Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 280 BGB, § 281 BGB, § 286 BGB, § 387 BGB, § 388 BGB
Bauhandwerkersicherung: Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Werklohn für den Einbau neuer Fenster
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer keine Sicherheit stellt, kann keinen Schadensersatz verlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer keine Sicherheit stellt, kann keinen Schadensersatz verlangen! (IBR 2018, 447)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 22.12.2010 - 9 O 657/04
- OLG Naumburg, 09.08.2011 - 9 U 18/11
- BGH, 19.06.2013 - VII ZR 188/11
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
- BGH, 10.01.2018 - VII ZR 97/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.2013 - VII ZR 188/11
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
Deklaratorisch wird festgestellt, dass die weitergehende Klage und die weitergehende Berufung bereits mit dem insoweit durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2013 (VII ZR 188/11) nicht aufgehobenen Senatsurteil vom 09.08.2011 abgewiesen bzw. zurückgewiesen worden sind.Rn. 25 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.06.2013 - VII ZR 188/11 - das Senatsurteil vom 09.08.2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
Nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die alsbaldige Leistung angekündigt hat, aber gleichwohl nicht leistet (BGH, Urteil vom 16.01.08, VIII ZR 222/06, zitiert nach Juris). - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
Denn § 648a Abs. 1 BGB stellt nicht auf die Vorleistungspflicht in diesem Sinne ab, sondern auf vertraglich geschuldete Vorleistungen im wirtschaftlichen Sinne (BGH, Urteil vom 22.01.2004, VII ZR 183/02, zitiert nach Juris). - BGH, 16.04.2009 - VII ZR 9/08
Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
Ebenso wenig kann ein Anspruch aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B entstehen (BGH, Urteil vom 16.04.2009, VII ZR 9/08, zitiert nach Juris).
- OLG Naumburg, 28.02.2019 - 2 U 13/18
Zweifamilienhaus - Anspruch auf Bauhandwerkersicherung bei Bauvorhaben betreffend …
Rn. 58 (2) Dem steht die Auffassung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Naumburg nicht entgegen, wonach der Bauherr nicht nur die objektiven Umstände darlegen und beweisen muss, die für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB 2009 vorausgesetzt werden, sondern auch, dass dem Unternehmer diese Umstände beim Vertragsschluss bekannt gewesen seien (vgl. Urteil v. 16.04.2015, 9 U 18/11 , in juris Tz. 46 ff., insbes.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen des Vorstands einer AG
- rechtsportal.de
ZPO § 850h Abs. 2
Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Vergütung, Verpfändung, Vorstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Angemessene Vergütung des AG-Vorstands in Krisenzeiten
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 14.07.2010 - 7 O 15/10
- LG Konstanz, 14.01.2011 - 7 O 15/10
- OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 2081
- NZG 2012, 299
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Zwar sind Aktienoptionen grundsätzlich auch dann Bestandteil der dienstvertraglichen Vergütungsregelung, wenn das Bezugsrecht selbst nicht im Dienstvertrag geregelt ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 -, Rdnr. 30, zitiert nach [...]). - BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Denn durch eine Anwendung von§ 850 h Abs. 2 ZPO soll der Gläubiger bei der Pfändung nicht besser gestellt werden, als er bei tatsächlicher Auszahlung des Arbeitseinkommens stünde (vgl. BAG, NJW 2008, 2606 ). - BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90
Pfändung fiktiven Einkommens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
aa) Die Pfändung von Arbeitseinkommen erfasst nach ihrem Wortlaut nicht nur tatsächliches Arbeitseinkommen, sondern grundsätzlich auch verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1990 - IX ZR 17/90 -, zitiert nach [...]). - BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67
Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91). - OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 8 U 47/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91).
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| OLG Naumburg, 09.08.2011 - 9 U 18/11 |
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 22.12.2010 - 9 O 657/04
- OLG Naumburg, 09.08.2011 - 9 U 18/11
- BGH, 19.06.2013 - VII ZR 188/11
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 9 U 18/11
- BGH, 10.01.2018 - VII ZR 97/15
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 23.01.2012 - 9 U 18/11 |
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 02.12.2010 - 1 O 115/10
- OLG Jena, 23.01.2012 - 9 U 18/11
- BGH, 31.07.2013 - VII ZR 59/12
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