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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17877
OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06 (https://dejure.org/2007,17877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 9 S 72.06 (https://dejure.org/2007,17877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 9 S 72.06 (https://dejure.org/2007,17877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 147; ; KAG BB § 3 Abs. 1; ; KAG BB § 3 Abs. 2; ; HundehV BB § 8 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anknüpfen erhöhter Hundesteuertarife an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Gruppen von Hunden; Möglichkeit des Zurückgreifens auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung; Zulässigkeit eines erhöhten Steuertarifs für ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Nach der maßgeblichen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschlüsse vom 28. Juli 2005 a.a.O.und 28. Juni 2005 - 10 B 22/05, Juris, beide m.w.N.), der der Senat folgt, kann der Satzungsgeber, der als gefährlich anerkannte Hunde wegen ihrer potentiellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, zulässigerweise auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (wie z. B. den landesgesetzlichen Hundeverordnungen) zurückgreifen.

    Denn der dargestellte Lenkungszweck rechtfertigt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die erhöhte Besteuerung von Hunden, deren abstrakte Gefährlichkeit nach Maßgabe einer Rasseliste vermutet wird, auch dann, wenn im Einzelfall Umstände wie etwa die nachgewiesene Zuverlässigkeit und Eignung des Halters und die positive Überprüfung des Hundes (Wesenstest) vorliegen, die gegen dessen konkrete Gefährlichkeit sprechen (vgl. BVerwG vom 28. Juni 2005, a. a. O. m. w. N.).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Das gilt auch insoweit, als der erhöhte Steuertarif nicht nur für "klassische" Kampfhunde, sondern auch für andere Rassen, die bestimmte abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllen, gelten soll, selbst wenn sie den Gebrauchs- und Wachhunden zugerechnet werden (vgl. BVerwG vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99-, BVerwGE 110, 265).

    Dass der Satzungsgeber im Streitfall die mit seiner rechtmäßigen Typisierungsbefugnis (vgl. hierzu: BVerwG vom 19. Januar 2000, a.a.O.) einhergehende Gestaltungsfreiheit nicht sachgerecht ausgeübt hätte, lässt sich gerade in Ansehung des § 8 Abs. 3 Ziff. 4 HundehV jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellen.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) ergebende Gebot, dass belastende Steuergesetze grundsätzlich ihre Wirksamkeit nicht auf abgeschlossene Tatbestände erstrecken dürfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261 (271), wird von dem vorliegenden Sachverhalt nicht berührt.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Zwar mag auch ein nach seinem Tenor ausschließlich belastender Verwaltungsakt, wie er hier mit dem ursprünglichen Steuerbescheid gegeben ist, Gegenstand eines verfassungsrechtlich geschützten Vertrauens sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 -, KStZ 83, 205).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen setzt insoweit aber stets voraus, dass der eine Belastung aussprechende Verwaltungsakt tragfähig ist für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, BVerfGE 79, 163).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Der Beschwerdegegner trägt zwar als Satzungsgeber selbst die Verantwortung für die Vereinbarkeit seiner Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG- (vgl. BVerwG v. 28. Juli 2005 - 14 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325; OVG NRW vom 22. Mai 2006 - 14 A 1819/03 -, NVwZ-RR 2007, 56 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts beschränkt sich gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in einer ersten Stufe darauf, ob die Beschwerde geeignet ist, die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu erschüttern; nur wenn dies der Fall ist, ist auf einer zweiten Stufe von Amts wegen zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - und vom 1. Januar 2006 - OVG 9 S 92.05 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 14 A 1819/03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Der Beschwerdegegner trägt zwar als Satzungsgeber selbst die Verantwortung für die Vereinbarkeit seiner Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG- (vgl. BVerwG v. 28. Juli 2005 - 14 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325; OVG NRW vom 22. Mai 2006 - 14 A 1819/03 -, NVwZ-RR 2007, 56 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04

    Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Vielmehr ergänzt der auf Eindämmung der Haltung "gefährlicher Hunde" im Satzungsgebiet gerichtete und von der ordnungsrechtlichen Aufgabenverfolgung zu trennende Lenkungszweck der Hundesteuersatzung nur die landesrechtlichen Regelungen über die Haltung und Führung von Hunden (vgl. auch VGH Kassel vom 11. Januar 2005 - 5 UE 903/04 -, KStZ 2005, 79 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung einer planerisch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
    Es ist vielmehr unter Einbeziehung der Grundsätze zur eingeschränkten Kontrolldichte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. dazu den zitierten Senatsbeschluss vom 1. Januar 2006, a.a.O. ) solange von der Gültigkeit der Satzung auszugehen, wie sich nicht aus den Beschwerdegründen Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf eine Unwirksamkeit hinweisen (vgl. auch insoweit den zitierten Beschluss vom 1. Januar 2006, ferner auch OVG Saarlouis vom 9. August 2001, - 2 V 4/01 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2006 - 9 S 92.05

    Anschlussbeitrag, Beitragssatz, Beitragskalkulation, Grundstücksbegriff, …

  • VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16

    Hundesteuer

    Dass gegen die damit verbundene Typisierung und Pauschalisierung - auch soweit sie die Vermutung der Gefährlichkeit auf Hunde der Rasse Dobermann erstreckt - jedenfalls bei summarischer Prüfung keine Bedenken bestehen, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits entschieden (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2007 - OVG 9 S 72.06 -, juris Rn. 8 ff.).

    Regelmäßig bietet ein Steuerbescheid hierfür indes keine Anhaltspunkte; vielmehr müssen auch in diesem Zusammenhang besondere Umstände hinzutreten, wenn sich eine entsprechende Schlussfolgerung - zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen - dennoch rechtfertigen soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92/87 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - OVG 9 S 72.06 -, juris Rn. 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 1982 - 2 A 15023/81 -, juris 1. Ls.).

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