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Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2857
LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 (https://dejure.org/2005,2857)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 (https://dejure.org/2005,2857)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 9 Sa 79/05 (https://dejure.org/2005,2857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    LAG-Brandenburg-9Sa79-5 - Versetzung in die Vivento auch vom LAG als unwirksam eingestuft

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Versetzung in die Vivento unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Versetzungsbefugnis als Regelung des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage für die Versetzung eines Arbeitnehmers; Beschäftigungspflicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis; Zumutbarkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 392
  • BB 2005, 2017
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (25)

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Der privatrechtliche Rechtsstatus des Arbeitgebers gebietet in solchen Fällen keine andere Sichtweise (ebenso - ohne nähere Problematisierung - BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - Internet-Recherche: www.bundesarbeitsgericht.de).

    Dagegen ist eine tarifliche Leistungsbestimmungsregelung mit kündigungsschutzrechtlichen Wertvorstellungen grundsätzlich vereinbar, wenn sie nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen definiert, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen (BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O.).

    In den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf allerdings auch aufgrund einer tariflichen Regelung nicht eingegriffen werden (BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O.).

    Der Verweis auf einen nicht gleichwertigen Dauerarbeitsplatz ist jedoch nicht als vorläufige personalrechtliche Maßnahme ausgestaltet (wie z.B. bei der - z.T. wortgleichen - Tarifregelung nach §§ 6 Abs. 1, § 13 Abs. 3 des TV Nr. 444 der Deutschen Post AG (lediglich im Hinblick auf den vorübergehenden Charakter der Zuweisung unterwertiger Tätigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht diese Tarifregelungen noch als vereinbar mit § 2 KSchG angesehen: vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O., zu II. 2. b. bb. (2) der Gründe().

    Eine tarifliche Versetzungsregelung kann jedoch nicht so weit gehen, dauerhaft oder ohne von vornherein geregelte Höchstdauer den Inhalt des bestehenden Arbeitsvertrages grundlegend zu verändern (ähnlich: BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - a.a.O., zu II. 2. b. bb. (2.) der Gründe).

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    An einem angemessenen Interessenausgleich fehlt es beispielsweise, wenn tarifliche Regelungen dem Arbeitgeber ohne jede Vorgabe Einschränkungen bis hin zur Suspendierung des Arbeitsverhältnisses gestatten (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327).

    Ungeachtet der dogmatischen Einordnung der Beschäftigungspflicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis als rechtsfortbildende Konkretisierung der Hauptpflichten des Arbeitgebers, wesentliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag oder bloße Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis (…zum Meinungsstand: ErfK/Preis, 5. Aufl., § 611 Rn. 703), greift eine Suspendierung der Beschäftigung in die Pflichtenlage des Arbeitsverhältnisses ein (ebenso: BAG 27. Januar 1995 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, zu II. 2. b. bb. der Gründe;… entsprechend wird im Schrifttum die einseitige Suspendierung der Beschäftigung des Arbeitnehmers nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB als vorläufig milderes Mittel zur Vermeidung einer sofortigen außerordentlichen Kündigung als zulässig angesehen: vgl. ErfK/Preis, 5. Aufl., § 611 BGB Rn. 829).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Ein tarifvertraglicher Eingriff in den Beschäftigungsinhaltsschutz durch eine Suspendierungsklausel ist jedoch dann mit den kündigungsschutzrechtlichen Wertungen vereinbar, wenn er von Voraussetzungen abhängt, welche der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung i.S.v. §§ 1, 2 KSchG zumindest "nahe kommen" (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36, zu B. II. 4. c. der Gründe).

    Im Gegensatz zu einer tarifvertraglich geregelten Freistellungsbefugnis von der Arbeitsverpflichtung, welche bei einer Anknüpfung an näher geregelte und § 2 KSchG weitgehend entsprechender Tatbestandsmerkmale vom Arbeitnehmer grundsätzlich hinzunehmen ist (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36; der Fall betraf im Übrigen eine tarifliche vorgezogene Vorruhestandsregelung, welche mit einer Frist von 3 Monaten eine Suspendierung ermöglicht, falls der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmer in einem näher geregelten, befristeten Zeitraum wegfällt und der Arbeitnehmer das 57.Lebensjahr vollendet hat), sind die Bestimmungen des TV Ratio nicht nur auf ein arbeitsvertragliches Element - die Beschäftigungspflicht - bezogen.

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Eine tarifliche Suspendierungsnorm ist in diesem Kontext - mangels einer unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - nicht an Art. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen, sondern an den einfach-gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen, die der Ausfüllung der Schutzpflicht des Gesetzgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG dienen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, 175).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Erstreckt sich der Inhaltsschutz des § 2 KSchG auch auf die ausgeübte Tätigkeit im Sinne ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten "Wertigkeit" (so: BAG 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49), muss dies erst recht für die ausgeübte Tätigkeit "an sich" gelten.
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Es spielt deshalb bei der Frage der Wirksamkeit der tariflichen Versetzungsbefugnis im Hinblick auf § 2 KSchG keine Rolle, ob die Ermittlung der zu versetzenden Arbeitnehmer durch die Clearingstelle I als eine betriebskollektive Entscheidung eine Richtigkeitsgewähr bietet (Hümmerich/Welslau, NZA 2005, 610, 616 mit Verweis auf BAG 20. Januar 2004, NZA 2004, 994).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2003 (4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1) geht fehl.
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    Ihnen gebührt eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen, mittels derer sie in die Lage versetzt werden, die jeweiligen kündigungsschutzrechtlichen Wertvorstellungen zu konkretisieren und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers an einem unveränderten Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des Arbeitgebers an einer flexiblen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu finden (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 - juris-Recherche).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    In diesem Sinne sind tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6) berechtigen.
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
    In diesem Sinne sind tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6) berechtigen.
  • LAG Brandenburg, 03.05.2005 - 2 Sa 702/04

