hat, oder ob es bei der Bestandskraft des unanfechtbar gewordenen Ablehnungsbescheids verbleibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.02.2004 - 5 B 104/03 u.a. - sowie Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2006, § 11 RdNr. 55).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Dies gilt sogar dann, wenn zur Begründung des abgelehnten Wiederaufgreifens auf Gesichtspunkte zurückgegriffen wird, die in der Begründung des ursprünglichen Bescheids nicht zur Sprache gekommen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1961 - VI C 123/59 -, BVerwGE 13, 99).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Die vorgetragene Divergenz schließlich scheidet schon deswegen aus, weil das verwaltungsgerichtliche Urteil eine Abweichung von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.1992 (- 9 C 5/91 -, BVerwGE 90, 271) aufgestellten Rechtssatz nicht enthält, wonach "Maßstab für die Gleichwertigkeit die Fähigkeit des Vertriebenen [ist], sich unter Loslösung vom Heimatrecht in angemessener Zeit, ggf. unter Anleitung, soweit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten, dass er den für das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung erforderlichen Kenntnisstand im deutschen Recht erreicht".
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Stellt sie keine Erwägungen zur Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Ablehnungsbescheids dar, leidet die Entscheidung an einen Ermessensdefizit (vgl. dazu Senatsurteil vom 31.01.1989 - 9 S 1141/88 -, NVwZ 1989, 882); begründet sie ihre Entscheidung dagegen, läuft sie Gefahr, dass die sachliche Einlassung bereits als tatsächliches Wiederaufgreifen des Verfahrens behandelt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1990 - 4 S 2354/90

    Beamte: Teilzeitbeschäftigung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
    Die fehlerfreie Betätigung des der Behörde eingeräumten Ermessen setzt voraus, dass sie alle für die Entscheidung erheblichen Umstände in ihre Erwägungen einbezogen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.1990 - 4 S 2354/90 -, VBlBW 1991, 182), wozu insbesondere eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheids gehört (…vgl. Meyer, in: Knack, VwVfG-Kommentar, 8. Aufl. 2004, § 51 RdNr. 16).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 3318/22

    Ausübung eines öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechts nach dem Landeswaldgesetz …

    Maßgebend ist dabei die Erklärung der Behörde, nicht ihr innerer Wille (vgl. §§ 133 und 157 BGB analog; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 - juris Rn. 8;… U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 71).

    Eine neue Regelung und damit ein Zweitbescheid kann allerdings anzunehmen sein, wenn sich die tragenden Erwägungen gegenüber dem Erstbescheid in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entscheidend geändert haben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.1961 - VI C 123.59 - BVerwGE 13, 99, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 - juris Rn. 6 bis 8).

  • VG Berlin, 14.09.2022 - 12 K 27.21

    Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage …

    Eine Verfügung ist insbesondere dann als Zweitbescheid auszulegen, wenn die Behörde zuvor in eine erneute Sach- und Rechtsprüfung eingetreten ist, die sich nicht darauf beschränkt zu kontrollieren, ob Wiederaufgreifensgründe nach § 51 VwVfG vorliegen (BVerwG…, Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296.95 - juris Rn. 3 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 B 264/09 - juris Rn. 13 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 - juris Rn. 5;… NK-VwVfG/Windoffer, 2. Aufl. 2019, VwVfG § 35, Rn. 89).

    Rn. 37 Bei der Sachprüfung der Beklagten handelte es sich auch nicht lediglich um die Prüfung, ob ein Wiederaufgreifensgrund nach § 51 VwVfG vorlag, was allein noch nicht genügt, um von einem Zweitbescheid auszugehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 - juris Rn. 6 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09

    Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Zwar hat der Antragsteller Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den mit Schriftsatz vom 21.10.2008 gestellten Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 -, VBlBW 2009, 226), über den im Hinblick auf die beim Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängigen Klagen möglicherweise noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2026 - 9 S 669/25

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen (vermeintlich) zu hoch …

    Er ist allerdings allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in dem Regelungsgegenstand, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung") oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 -, juris Rn. 4 f.;… Schoch in: Schoch/Schneider, VwVfG, § 51 Rn. 82, Stand: Mai 2025).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11

    Fachdiplom Rechtswissenschaft (Ukraine); Anerkennung; erste juristische …

    Eine automatische Anerkennung des von einem Spätaussiedler vorgelegten ausländischen juristischen Abschlusses folgt daraus in der Praxis noch nicht (vgl. den Hinweis auf die bestandskräftige Ablehnung der Anerkennung des ukrainischen juristischen Diploms einer Spätaussiedlerin, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 -, NVwZ-RR 2009, 357, juris, Rdnr. 3).
  • VG Trier, 28.10.2020 - 9 K 2026/20

    Rücknahme einer Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur …

    Rn. 27 1. Die Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 35 S. 1 VwVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 -, juris m.w.N.; Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, Teil 3: Besondere Verfahrensarten, beck-online).
  • VG Düsseldorf, 04.11.2013 - 17 K 8594/12

    Durchbrechung der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Änderung …

    Rn. 36 vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08, juris, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22

    Denkmal, Eintragung, Fortschreibung, Zweitbescheid, Bekanntgabe, Klagebefugnis, …

    Rn. 46 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296.95 -, juris Rn. 3 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 B 264/09 -, juris Rn. 13 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 -, juris Rn. 5; VG Berlin, Urteil vom 14. September 2022 - VG 12 K 27/21 -, juris Rn. 35.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2011 - 9 S 2217/11

    Sachaufklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig; Nichtteilnahme an …

    Jedenfalls läge hiermit ein Zweitbescheid vor, der dem Antragsteller die erneute Möglichkeit einer Sachprüfung eröffnete (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 -, VBlBW 2009, 226).
  • VG Aachen, 29.07.2022 - 5 K 1696/18

    Wiederaufgreifen; Änderung der Sachlage; neue Beweismittel

    Rn. 108 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 -, juris Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78/88 -, juris; zur Abgrenzung zwischen Wiederaufgreifensantrag und Neuantrag: Schoch, § 51 VwVfG, Rn 18ff, Stand Juli 2020.
  • VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22
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