Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 275; ; BGB § ... 1108; ; BGB § 242; ; BGB § 323; ; BGB § 1107; ; BGB § 289 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; ErbbVO § 9 Satz 1; ; ErbbVO § 1 Abs. 4; ; ErbbVO § 9 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur Zahlung des Erbbauzinses bei Unausübbarkeit des Erbbaurechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbbauzinsen; Erbbaugrundstück ; Wertsicherungsklausel ; Bebaubarkeit; Geschäftsgrundlage; Erbbaurecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 21.06.2000 - 4 O 28/00
- OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1310
- DNotZ 2001, 705
- NZM 2001, 1151
- ZMR 2001, 447
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.03.1969 - V ZR 158/65
Befugnis eines Grundstückseigentümers zum Rücktritt wegen positiver …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Deshalb kommt grundsätzlich anders als bei Dauerschuldverhältnissen weder eine Kündigung des Erbbaurechtes (BGH WM 1961, 1148), noch ein gesetzlicher Rücktritt vom eingetragenen Erbbaurecht in Betracht (BGH NJW 1969, 1112, 1113; OLG Düsseldorf, NJW 1971, 436;… Staudinger/Ring, 13. Aufl., § 1 ErbbauVO, 49;… MüKo/von Oefele, 3. Aufl., § 1 ErbbauVO, 82 f.; Erman/Hagen, 12 vor § 1 ErbbauVO).Die Vorschrift soll darüber hinaus allgemein den für sämtliche Beteiligten unerwünschten, der wirtschaftlichen Sicherheit abträglichen Zustand verhindern, dass das Erbbaurecht selbst bei Vorliegen einer geringfügigen Vertragsverletzung zum Erlöschen gebracht werden könnte (vgl. BGH NJW 1969, 1112, 1113).
- BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86
Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Zwar kann ein Erbbaurecht dann nicht wirksam entstehen, wenn es schon im Zeitpunkt der Bestellung infolge eines dauernden öffentlichrechtlichen Bauverbotes nicht die Nutzung des Erbbaugrundstückes als Baugrund ermöglicht (BGH NJW 1986, 1605; NJW 1987, 2679, 2675).Denn wenn das Erbbaurecht wirksam entstanden ist, ist sein Fortbestand grundsätzlich unabhängig davon, ob das Erbbaurecht tatsächlich ausgeübt werden kann (BGH NJW 1987, 2679, 2675).
- BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Wertsicherung einer Rentenreallast
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Infolge dessen sind die Einzelleistungen gemäß § 289 Satz 1 BGB unverzinslich (BGH NJW 1990, 2380, 2381).
- BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83
Objektive Unmöglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Zwar kann ein Erbbaurecht dann nicht wirksam entstehen, wenn es schon im Zeitpunkt der Bestellung infolge eines dauernden öffentlichrechtlichen Bauverbotes nicht die Nutzung des Erbbaugrundstückes als Baugrund ermöglicht (BGH NJW 1986, 1605; NJW 1987, 2679, 2675). - BGH, 15.02.1961 - V ZR 129/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Offen bleiben kann, ob gemäß § 242 BGB bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen ein Heimfallanspruch gemäß § 2 Nr. 4 als Ersatz für die Beschränkung der rechtlichen Rücktrittsmöglichkeiten zuzubilligen ist (vgl. BGH WM 1961, 607, 609 = MDR 1961, 490; Hönn, NJW 1969, 1669), weil ein Heimfallanspruch nicht geltend gemacht wird. - OLG Düsseldorf, 01.10.1970 - 13 U 76/70
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Deshalb kommt grundsätzlich anders als bei Dauerschuldverhältnissen weder eine Kündigung des Erbbaurechtes (BGH WM 1961, 1148), noch ein gesetzlicher Rücktritt vom eingetragenen Erbbaurecht in Betracht (BGH NJW 1969, 1112, 1113; OLG Düsseldorf, NJW 1971, 436;… Staudinger/Ring, 13. Aufl., § 1 ErbbauVO, 49;… MüKo/von Oefele, 3. Aufl., § 1 ErbbauVO, 82 f.; Erman/Hagen, 12 vor § 1 ErbbauVO).
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13
Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf …
Rn. 37 Auch der Umstand, dass eine Bebauung tatsächlich nicht erfolgt und bauplanungsrechtlich seit längerem nicht mehr möglich ist, steht dem Bestand des Erbbaurechts nicht entgegen (so und zum Nachfolgenden vgl. BGH NJW 1987, 2674, 2675 f.; s.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1310;… v. Oefele/Winkler Hdb. ErbbR 4. Aufl. (2008) Rdn. 5.10; krit. Kohler JR 1989, 317 ff.).Entsprechend hat auch das OLG Köln (OLGR 2002, 71 zit. n. juris) für ein seit 1966 bestehendes und nicht zur Bebauung genutztes Erbbaurecht im Jahr 2001 eine Vertragsanpassung verneint, so wie auch das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1310) im selben Jahr den Erbbauberechtigten umfassend aus einer 1967 getroffenen Vereinbarung verpflichtet gesehen hat, obwohl eine Bebauung seither nicht hat erfolgen können.
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