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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 07.09.2004 | OLG Düsseldorf, 16.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7608
OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,7608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,7608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,7608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 156 Abs. 1, 296a, 531 ZPO; §§ 823, 524 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 ProdHG
    Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung

  • Judicialis

    ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 524 Abs. 1; ; BGB § 823; ; ProdHG § 1 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von neuem Vortrag nach Widerruf eines bedingten Vergleichs - Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender für die Fehlerhaftigkeit von Thermostaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einführung eines neuen Vortrages mit dem Widerruf eines bedingten Vergleichs in den Rechtsstreit ohne Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler; Deliktische Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender im Fall des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1444
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
    Denn der Rechtsstreit fällt in der Berufungsinstanz mit allen aktenkundigen Vorträgen zur Entscheidung an (BGH NJW 2004, S. 1876).
  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Beklagten um eine Großhändlerin (…BGH NJW 1981, S. 1269) oder um eine Einzelhändlerin (BGH VersR 1994, S. 319) handelt; dies schon deswegen, weil die Sachverhalte jeweils vergleichbar sind und nicht die ggf. fließende bzw. eher zufällige Abgrenzung, ob der Weiterverkäufer Groß- oder Einzelhändler ist, über das Ergebnis entscheiden kann.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2009 - 12 U 206/08

    Feststellung eines Schadenersatzanspruchs: Pflicht eines Händlers zur …

    Eine Pflicht des Händlers zur Untersuchung der vertriebenen Ware auf Fehler besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere wenn bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekannt geworden sind oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahe legen (BGH NJW 1994, 517, 519; OLG Celle NJW-RR 2006, 526, 527; OLG Hamm VersR 2005, 1444; vgl. für vertragliche Ansprüche auch BGH NJW 1968, 2238).
  • BGH, 21.02.2024 - XII ZR 103/21
    Will das Berufungsgericht - wie es dem gesetzlichen Regelfall entspricht (§ 538 Abs. 2 ZPO) - stattdessen eine eigene Sachentscheidung treffen, ist zwar streitig, ob das entgegen § 296 a ZPO verwertete Vorbringen im zweiten Rechtszug ohne weiteres berücksichtigt werden muss (vgl. OLG Hamm VersR 2005, 1444, 1445;… BeckOK ZPO/Bacher [Stand: 1. Dezember 2023] § 296 a Rn. 9;… ähnlich wohl Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 5. Aufl. § 296 a Rn. 26 [keine Zurückweisung nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO]) oder ob es sich dabei unbeschadet seiner Verwertung durch das erstinstanzliche Gericht um "neuen" Vortrag handelt, der (nur) unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren zugelassen werden kann (vgl. Katzenstein ZZP 121 [2008], 41, 57).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9228
OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,9228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,9228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 U 45/04 (https://dejure.org/2004,9228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 303 ZPO; § 318 ZPO; § 108 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 110 Abs. 1 ZPO; Art. 183 Nr. 1 EGV; Art. 299 Abs. 3 EGV; Art. 12 EGV
    Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit; Entscheidung über Prozesskostensicherheit durch Zwischenurteil; Fehlende Bindungswirkung eines ergangenen Beschlusses; Innerprozessuale Bindungswirkung eines Zwischenurteils; Befreiung von der Sicherheitsleistung ...

  • Judicialis

    ZPO § 110; ; EGV Art. 299

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Prozesskostenbefreiung für Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln

  • rechtsportal.de

    ZPO § 110; EGV Art. 299
    Zur Entscheidung über die Frage der Prozesskostensicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGV-Amsterdam Art. 12; EGV-Amsterdam Art. 182 ff.; EGV-Amsterdam Art. 183; EGV-Amsterdam Art. 299; GATS Art. II; ZPO § ... 108; ZPO § 110; ZPO § 303; ZPO § 318; Übersee-Assoziationsbeschl 2001/822/EG Art. 45
    Verfahren --> Rechtsstellung von Ausländern vor deutschen Gerichten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit; Entscheidung über Prozesskostensicherheit durch Zwischenurteil; Fehlende Bindungswirkung eines ergangenen Beschlusses; Innerprozessuale Bindungswirkung eines Zwischenurteils; Befreiung von der Sicherheitsleistung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04
    Insoweit hilft der Klägerin auch die angeführte Entscheidung des BGH vom 01.07.2002, II ZR 380/00, nicht weiter, denn diese betrifft die Kanalinsel Jersey, die nicht zu den überseeischen Gebieten zählt, sondern deren Status sich abweichend nach Art. 299 VI lit c) EGV richtet.
  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04
    Etwas anderes gilt nur für den von der Klägerin angeführten Fall "... ./. ... " (Urt v. 01.07.1993 - Rs C20/92 NJW 1993, 2431), in dem der EuGH auch eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch § 110 ZPO angenommen hat; indessen klagte dort ein britischer "solicitor" als Testamentsvollstrecker auf Zahlung an den Nachlass; die Prozesskostensicherheit beschränkte die Dienstleistungsfreiheit des britischen Rechtsanwaltes in seiner Tätigkeit als "executor" (vgl. Bork/SchmidtParzefall JZ 1994, 18, 19).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04
    Der EuGH hat das vormalige Erfordernis der Prozesskostensicherheit von EUAusländern regelmäßig als verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit eingeordnet (vgl. nur EuGH, Urt v. 02.10.1997 - Rs C122/96 NJW 1997, 3299; Urt v. 26.09.1996 - Rs C43/95; Urt v. 20.03.1997, Rs C323/95).
  • RG, 18.03.1922 - I 55/21

