Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
| Kapitel 10 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 - 63) |
1Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. 2Dies gilt auch, wenn sich die Leistungsberechtigten in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung der medizinischen oder der medizinisch-beruflichen Rehabilitation aufhalten.
ermächtigung § 50Leistungen an Arbeitgeber § 51Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation § 52Rechtsstellung der Teilnehmenden § 53Dauer von Leistungen § 54Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit § 55Unterstützte Beschäftigung § 56Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 57Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungs-
bereich § 58Leistungen im Arbeitsbereich § 59Arbeitsförderungs-
geld § 60Andere Leistungsanbieter § 61Budget für Arbeit § 61aBudget für Ausbildung § 62Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen § 63Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen
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Rechtsprechung zu § 54 SGB IX
43 Entscheidungen zu § 54 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- LSG Hessen, 22.06.2021 - L 2 R 360/18
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 498/18
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur ...
- LSG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - L 1 R 3/20
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- SG Marburg, 27.04.2023 - S 4 R 119/21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2023 - L 3 R 167/23
Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben - Umschulung
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2025 - L 6 KR 7/23
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kind unter drei Jahren - Sitzschale ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern ...
- BSG, 27.11.2025 - B 5 R 11/24 R
Kraftfahrzeughilfe - Wert alter Autos wird auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - L 18 R 149/22
Anspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin auf Gewährung einer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - L 18 R 149/22
Querverweise
Auf § 54 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 35 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Leistungen zur Teilhabe
- § 63 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)