Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Kollision nach Spurwechselabbruch, Unfall auf BAB, Haftungsverteilung, Passivlegitimation, Schadensregulierung im Rahmen des "Grüne-Karte-Systems"
- Justiz Hessen
§ 1 AuslPflVG, § 2 AuslPflVG, § 6 AuslPflVG, § 17 Abs 1 VVG, § 17 Abs 2 VVG, § 86 VVG
Passivlegitimation bei der Schadensregulierung im Rahmen des "Grüne-Karte-Systems" - RA Kotz
Schadensregulierung im Rahmen des Grüne-Karte-Systems - Passivlegitimation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Haftung - Auffahrunfall nach Spurwechsel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auffahrunfall nach Spurwechsel
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auffahrunfall nach Spurwechsel
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hälftige Haftung der Unfallbeteiligten eines Auffahrunfalls mit Spurwechsel
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kollision nach Spurwechselabbruch: Auffahrender haftet nicht allein
Verfahrensgang
- LG Gießen, 11.12.2023 - 9 O 275/23
- OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 2409
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem (gescheiterten) Spurwechsel und dem Auffahren ist nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision maximal eine Sekunde auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem (gescheiterten) Fahrstreifenwechsel zu einem Auffahrunfall, ist regelmäßig eine Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % anzunehmen (Anschluss OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Regel selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision etwa fünf Sekunden auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).
In dieser Situation ist eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% anzunehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; vgl. auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07
Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.7.2008 - VI ZR 188/07 folgt nichts anderes.Insbesondere hatte im dortigen Fall gerade keine Legalzession stattgefunden, weil eine vor Inanspruchnahme des Beklagten zu 1) erfolgte vorgerichtliche Zahlung gemäß § 362 BGB den Ersatzanspruch des Geschädigten zum Erlöschen gebracht hatte (BGH, Urteil vom 1.7.2008 - VI ZR 188/07, juris Rn. 12).
- OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem (gescheiterten) Fahrstreifenwechsel zu einem Auffahrunfall, ist regelmäßig eine Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % anzunehmen (Anschluss OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).In dieser Situation ist eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% anzunehmen (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).
- OLG Celle, 11.12.2024 - 14 U 91/23
Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Fahrstreifenwechsel; erneute …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem (gescheiterten) Spurwechsel und dem Auffahren ist nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision maximal eine Sekunde auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Regel selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision etwa fünf Sekunden auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).
- BGH, 05.10.2020 - AnwZ (Brfg) 43/18
Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Nach Wahl des Geschädigten können Ansprüche aus einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs unmittelbar gegen den Beklagten zu 1) geltend gemacht werden, § 6 Abs. 1 AuslPflVG, § 115 VVG (BGH, Urteil vom 5.10.2020 - AnwZ (Brfg) 43/18, juris Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Hierzu zählt nach einhelliger Auffassung auch derjenige, der seine Berechtigung aus einem Übergang des Anspruchs des Geschädigten herleitet, insbesondere auch der Versicherer, auf den der Direktanspruch gemäß § 86 VVG übergegangen ist (…Prölss/Martin-Klimke, VVG, 32. Aufl. 2024. § 115 Rn. 2;… BeckOK VVG/Steinborn, 25. Edition, Stand 1.11.2024, § 115 Rn. 8;… MünchKomm VVG/Schneider, 3. Aufl. 2024, § 115 BG Rn. 3; jeweils m.w.N.; vgl. zur alten Rechtslage ausdrücklich bereits BGH, Urteil vom 23.9.1965 - II ZR 144/63, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1 ; VVG § 125
Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht des Versicherers aus Anlass der Nichtgewährung von Deckungsschutz; Mitteilung der Ablehnung des Deckungsschutzes unverzüglich unter Angabe der Gründe
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kollision nach Spurwechselabbruch auf der BAB, Auffahrender haftet nicht allein
Verfahrensgang
- LG Köln - 20 O 81/23
- OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (31)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Rn. 9 bb) Dass im vorliegenden Fall Umstände vorlagen, die es rechtfertigten, der Beklagten eine längere Prüfungsfrist zuzubilligen, hat sie nicht dargetan, sondern lediglich ihre bereits erstinstanzlich vertretene Auffassung wiederholt, sie habe mit Schreiben vom 07.09.2022 den Deckungsschutz nicht abgelehnt, sondern den anwaltlich vertretenen Kläger auf seine Warteobliegenheit gemäß § 17 Abs. 1 c) bb) 3. Spiegelstrich ARB 2010 - gemeint ist wohl die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegende Klausel des § 17 Abs. 5 c) bb) X.-ARB 2010 - "verwiesen", nach der er die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren VIa ZR 335/21 abzuwarten hatte.Rn. 10 cc) Entgegen der von ihr offenbar vertretenen Auffassung war die Beklagte von einer ausdrücklichen Erklärung über ihre Eintrittspflicht nicht entbunden, weil sie dem Kläger mit dem Schreiben vom 07.09.2022 die Weisung erteilt hätte, den Ausgang des Verfahren BGH VIa ZR 335/21 abzuwarten.