    Sicherheitsleistung für die Prozesskosten; Polen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.09.2004 - 9 U 45/04
    Dass das Landgericht zum Zeitpunkt der Beschlussfassung annahm, die Frage der Prozesskostensicherheit sei zwischen den Parteien nicht umstritten, was nach Ansicht des Reichsgericht die Möglichkeit der Entscheidung durch Beschluss begründen soll (RGZ 104, 189 ), ändert daran nichts, denn der ergangene Beschluss hatte - anders als ein Zwischenurteil (§ 318 ZPO) keine Bindungswirkung.
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 124/09
    Rn. 31 Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass entgegen der im landgerichtlichen Urteil zitierten Entscheidung des OLG Hamm die europarechtliche Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) im Verhältnis zu den Britischen Jungferninseln nicht unmittelbar gilt, da auf diese Gebiete gemäß Art. 299 III in Verbindung mit dem Anhang II zum EG-Vertrag lediglich die Assoziierungsvorschriften der Art. 182 ff EG-Vertrag gelten, also etwa das Verbot von Zöllen, aber das europäische Recht im Übrigen keine Anwendung findet (ebenso OLG Oldenburg RIW 2005, 149).
  • OLG Schleswig, 15.01.2013 - 11 U 9/12

    Prozesskostensicherheit einer Limited

    Sie gehören lediglich zu den assoziierten, sogenannten überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (vgl. OLG Oldenburg vom 07.09.2004 - Az. 9 U 45/04).
  • LG Berlin, 28.02.2008 - 5 O 79/08

    Zwangsvollstreckung: Erklärung einer Klage für zurückgenommen wegen Nichtleistung …

    An dieses Zwischenurteil ist das Gericht gemäß § 318 ZPO gebunden (vgl.: OLG Oldenburg Urteil vom 07.09.2004 - 9 U 45/04 -, Juris Rdn. 13), so dass es einer Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Klägers zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 28.02.2008 im Rahmen der Entscheidung gemäß § 113 Satz 2 ZPO nicht bedarf.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-9 U 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15839
OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-9 U 45/04 (https://dejure.org/2006,15839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2006 - I-9 U 45/04 (https://dejure.org/2006,15839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - I-9 U 45/04 (https://dejure.org/2006,15839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Zahlung eines sittenwidrigen Erbbauzinses; Vorliegen eines krassen Missverhältnisses und einer verwerflichen Gesinnung; Ermittlung eines marktüblichen Erbbauzinses im geografischen Umfeld; Vergabe von Erbbaurechten an Kapitalanleger durch einen privaten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Davon kann man jedenfalls dann ausgehen, wenn der Marktwert der Leistung für ihn in etwa erkennbar war (vgl. BGH NJW 2000, 55 ff.).

    Eine kritische tatrichterliche Würdigung ist jedenfalls erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei Abschluss des Vertrages aufgrund besonderer Umstände Wertungsschwierigkeiten bestanden, aufgrund derer der Begünstigte das krasse Missverhältnis möglicherweise nicht erkannt haben könnte (vgl. BGH NJW 2000, 55 ff.).

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Auch auf der unterstellten Grundlage eines besonders groben objektiven Wertmissverhältnisses kann die Annahme einer verwerflichen Gesinnung ausgeschlossen werden (vgl. BGH MDR 1997, 630).

    Insoweit ist allerdings zweifelhaft, ob allein der Umstand, dass der Wert nur schwer einschätzbar ist, ausreicht, um die Annahme einer verwerflichen Gesinnung auszuschließen (vgl. offenlassend BGH MDR 1997, 630).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, von dem bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung rechtfertigen (siehe nur BGHZ 146, 298, 302 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung bereits deutlich gemacht (S. 12 des Urteils), dass für die Feststellung eines besonders groben Äquivalenzmissverhältnisses der Wert des gesamten "Leistungspakets" unter Berücksichtigung der erzielbaren Steuervorteile maßgeblich ist (vgl. auch BGH WM 2004, 2349, 2351).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2002, 3165 ff.) ist der Schluss auf das subjektive Merkmal der verwerflichen Gesinnung nämlich auch dann zulässig, wenn der Begünstigte keine Kenntnis von den Wertverhältnissen hatte.
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 9 U 45/04
    Begegnet die Bewertung der Leistung hingegen außergewöhnlichen Schwierigkeiten, kann dies einen die beweiserleichternde Vermutung erschütternden Umstand darstellen (vgl. BGH NJW 2000, 1487 f.).
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