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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7752
VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06 (https://dejure.org/2006,7752)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 9 S 604/06 (https://dejure.org/2006,7752)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 9 S 604/06 (https://dejure.org/2006,7752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kündigung eines Minderbehinderten; Antrag auf Gleichstellung allein begründet kein Zustimmungserfordernis; Beginn der Antragsfrist für den Arbeitgeber; Kenntnis des Gleichstellungsbescheides

  • Judicialis

    SGB IX § 68; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2a; ; SGB IX § 91 Abs. 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung eines Minderbehinderten - Antrag auf Gleichstellung allein begründet kein Zustimmungserfordernis - Beginn der Antragsfrist für den Arbeitgeber - Kenntnis des Gleichstellungsbescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht: Außerordentliche Kündigung, Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Antragsfrist, Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernis durch das Integrationsamt bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen; Antrag auf Gleichstellung eines Minderbehinderten; Verlust des Kündigungsrechts und des Anspruchs auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VG Sigmaringen, 13.12.2005 - 7 K 1147/05

    Schwerbehindertenkündigung; Betriebsratmitglied; Kollision …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Dezember 2005 - 7 K 1147/05 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13.12.2005 - 7 K 1147/05 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13.12.2005 - 7 K 1147/05 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Hiervon erhielt die Klägerin durch Schreiben der Bundesagentur für Arbeit am 01.09.2004 Nachricht mit dem Hinweis: "Das BSG hat mit Urteil vom 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R -, entschieden, dass eine Gleichstellung nicht in die eigenen rechtlichen Interessen des Arbeitgebers eingreift.
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Materielle Ausschlussfristen sind eindeutig zu fassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 - DVBl 1994, 170), ihre Auslegung hat sich auch an diesem Erfordernis auszurichten.
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsfigur im Urteil vom 15.12.1988 (- 5 C 67.85 -, BVerwGE 81, 84) ausschließlich für den Fall entwickelt, dass ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt wurde und dies mit der deklaratorischen Wirkung des entsprechenden Feststellungsbescheides begründet.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Er ist der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zeitlich vorgelagert (BVerwG, Beschluss vom 11.05.2006 - 5 B 24.06 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Deshalb finden nach § 90 Abs. 2a, der mit Wirkung vom 01.05.2004 durch Art. 1 Nr. 21a Buchstabe b des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.04.2004 (BGBl I S. 606 [608]) in das SGB IX aufgenommen wurde, die besonderen Kündigungsschutzregelungen keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte (zur Auslegung und zum Anwendungsbereich dieser Regelung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG -).
  • BVerwG, 05.10.1995 - 5 B 73.94

    Antrag des Arbeitgebers auf Kündigungszustimmung, Beginn der Ausschlußfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06
    Somit kann erst die Kenntnis vom Gleichstellungsbescheid die zweiwöchige Zustimmungsantragsfrist in Lauf setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.10.1995 - 5 B 73.94 -, Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur …

    Die vom VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 20. Juni 2006 (9 S 604/06 - nicht veröffentlicht, zitiert nach "juris") getroffene Entscheidung ist auf das verwaltungsrechtliche Verfahren ausgerichtet und auf die Frage, ob das Integrationsamt einen Antrag des Arbeitgebers bescheiden muss, obwohl das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung; …

    Gleiches ergibt sich, soweit man davon ausgeht, dass § 90 Abs. 2a SGB IX nach § 68 Abs. 1, Abs. 3 SGB IX auch auf den Antrag auf Gleichstellung anwendbar ist (…LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. März 2004 - 9 Sa 961/04 -, juris;… Urt. v. 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 -, juris;… LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Juni 2006 - 9 S 604/06 -, juris; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 281, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 9 S 1375/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung (Zustimmungspflicht des Integrationsamts)

    5 Das Verwaltungsgericht hat § 90 Abs. 2a SGB IX in Anlehnung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.03.2006 (- 7 A 11298/05 -, juris; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 09.06.2006 - 9 S 214/06 - für den Fall der Gleichstellung Senat, Urteil vom 20.06.2006 - 9 S 604/06 -, juris) dahingehend ausgelegt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann erforderlich ist, wenn entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers offensichtlich besteht oder positiv festgestellt ist oder aber, wenn das Versorgungsamt über einen dahingehenden Antrag des Arbeitnehmers, obwohl die Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 sowie Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX bereits abgelaufen ist, im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht entschieden hat, ohne dass hierfür allein eine fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers ursächlich war, später aber einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 feststellt.
  • VG München, 19.04.2012 - M 15 K 11.5091

    Fristbeginn nach § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX

    Zu den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen gehört auch die Kenntnis des Arbeitgebers über die Schwerbehinderteneigenschaft (BAG v. 14.05.1982, 7 AZR 1221/79; VGH Baden- Württemberg v. 20.06.2006, 9 S 604/06;… vgl. Lachwitz/Schellhorn/Welti: HK- SGB IX, § 91 Rz. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 9 S 1375/06

    Zustimmungsfreiheit der Kündigung bei laufendem Rechtsbehelfsverfahren gegen …

    Das Verwaltungsgericht hat § 90 Abs. 2 a SGB IX in Anlehnung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7.3.2006 (7 A 11298/05 - br 2006, 108; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 9 S 214/06 - für den Fall der Gleichstellung Senat, Urteil vom 20.6.2006 - 9 S 604/06 - br 2007, 23) dahingehend ausgelegt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann erforderlich ist, wenn entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers offensichtlich besteht oder positiv festgestellt ist oder aber, wenn das Versorgungsamt über einen dahingehenden Antrag des Arbeitnehmers, obwohl die Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 sowie Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX bereits abgelaufen ist, im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht entschieden hat, ohne dass hierfür allein eine fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers ursächlich war, später aber einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 feststellt.
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