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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37192
OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,37192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,37192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,37192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines (allein) vom anderen Ehegatten für den Kauf eines Kfz aufgenommenen Kredits: Abgrenzung der Mithaftungsübernahme allein aus emotionaler Verbundenheit von der Haftung als Mitdarlehensnehmer aus eigenem Interesse an der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1
    Mithaftung des Ehegatten für ein zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung aufgenommenes Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mithaftung des finanziell überforderten Ehegatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mithaftung des Ehegatten bei Kfz-Finanzierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bank hat keinen Anspruch auf Darlehensrückzahlung gegen "mithaftende" Ehefrau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des Ehegatten bei Darlehensverträgen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des Ehegatten bei Kfz-Finanzierung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Mithaftung des Ehegatten bei Kfz-Finanzierung: Ehegatte ist nicht Darlehensnehmer bei fehlendem Eigeninteresse an dem Darlehen des Ehepartners - Sittenwidrigkeit des Vertrags bei Ausnutzung der krassen finanziellen Überforderung des Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mithaftung des Ehegatten für ein zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung aufgenommenes Darlehen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Mithaftung der Ehefrau bei Kfz-Finanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 79
  • FamRZ 2013, 819
  • VersR 2013, 767
  • WM 2013, 460
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Ihre Beteiligung an dieser Umschuldung erfüllte vielmehr die Funktion eines Schuldbeitritts und ist zudem auch deshalb nicht als Darlehensvertrag zu qualifizieren, weil eine Ehefrau nicht als gleichberechtigte Darlehensnehmerin angesehen werden kann, wenn mit dem Darlehen Schulden ihres Ehemanns getilgt werden sollen (vgl. BGH, NJW 1999, 135).

    Rn. 22 In seinem bereits zitierten Urteil vom 6. Oktober 1998 (XI ZR 244/97, NJW 1999, 135) hat der Bundesgerichtshof bei der Ablösung eines notleidend gewordenen Darlehens allerdings auf das Erfordernis eines unmittelbaren geldwerten Vorteils verzichtet und einen inneren Zusammenhang zwischen der auch dem mithaftenden Ehegatten zugutegekommenen Verwendung des alten Darlehens sowie dem allgemein hohen Lebensstandard beider Eheleute und der notwendig gewordenen Umschuldung genügen lassen.

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Wird das Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, so ergibt sich ein - die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes - Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 924; Abweichung von OLG Köln, OLGR 2004, 385 und OLG Koblenz, WM 2005, 693).

    Anders als bei der kreditfinanzierten Anschaffung eines solchen Fahrzeugs (dazu BGH, NJW-RR 2004, 924) begründet dies aber kein hinreichendes Eigeninteresse der Beklagten (vgl. OLG Koblenz, WM 2005, 693, zitiert nach juris, Tz. 28; a.A. OLG Köln, OLGR 2004, 385, 386).

  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04

    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Wird das Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, so ergibt sich ein - die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes - Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 924; Abweichung von OLG Köln, OLGR 2004, 385 und OLG Koblenz, WM 2005, 693).

    Anders als bei der kreditfinanzierten Anschaffung eines solchen Fahrzeugs (dazu BGH, NJW-RR 2004, 924) begründet dies aber kein hinreichendes Eigeninteresse der Beklagten (vgl. OLG Koblenz, WM 2005, 693, zitiert nach juris, Tz. 28; a.A. OLG Köln, OLGR 2004, 385, 386).

  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 1267/02

    Mitverpflichtung der zwischenzeitlich geschiedenen Ehefrau für einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Wird das Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, so ergibt sich ein - die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes - Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 924; Abweichung von OLG Köln, OLGR 2004, 385 und OLG Koblenz, WM 2005, 693).

    Anders als bei der kreditfinanzierten Anschaffung eines solchen Fahrzeugs (dazu BGH, NJW-RR 2004, 924) begründet dies aber kein hinreichendes Eigeninteresse der Beklagten (vgl. OLG Koblenz, WM 2005, 693, zitiert nach juris, Tz. 28; a.A. OLG Köln, OLGR 2004, 385, 386).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2001, 815, 817) kann dafür ein auf einen freien Willensentschluss hindeutendes oder ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit voll ausgleichendes Eigeninteresse des finanziell krass überforderten Ehegatten an der Darlehensgewährung genügen.
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell krass überforderter Ehepartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass es bei dieser Unterscheidung darauf ankommt, ob die Beklagte nach dem maßgeblichen Willen der Beteiligten als gleichberechtigte Vertragspartnerin neben ihrem damaligen Ehemann einen Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta haben und im Gegenzug zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet werden, oder ausschließlich zu Sicherungszwecken mithaften und damit eine sie einseitig belastende Verpflichtung übernehmen sollte (vgl. nur BGH, NJW 2009, 2671, 2672).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte das Wissen und die Absichten ihres - ebenfalls verfügungsbefugten - Ehemanns im Rahmen von § 819 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. dazu die von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH, NJW 1982, 1585 ff. und OLG Schleswig, OLGR 2007, 738 ff.).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 971, 972) wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des bürgenden oder anderweitig mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet, dass dieser die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Ob die Voraussetzungen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft im konkreten Einzelfall erfüllt sind, beurteilt sich zwar ausschließlich nach den für die finanzierende Bank erkennbaren Verhältnissen auf Seiten des mitverpflichteten Ehegatten (BGH, NJW 2002, 2705).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11
    Rn. 16 Sie muss daher beweisen, dass die Beklagte bei Abschluss des Darlehensvertrags das für eine echte Mitdarlehensnehmerschaft notwendige Eigeninteresse an der Kreditaufnahme besaß (vgl. BGH, NJW 2009, 1494, 1495).
  • OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07

    Leistungskondiktion: Zurechenbarkeit der Kenntnis des Dritten über …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,105296
OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,105296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,105296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 9 U 199/11 (https://dejure.org/2012,105296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Umfang der Einschränkungen im Haushalt dabei anhand des anerkannten Tabellenwerks von Schulz-Borck/Pardey gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NZV 2009, 278; OLG Düsseldorf NJW 2011, 1152, 1154).

