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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16212
OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2005 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2005,16212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Rn. 7 Die von dem Kläger angeführte Rechtsprechung des 19. Senates des OLG Köln (DAR 2004, 148) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2003 - 15 U 26/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Intransparente Klausel über Mehrwertsteuererstattung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2004, 1171) kann demgegenüber auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung: …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Neufassung des § 249 BGB, nach der die Zahlung nicht angefallener Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als zu dem Kernbereich des Schadensersatzrechts gehörend angesehen werden kann (OLG Frankfurt VersR 2004, 1551).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 174/04

    Anspruch auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung auf Grund des Fahrens mit …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 174/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …

    Ein solches Wahlrecht kann der Versicherungsnehmer den Bedingungen aber, wie ausgeführt, schwerlich entnehmen (so aber möglicherweise nach den Bedingungen, die dem Oberlandesgericht Köln zur Beurteilung vorlagen, r+s 2006, 102).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der …

    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (OLG Köln, r+s 2006, 102; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im …

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7394
OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2007 - 9 U 44/05 (https://dejure.org/2007,7394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 171 BGB, § 172 BGB, § 242 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG
    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung auf Grund einer Unterwerfungserklärung im Zusammenhang mit einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken

  • Judicialis

    BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 242; ; RBerG Art. 1 § 1; ; ZPO § 767

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässiges Berufen auf Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Übernahme der persönlichen Haftung im (wirksamen) Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 171 § 172 § 242; RBerG Art. 1 § 1; ZPO § 767
    Einwand der auf einen RBerG -Verstoß gestützten Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung gegen Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung eines Eigentumserwerbs bei wirksamem Darlehensvertrag mit Unterwerfungsklausel?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken; Eintragung einer Globalgrundschuld zur Sicherung aller Enderwerberfinanzierungen; Nichtigkeit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Gleichwohl kann sich der Kläger nach §§ 171, 172 BGB gegenüber der Beklagten hierauf nicht darauf berufen, denn dieser hat zum relevanten Zeitpunkt eine notarielle Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vom 13.2.1991 vorgelegen, auf deren Wirksamkeit sie jedenfalls 1993 noch vertrauen durfte (BGH, Urteile vom 25.4.2006, XI ZR 219/04 sowie XI ZR 29/05).

    Der Umstand, dass die Darlehensvaluta nicht unmittelbar an den Kläger, sondern an die Geschäftsbesorgerin ausgezahlt wurde, spielt dabei keine Rolle (so BGH vom 25.4.2006, XI ZR 29/05).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Soweit der Kläger in dem Aufschlagen der Gebühren und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit Immobilie durch die Verkäuferin, die A oder die Vermittlerin sieht, käme ihm in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der Beklagten mit der Verkäufer- oder Vertreiberseite des Objekts in Bezug auf den Wissensvorsprung der Beklagten eine Beweiserleichterung zugute (BGH vom 26.9.2006, XI ZR 283/03; BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Gleichwohl kann sich der Kläger nach §§ 171, 172 BGB gegenüber der Beklagten hierauf nicht darauf berufen, denn dieser hat zum relevanten Zeitpunkt eine notarielle Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vom 13.2.1991 vorgelegen, auf deren Wirksamkeit sie jedenfalls 1993 noch vertrauen durfte (BGH, Urteile vom 25.4.2006, XI ZR 219/04 sowie XI ZR 29/05).
  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Dem Kläger ist es nämlich gemäß § 242 BGB nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 21.6.2005, XI ZR 88/04 sowie vom 18.2.2003, XI ZR 38/02).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Nach der Rechtsprechung kommt es nämlich - auch nach den EuGH-Urteilen vom 15.10.2006 - für das Vorliegen einer Haustürsituation auf die Situation des Vertreters bei Vertragsschluss und nicht auf die des Vertretenen bei Bevollmächtigung des Vertreters an (BGH vom 28.3.2006, XI ZR 239/04; BGH vom 2.5.2000, XI ZR 150/99).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Der Kläger kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Titel, aus dem die Beklagte die Zwangsvollstreckung betreibt, sei jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Prozesshandlung einer Prozessvollmacht nach §§ 80 ff. ZPO bedarf und auf diese die Rechtsscheingrundsätze der §§ 171, 172 BGB keine Anwendung finden können (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 332/02, vom 2.12.2003, XI ZR 421/02, XI ZR 428/02, XI ZR 429/02 sowie vom 15.2.2005, XI ZR 396/03).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Soweit der Kläger in dem Aufschlagen der Gebühren und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit Immobilie durch die Verkäuferin, die A oder die Vermittlerin sieht, käme ihm in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der Beklagten mit der Verkäufer- oder Vertreiberseite des Objekts in Bezug auf den Wissensvorsprung der Beklagten eine Beweiserleichterung zugute (BGH vom 26.9.2006, XI ZR 283/03; BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Der Kläger kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Titel, aus dem die Beklagte die Zwangsvollstreckung betreibt, sei jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Prozesshandlung einer Prozessvollmacht nach §§ 80 ff. ZPO bedarf und auf diese die Rechtsscheingrundsätze der §§ 171, 172 BGB keine Anwendung finden können (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 332/02, vom 2.12.2003, XI ZR 421/02, XI ZR 428/02, XI ZR 429/02 sowie vom 15.2.2005, XI ZR 396/03).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 9 U 44/05
    Nach der Rechtsprechung kommt es nämlich - auch nach den EuGH-Urteilen vom 15.10.2006 - für das Vorliegen einer Haustürsituation auf die Situation des Vertreters bei Vertragsschluss und nicht auf die des Vertretenen bei Bevollmächtigung des Vertreters an (BGH vom 28.3.2006, XI ZR 239/04; BGH vom 2.5.2000, XI ZR 150/99).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

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