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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 9 U 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6575
OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung: Anwaltliche Pflicht zur Kontrolle des elektronischen Fristenkalenders durch zweite Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sicherstellungspflicht eines Anwalts bzgl. der Vermeidung der Versäumung von Notfristen aufgrund einer fehlerhaften Eingabe von Daten in einen elektronischen Fristenkalender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versäumung der Frist wegen Tippfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 604
  • NJW 2009, 605
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 9 U 50/08
    In der fehlenden Kontrolle liegt ein vorwerfbares Organisations- bzw. Überwachungsverschulden (in diesem Sinne: BGH NJW-RR 1997, 698; OLG München NJW 1990, 191 und LG Berlin AnwBl. 1993, 585).
  • OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an einer Fristversäumnis; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 9 U 50/08
    In der fehlenden Kontrolle liegt ein vorwerfbares Organisations- bzw. Überwachungsverschulden (in diesem Sinne: BGH NJW-RR 1997, 698; OLG München NJW 1990, 191 und LG Berlin AnwBl. 1993, 585).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2008 - 4 LC 234/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der …

    Jedenfalls muss ein Rechtsanwalt, wenn er einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, im Hinblick auf die spezifischen Fehlermöglichkeiten bei der Eingabe der Datensätze (Programm- oder Tippfehler) spezielle Kontrollen - wie etwa die Kontrolle der Eingaben im Fristenkalender bzw. die Kontrolle des Ausdrucks der Eingaben durch eine zweite Person - einrichten, die gewährleisten, dass eine fehlerhafte Eingabe rechtzeitig erkannt wird und nicht bereits ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums zur Versäumung einer Frist führen kann (BGH, Beschl. v. 20.2.1997 - IX ZB 111/96 -, NJW-RR 1997, 698; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 U 50/08 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - I-9 U 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6373
OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - I-9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2008 - I-9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2008 - I-9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,6373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines in den USA ansässigen Brokerhauses für Verluste eines Anlegers aus Aktienoptionsgeschäften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Dies begründet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Haftung gemäß § 826 BGB (vgl. BGH WM 2005, 28 f.; BGH WM 2002, 1445 f.; BGH WM 2003, 975 f.).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

    Ausreichend ist vielmehr jede bewusste Förderung der fremden Tat (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Deshalb hätte die Beklagte die Geschäfte nicht ohne jedwede Vorsorge gegen einen Missbrauch durchführen dürfen, sondern hätte sich über die G... & P... GmbH und deren Art der Aufklärung informieren müssen (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3424 f.).

    Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Vermittler verfolgt oder ob er dessen Handeln sogar möglicherweise innerlich ablehnt, ist für die Haftung demgegenüber unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Erforderlich ist in Fällen unzureichender Aufklärung vielmehr auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH WM 2008, 1346, 1349).

    Mit diesem Vortrag hat der Kläger seiner Pflicht, an der Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden Umstände der Kenntniserlangung mitzuwirken (vgl. dazu BGH WM 2008, 1346, 1349), genügt.

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Hinzu kommt, dass die Risikohinweise in dem Prospekt durch Werbeaussagen entkräftet werden (vgl. hierzu BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH WM 1994, 453, 454; BGH WM 2006, 84, 86), wodurch für den Anleger der unzutreffende Eindruck eines wesentlich geringeren Risikos entsteht.

    Diese Einleitung, der ein Leser erfahrungsgemäß besonders viel Aufmerksamkeit schenkt (vgl. BGH WM 1994, 453, 454), vermittelt dem Anleger die Erwartung, dass er mit Hilfe der G... & P... GmbH erfolgreich Optionsgeschäfte durchführen kann und dass die Interessen der G... & P... GmbH hinter seinen Interessen zurücktreten.

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Vielmehr beinhaltet es lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise, die der Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit dienen, nicht aber dazu geeignet sind, eine anlegergerechte und objektgerechte Aufklärung zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 1997, 2171, 2172; BGH NJW-RR 1997, 176).

    Zur gehörigen Aufklärung eines im Terminhandel unerfahrenen Kunden reicht es nicht aus, Broschüren, Geschäftsbedingungen, Informationsblätter, Hinweise und sonstige Unterlagen zu übersenden und es dem Kunden ohne besondere Anleitung zu überlassen, die darin verstreut enthaltenen Informationen und Risikohinweise, die für die von ihm in Betracht gezogenen Geschäfte wichtig sind, zusammenzusuchen (vgl. BGH WM 1997, 309, 310 f.; insoweit in NJW-RR 1997, 176 nicht abgedruckt).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06

    Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Maßgeblich ist allein, dass ein Gerichtsstand in Deutschland gemäß § 32 ZPO existiert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2007, I-17 U 257/06).

    Unabhängig von der Frage, ob diese Vereinbarung wirksam ist (vgl. hierzu umfassend OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2007, I-17 U 257/06), werden jedenfalls die vorliegend geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht von ihr umfasst.

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    § 37 a WpHG findet demgegenüber auf konkurrierende Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung keine Anwendung (vgl. BGH NJW 2005, 1579, 1581).
  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Dabei fehlt es nicht deshalb an der erforderlichen Kausalität, weil der Kläger, nachdem bereits Verluste eingetreten waren, weitere Geschäfte tätigte (vgl. BGH NJW 1992, 1879, 1881).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Vielmehr entspricht es der Lebenserfahrung, dass Folgegeschäfte unter dem Einfluss des Erstgeschäfts vorgenommen werden (vgl. BGH NJW 1993, 2434, 2435).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2008 - 9 U 50/08
    Hinzu kommt, dass die Risikohinweise in dem Prospekt durch Werbeaussagen entkräftet werden (vgl. hierzu BGH WM 1991, 1410, 1411; BGH WM 1994, 453, 454; BGH WM 2006, 84, 86), wodurch für den Anleger der unzutreffende Eindruck eines wesentlich geringeren Risikos entsteht.
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von …

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios; …

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften; …

  • LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 127/07

    Ersatz von im Rahmen von Börsentermingeschäften und Börsenoptionsgeschäften …

  • LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 109/07

    Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung des Anlegers bei …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 9 U 50/08   

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https://dejure.org/2008,94880
OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,94880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,94880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 9 U 50/08 (https://dejure.org/2008,94880)
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