    Rn. 27 Bei der Bemessung der Kosten für eine fiktive Ersatzkraft folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts, wonach 9, 00 EUR netto pro Stunde erstattungsfähig sind (so auch OLG Düsseldorf NJW 2011, 1152, 1154).

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03

    Haftung eines Radfahrers für Folgen des Sturzes eines anderen Radfahrers im Zuge …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Er beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. BGH r+s 2009, 362; OLG Hamm NZV 2004, 631).

    Soweit der 6. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 18.12.2003 (NZV 2004, 631, 632) einen Stundensatz von 8, 00 EUR netto für erstattungsfähig erachtete, hält der Senat diesen Betrag angesichts der Preissteigerungen, die seit 2003 auch im Lohnbereich zu beobachten sind, für nicht mehr zeitgemäß.

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Umfang der Einschränkungen im Haushalt dabei anhand des anerkannten Tabellenwerks von Schulz-Borck/Pardey gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NZV 2009, 278; OLG Düsseldorf NJW 2011, 1152, 1154).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 233/01

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Die Richtung des Rechtsmittelangriffs steht nicht zur Disposition des Gerichts, sondern unterliegt allein der Disposition des Rechtsmittelführers (vgl. BGH NJW 2003, 3203).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Auszugleichen ist der für die betroffene Person entstehende Mehrbedarf (BGH, NJW 1974, 41;… Palandt-Sprau, BGH, 71. Aufl. 2012, § 843 Rn. 8 m.w.N).
  • OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadensersatz; …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Als Grenze für eine geringfügige und daher nicht ausgleichspflichtige Einschränkung kann eine MdH von 10 % angenommen werden (OLG Rostock, ZfS 2003, 233, 235).
  • OLG Hamm, 26.03.2002 - 27 U 185/01

    Ersatz des Haushaltsführungsschadens bei verletzungsbedingt behinderter …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Dabei ist ein Rückschluss von der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) auf die haushaltsspezifische Minderung der Fähigkeit zur Arbeit im Haushalt (MdH) nicht zulässig (…Pardey in Geigel, a.a.O., 4. Kapitel Rn. 144; OLG Hamm, NZV 2002, 570, 571).
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00

    Chirotherapeutische Behandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Dieser bestimmt sich nach der konkreten haushaltsspezifischen Behinderung der Klägerin, d.h. danach, in welchem Umfang sie bei der Ausführung der von ihr übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist und dies durch erhöhten Einsatz kompensieren muss (OLG Hamm NZV 2002, 571).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 9 U 38/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten

    Rn. 47 Der Höhe nach sind die Kosten für eine fiktive Ersatzkraft nach jüngster Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 01.06.2012, 9 U 199/11; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152, 1154) mit 9, 00 EUR netto pro Stunde erstattungsfähig.
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer …

    Vorsorglich wird insoweit auch darauf hingewiesen, dass die fiktiven Kosten für eine Ersatzkraft nach der Rechtsprechung des Senats - in Orientierung an die Vorschriften der § 42 SGB VI i.V.m. §§ 54 Abs. 1 SGB IX, 38 Abs. 6 SGB IV - lediglich mit einem Stundensatz von 9, 00 EUR erstattungsfähig sind (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, Az.: 9 U 38/12; OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012, Az.: 9 U 199/11; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152ff, 1154).
  • OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11

    Unterhaltsschaden; Anrechnung von Leistungen eines nichtehelichen Lebenspartners …

    Der Höhe nach sind die Kosten für eine fiktive Ersatzkraft nach jüngster Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 01.06.2012, 9 U 199/11; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152 [1154]) mit 9, 00 EUR netto pro Stunde erstattungsfähig.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2011 - L 9 U 199/11   

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https://dejure.org/2011,121644
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2011 - L 9 U 199/11 (https://dejure.org/2011,121644)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.12.2011 - L 9 U 199/11 (https://dejure.org/2011,121644)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - L 9 U 199/11 (https://dejure.org/2011,121644)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. Dezember 2011 - L 9 U 199/11 WA - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

    1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.12.2011 (L 9 U 199/11 WA), mit dem die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen eines der Urteile des LSG vom 9.12.2009 (hier: L 9 U 177/09) als unzulässig verworfen worden ist.

  • BSG, 16.02.2012 - B 2 U 296/11 B
    Die Wiederaufnahmeklagen gegen das Urteil vom 9.12.2009 (L 9 U 177/09) wurde unter dem Aktenzeichen L 9 U 199/11 WA beim LSG Niedersachsen-Bremen geführt und durch Beschluss vom 23.12.2011 zurückgewiesen.
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