    Rationalisierungsbedingte Versetzung in Qualifizierungseinheit

  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2004 - 4 Ca 11364/03
  • ArbG Leipzig, 12.08.2004 - 16 Ca 302/04

    Feststellungsklage gegen eine Versetzung

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei …

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02

    Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2004 - 3 Sa 476/03

    Deutsche Telekom, Feststellungsantrag, Versetzung, Bezugnahmeklausel, Verweisung, …

  • LAG Sachsen, 04.02.2000 - 3 Sa 618/99

    Parteiänderung nach Ausgliederung zur Neugründung; "Versetzung" in das …

  • LAG Köln, 14.03.2002 - 5 Sa 701/01

    Feststellungsinteresse; Versetzung

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    So ist entschieden worden, dass die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, wonach er unternehmensexterne Leiharbeit zuweisen darf, in den Grundbestand der Rechte eines Arbeitnehmers eingreift, ohne dass es auf die tatsächliche Zuweisung von Leiharbeit ankäme, und deshalb auch die Versetzung in die Einheit, in der das erweiterte Direktionsrecht gilt, unwirksam ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris - alle drei Verfahren betrafen den Vermittlungs- und Beschäftigungsbetrieb W. der Deutschen U. AG und haben sich vor dem Bundesarbeitsgericht in sonstiger Weise erledigt).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation zieht bereits die Unwirksamkeit der Versetzung nach sich, wenn diese nicht nach anderen Vorschriften gerechtfertigt ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist mit zwingendem Gesetzesrecht nach § 2 KSchG unvereinbar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Erstreckt sich der Inhaltsschutz des § 2 KSchG auch auf die ausgeübte Tätigkeit im Sinne ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten "Wertigkeit" (so: BAG v. 24.04.1996, 4 AZR 976/94, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49), muss dies erst recht für die ausgeübte Tätigkeit "an sich" gelten (LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Rn. 217 Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation liegt unabhängig von einer Beschäftigung bereits dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Verpflichtung auferlegt wird, sich nur noch Qualifizierungsmaßnahmen zu unterziehen (LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris) oder als Leiharbeitnehmer tätig zu werden (LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris).

    Rn. 221 Eine wesentliche Änderung, die unzulässig ist, liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Direktionsrecht verpflichten kann, an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Ein tarifvertraglicher Eingriff in den Beschäftigungsinhaltsschutz durch eine Suspendierungsklausel ist dann mit den kündigungsschutzrechtlichen Wertungen vereinbar, wenn er von Voraussetzungen abhängt, welche der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung im Sinne von §§ 1, 2 KSchG zumindest "nahe kommen" (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36, zu B. II. 4. c. der Gründe; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 10 Sa 229/14

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des …

    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Köln, 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05

    Versetzung; Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento; Änderungskündigung; …

    Ergänzend beruft sich der Kläger auf Entscheidungen anderer Gerichte zu vergleichbaren Sachverhalten, nämlich des LAG Sachsen-Anhalt vom 28.06.2005, des LAG Brandenburg vom 30.06.2005 (- 9 Sa 79/05 -), des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 15.04.2004, des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.03.2004 (- 4 Ca 11364/03 -), des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.12.2004 (- 9 Ca 6510/04-) und des Arbeitsgerichts Eisenach vom 20.09.2005.

    Das Berufungsgericht schließt sich insoweit den Ausführungen des LAG Brandenburg in seinem Urteil vom 30.06.2005, ZIP 2006, 392 ff., an.

  • LAG Hamm, 24.10.2014 - 13 Sa 325/14

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Verpflichtung des Arbeitnehmers zur …

    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen, die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1402/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1395/13

    Unwirksame Versetzung in Mitarbeiterentwicklungszentrum

    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1403/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1401/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1404/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1161/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1225/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1368/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1309/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1324/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1290/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1229/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1310/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1353/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1257/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1226/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1375/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1251/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1255/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1411/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1253/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1344/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1228/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1256/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1296/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1316/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1340/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1289/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1304/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1306/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1299/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1238/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1227/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1311/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1297/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1288/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1373/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1217/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1419/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1252/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1298/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1418/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1287/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1412/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1305/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1230/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1234/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1323/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1339/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1254/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14

    Pflicht eines Mitarbeiters im Steinkohlenbergbau zur Teilnahme an …

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 8 Sa 1325/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1367/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1354/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 8 Sa 73/14

    Pflicht des Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des …

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04

    Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen

  • ArbG Bonn, 05.08.2024 - 2 Ga 34/24
  • ArbG Bonn, 20.02.2025 - 1 Ca 1724/24
  • ArbG Bonn, 26.02.2025 - 4 Ca 1922/24
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 19 Sa 10532/05

    Rationalisierungsbedingte Versetzung in Qualifizierungseinheit - Direktionsrecht …

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