Rn. 12 Insoweit kann dahinstehen, ob die Klausel des § 17 Abs. 5 c) X.-ARB 2010 wirksam ist (…vgl. zur Unwirksamkeit inhaltsgleichen Bedingungen anderer Versicherer BGH, Urt. v.14.08.2019 - IV ZR 279/17 -, juris Rn. 14 ff.;… KG Berlin, Urt. v. 19.06.2020 - 6 U 57/19 -, juris Rn. 36 ff. sowie zu den Musterbedingungen Prölss/Martin/Piontek, VVG, 31. Aufl. 2021, § 17 ARB 2010 Rn. 24 a) und die Beklagte den Kläger überhaupt wirksam anweisen konnte, die Entscheidung des BGH im Verfahren VIa ZR 335/21 abzuwarten, denn jedenfalls sind die Ausführungen im Schreiben vom 07.09.2022 nicht als Weisung zu verstehen.
Rn. 13 "Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass vor einer abschließenden Entscheidung über den Versicherungsschutz zunächst die durch den BGH in dem Verfahren VIa ZR 335/21 angekündigte Klärung der rechtlichen Bewertung abgewartet werden sollte.
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01
Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Rn. 6 b) Der Anspruch des Klägers auf Gewährung von Deckungsschutz folgt bereits aus § 128 S. 3 VVG, denn die Beklagte hat die Deckungsablehnung nicht unverzüglich gemäß § 18 Abs. 1 X.-ARB 2010 erklärt, mit der Folge, dass die Beklagte ihr Ablehnungsrecht verloren hat (vgl. BGH, r+s 2003, 363 [364]).Unverzüglich bedeutet, dass die Ablehnung innerhalb des Zeitraums erfolgen muss und auch nur erfolgen kann, den der Versicherer bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entschließung benötigt (…BGH, Urt. v. 20.07.2016 - IV ZR 245/15 -, juris Rn. 38; BGH, Urt. v. 19.03.2003 - IV ZR 139/01 -, r+s 2003, 363 [364]).
Ferner korrespondiert sie auf Seiten des Versicherungsnehmers mit dem in § 18 Abs. 3 X.-ARB 2010 vorgesehenen Verlust des Versicherungsschutzes für den Fall, dass der Versicherungsnehmer den mit dem Stichentscheid beauftragten Rechtsanwalt nicht binnen Monatsfrist vollständig unterrichtet (vgl. auch BGH, r+s 2003, 363 [364 f.];… Senat, Beschl. v. 15.09.2008 - 9 W 59/08 -, juris Rn. 9).
Rn. 17 dd) Folge des Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Stellungnahme über die fehlenden Erfolgsaussichten in der gebotenen Form und Frist ist für den Versicherer der Verlust dieses Ablehnungsrechts (…BGH, Urt. v. 20.07.2016 - IV ZR 245/15 -, juris Rn. 22; Urt. v. 19.03.2003 - IV ZR 139/01 -, juris Rn. 11 ff.).
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Bei seiner Auslegung können daher die in der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze übernommen werden (vgl. BVerfG NJW 2003, 3191; 2000, 2098; BGH VersR 2003, 454, 455; NJW 1988, 266, 267 m. Anm. Bauer VersR 1988, 174; OLG Köln r+s 2002, 289, 290;… Harbauer/Schmitt, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 3a Rn. 16;… Prölss/Martin/Piontek, VVG, 31. Aufl., 2021, § 1 ARB 2010 Rn. 8 m.w.N.).Maßgeblich ist, ob der Standpunkt des Versicherungsnehmers auf Grund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1994, 1160, 1161; 1988, 266, 267;… Harbauer/Schmitt, a.a.O., ARB 2010 § 3a Rn. 17).
Darüber hinaus muss in tatsächlicher Hinsicht zumindest die Möglichkeit der Beweisführung bestehen (BGH NJW 1988, 266, 267).
- BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17
Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Rn. 12 Insoweit kann dahinstehen, ob die Klausel des § 17 Abs. 5 c) X.-ARB 2010 wirksam ist (vgl. zur Unwirksamkeit inhaltsgleichen Bedingungen anderer Versicherer BGH, Urt. v.14.08.2019 - IV ZR 279/17 -, juris Rn. 14 ff.;… KG Berlin, Urt. v. 19.06.2020 - 6 U 57/19 -, juris Rn. 36 ff. sowie zu den Musterbedingungen Prölss/Martin/Piontek, VVG, 31. Aufl. 2021, § 17 ARB 2010 Rn. 24 a) und die Beklagte den Kläger überhaupt wirksam anweisen konnte, die Entscheidung des BGH im Verfahren VIa ZR 335/21 abzuwarten, denn jedenfalls sind die Ausführungen im Schreiben vom 07.09.2022 nicht als Weisung zu verstehen.Soweit die Beklagte mit dem Hinweis, der Kläger sei anwaltlich vertreten gewesen und habe den vorzitierten Passus ihres Schreibens dahin verstehen müssen, dass sie nicht beabsichtigt habe, eine abschließende Entscheidung über den Deckungsschutz zu treffen, die Auffassung vertreten möchte, es komme auf das Verständnis des Schreibens durch den damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers an, verkennt sie, dass Wissen- und Erkenntnismöglichkeiten des Anwalts, der - wie hier - im Verhältnis zur Versicherung nur in einem Einzelfall beauftragt ist, dem Versicherungsnehmer nicht zugerechnet werden (BGH, Urt. v. 14.08.2019 - IV ZR 279/17 -, juris Rn. 26 f.).
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
AVB Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Unverzüglich bedeutet, dass die Ablehnung innerhalb des Zeitraums erfolgen muss und auch nur erfolgen kann, den der Versicherer bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entschließung benötigt (BGH, Urt. v. 20.07.2016 - IV ZR 245/15 -, juris Rn. 38;… BGH, Urt. v. 19.03.2003 - IV ZR 139/01 -, r+s 2003, 363 [364]).Rn. 17 dd) Folge des Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Stellungnahme über die fehlenden Erfolgsaussichten in der gebotenen Form und Frist ist für den Versicherer der Verlust dieses Ablehnungsrechts (BGH, Urt. v. 20.07.2016 - IV ZR 245/15 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 19.03.2003 - IV ZR 139/01 -, juris Rn. 11 ff.).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Zwar konnte nach der bis dahin ergangenen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs gestützt auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. den Normen des europäischen Abgasrechts vom Hersteller nicht die Rückabwicklung des mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrags verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 73). - EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Indes war Ende 2022 offen, ob diese auf der Auslegung des europäischen Abgasrechts durch den Bundesgerichtshofs beruhende Rechtsprechung Bestand haben würde oder ob nach der anstehenden Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 der sachliche Schutzbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV dahin zu verstehen war, dass er auch das Interesse des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags umfasst, mit der Konsequenz für das deutsche Haftungsrecht, dass der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 FGV so zu stellen ist, als habe er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. - BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05
Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Denn nach der auch vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2006 (IV ZR 4/05) haftet der Rechtsschutzversicherer, der pflichtwidrig eine Deckungszusage verweigert, für den daraus resultierenden Schaden nicht nur bis zur Höhe vertraglich geschuldeten Leistung, d.h. bis zur Höhe der geschuldeten Prozesskostenerstattung, sondern auch für den darüber hinausgehenden Schaden, den der Versicherungsnehmer erleidet, wenn er mangels Deckungszusage einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann. - BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Hinreichende Aussicht auf Erfolg hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers in aller Regel bereits dann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt (BVerfG NJW 2013, 1727, 1728 Rn. 13; 2004, 1789; BGH NJW 2015, 1020; VersR 2007, 966). - BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15
Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des …
Auszug aus OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Rn. 25 a) Die danach einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers ist eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung, mit der er von einem Leistungsantrag auf einen Feststellungsantrag übergeht (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2017 - VII ZR 277/15 -, juris Rn. 30). - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
- BGH, 23.02.2022 - VII ZR 602/21
Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15
Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des …
- BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …
- BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
- BGH, 04.05.2022 - VII ZR 733/21
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung …
- BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21
Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- BGH, 21.09.2022 - VII ZR 767/21
Gehörsverletzung im Dieselabgasskandal: Substanziierungsanforderungen im Hinblick …
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Entscheidung über die Gewährung von …
- OLG München, 24.01.2011 - 5 U 4010/10
Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei einseitiger Erledigterklärung des …
- OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 129/01
Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche nach § 852 a.F. BGB; für den …
- KG, 22.12.2006 - 6 U 164/06
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die …
- OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17
"VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des …
- BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14
Auslegung des Klagebegehrens
- BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16
Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente: …
- OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 7 U 210/96
Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid
- OLG Köln, 15.09.2008 - 9 W 59/08
Bejahung von Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte nach den …
- BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81
Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten …
- KG, 19.06.2020 - 6 U 57/19
- OLG Hamburg, 17.11.1983 - 6 U 43/83
Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus einem …
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