Rechtsprechung
| OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB, § 86 VVG
Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten von einer Klageeinreichung bei unzureichender Individualisierung eines Güteantrags; Anscheinsbeweis für ein beratungsgerechtes Verhalten bei einer Deckungszusage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 06.11.2018 - 2 O 1260/16
- OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (42)
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14
Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Rn. 53 Erst während des Klageverfahrens, nämlich mit Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 (III ZR 198/14), hat sich die Rechtslage zur Hemmungswirkung eines Güteantrags geändert.Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2015 an (BGH Urt. v. 18.06.2015, III ZR 198/14, BGHZ 206, 41 ff.;… Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl. 2020, § 204 Rn. 19;… Schwaiger, in: Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020, Kap. XI Rn. 138).
All diese Entscheidungen gehen davon aus, dass es jedenfalls in der Zeit vor Erlass des BGH-Urteils vom 18.06.2015 - III ZR 198/14 - keine Rechtsprechung gab, anhand derer die Beklagten eine unzureichende Individualisierung ihrer Güteanträgen hätten erkennen können und von einer Klage hätten abraten müssen.
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung vom 18.06.2015 die Anforderungen verschärft und gefordert, dass neben der konkreten Kapitalanlage und der Zeichnungssumme auch der (ungefähre) Beratungszeitraum anzugeben sei, der Hergang der Beratung mindestens "im Groben zu umreißen" sei und das angestrebte Verfahrensziel, wenn auch ohne Bezifferung, so doch zumindest insoweit zu umschreiben sei, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der verfolgten Forderung möglich sei (BGH Urt v. 18.06.2015, III ZR 198/14).
Der Bundesgerichtshof hat die vorliegende Umschreibung nicht ausreichen lassen (BGH Urt v. 18.06.2015, III ZR 198/14, Tz. 28).
Die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 18.06.2015, III ZR 198/14, unter Tz. 25 zitierten Oberlandesgerichte tendierten zu der in diesem Urteil geforderten strengeren Handhabung, die vorstehend zitierten Oberlandesgerichte zu einer weniger strengen Handhabung.
Eine solche Evidenz und Tendenz konnte im vorliegenden Fall noch nicht bejaht werden, da die neue OLG-Rechtsprechung erst vor Kurzem ergangen war und nur von einigen Oberlandesgerichten geteilt wurde, während andere anders entschieden haben (vgl. einerseits die Zitate bei BGH III ZR 198/14 Textziffer 25; andererseits die oben angeführten Zitate anderer Oberlandesgerichte).
Das Urteil der Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 ist in der NJW in Heft 33 v. 13.08.2015 veröffentlicht worden (NJW 2015, 2407 ff.) und konnte von den Beklagten zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden.
Rn. 117 Es kommt hinzu, dass die Beklagten in ihrer Deckungsanfrage für die zweite Instanz vom 04.03.2016 (Anlage B44, Anlagenordner BI. 238) auch auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015, III ZR 198/14, hingewiesen haben, gleichwohl die Klägerin auch für die zweite Instanz eine Deckungszusage erteilt hat (Anlage B45, Anlagenordner Blatt 245).
Die Beklagten haben in ihrer Deckungsanfrage für die zweite Instanz weiter dargestellt, dass die vom Landgericht Bielefeld in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 (Az. III ZR 189/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14) keine vergleichbaren Güteanträge betreffe, und auch darauf, dass der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 28.01.2016 (III ZR 116/15) und 04.02.2016 (III ZR 356/14) für Fälle tatsächlich vergleichbarer Güteanträge, denen die Vorinstanzen ebenfalls eine Hemmungswirkung versagt hatten, gleichermaßen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen habe.
- BGH, 28.01.2016 - III ZR 116/15
Anforderungen an den Güteantrag in Anlageberatungsfällen sowie Pflicht zur …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Die Beklagten haben in ihrer Deckungsanfrage für die zweite Instanz weiter dargestellt, dass die vom Landgericht Bielefeld in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 (Az. III ZR 189/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14) keine vergleichbaren Güteanträge betreffe, und auch darauf, dass der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 28.01.2016 (III ZR 116/15) und 04.02.2016 (III ZR 356/14) für Fälle tatsächlich vergleichbarer Güteanträge, denen die Vorinstanzen ebenfalls eine Hemmungswirkung versagt hatten, gleichermaßen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen habe.Die Beklagten haben insoweit aus dem Verfahren III ZR 116/15 eine Anhörungsrüge des BGH-Anwalts Dr. S beigefügt (Anlage B44, Anlagenordner BI. 238 ff.), aus der sich Argumente für die Bejahung einer hinreichenden Individualisierung ergaben.
Diese Ausführungen erfolgten unter Vorlage des BGH-Beschlusses vom 28.01.2016, III ZR 116/15, in welchem der Bundesgerichtshof bei Güteanträgen im Bereich der Anlageberatung die Angabe der Beteiligungsnummer für eine Individualisierung gerade nicht hatte ausreichen lassen.
Nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2016, III ZR 116/15 und III ZB 88/15, konnte daran auch die Angabe der Fonds-Nummer und der Beteiligungsnummer nichts ändern.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2016, III ZR 116/15, wird in der Deckungsanfrage ausdrücklich erwähnt und brauchte von der Klägerin nur nachgelesen zu werden.
- BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14
Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Insoweit teilt das erkennende Gericht die zeitlich nach der hier streitgegenständlichen Klageerhebung geäußerte Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 28.10.2015, Az. IV ZR 526/14 (abgedruckt in NJW 2016, 233 - zitiert nach juris).Ausdrücklich den von Klägerseite benannten Aspekt, dass eine Verjährungshemmung wegen rechtsmissbräuchlichen Vorgehens dann nicht eintreten würde, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof erst im Urteil vom 28.10.2015, Az. IV ZR 526/14 (abgedruckt in NJW 2016, 233 ff., NJW-Heft vom 21.01.2016) behandelt.
Denn sie haben das Urteil des Landgerichts Bielefeld beigefügt, in welchem das Landgericht im Falle … auch insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2015, Az. IV ZR 526/14 (NJW 2016, 233 ff., NJW-Heft vom 21.01.2016) herangezogen und einen Rechtsmissbrauch bejaht hatte (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 01.02.2016, Seite 15, 9 O 185/13, Anlage K2, AnlBd. BI. 40).
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13
Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Deckungszusage zu widerrufen (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133 = NJW 2014, 3030-3032, Tz. 24).Diese Auffassung hat - soweit ersichtlich - bisher keine Gegenstimmen gefunden und wird auch in BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, IV ZR 88/13, BGHZ 202, 122-133, Tz. 21, zitiert, wenn auch dort aus anderen Gründen offen gelassen.
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14
Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Die Beklagten haben in ihrer Deckungsanfrage für die zweite Instanz weiter dargestellt, dass die vom Landgericht Bielefeld in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 (Az. III ZR 189/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14) keine vergleichbaren Güteanträge betreffe, und auch darauf, dass der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 28.01.2016 (III ZR 116/15) und 04.02.2016 (III ZR 356/14) für Fälle tatsächlich vergleichbarer Güteanträge, denen die Vorinstanzen ebenfalls eine Hemmungswirkung versagt hatten, gleichermaßen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen habe.Rn. 122 Die Klägerin hätte daher erkennen müssen, dass der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung von 18.06,2015, III ZR 189/14, die Anforderungen betreffend eine Angabe des (ungefähren) Beratungszeitraum und eines "Umreißens" des Hergangs der Beratung im Groben aufgestellt hatte, denen der vorliegende Güteantrag nicht genügte.
- BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08
Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Es liegen zwar zwei Entscheidungen aus der Vergangenheit vor: BGH Urteil vom 06.07.1993, VI ZR 306/92, juris Rn. 20, zu § 209 BGB a.F. und Urteil vom 22.09.2009, XI ZR 230/08, juris Rn. 13. Diese enthalten aber keine Ausführungen dazu, welche konkreten Anforderungen an einen Güteantrag in Anlageberatungsfällen zu stellen sind, um den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau zu bezeichnen.Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22.09.2009, Az. XI ZR 230/08, abgedruckt in NJW 2010, 222 - zitiert nach juris) kann bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe "demnächst" veranlasst worden ist, auf die zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Hierbei gilt grundsätzlich die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens, bei der es sich nicht um einen Fall der Beweislastumkehr, sondern um einen Fall des Anscheinsbeweises handelt (BGH NJW 2014, 2795 f.; BGHZ 123, 311 ff. = NJW 1993, 3259-3261 Fischer, WM 2019, Sonderbeilage Nr. 1, 3 ff., 19).Die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens bildet einen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises (BGHZ 123, 311 ff.).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz; …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Soweit die Klägerin darin auf eine neuere Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.06.2019 verweist (I-4 U 111/17, VersR 2019, 1550 ff.), betrifft diese eine Deckungsklage aus Stichentscheiden.Denn zum einen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, dass - wenn auch Güteanträge bereits vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2015 individualisiert sein mussten - seine Entscheidung vom 28.06.2019 keine Fragen der Anwaltshaftung bei Formulierung von Güteanträgen und hernach bei Klageeinreichung betreffe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, I-4 U 111/17, VersR 2019, 1550 ff., 1555 re. Sp.).
- BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92
Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Es liegen zwar zwei Entscheidungen aus der Vergangenheit vor: BGH Urteil vom 06.07.1993, VI ZR 306/92, juris Rn. 20, zu § 209 BGB a.F. und Urteil vom 22.09.2009, XI ZR 230/08, juris Rn. 13. Diese enthalten aber keine Ausführungen dazu, welche konkreten Anforderungen an einen Güteantrag in Anlageberatungsfällen zu stellen sind, um den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau zu bezeichnen.Nach der zum Zeitpunkt der Klageerhebung sich bietenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat auch ein ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung gestellter Güteantrag grundsätzlich die Verjährung gehemmt (vgl. BGH zu § 209 BGB a. F. im Urteil vom 06.07.1993, Az. VI ZR 306/92, abgedruckt in NJW-RR 1993, 1495 - zitiert nach juris).
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18
Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen …
Auszug aus OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Dies betrifft die Urteile des Landgerichts Köln vom 19.07.2018, 22 O 407/17, des Oberlandesgerichts Köln vom 23.05.2019, 24 U 122/18 (soweit dort die Klage abgewiesen wurde), des Landgerichts Stuttgart vom 31.01.2017, 9 O 115/16, und die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 04.09.2017 und 24.10.2017, jeweils 12 U 29/17, die einen noch kürzer gefassten Güteantrag als im vorliegenden Fall betreffen (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH Beschluss vom 08.11.2018, IX ZR 278/17).Soweit das Oberlandesgericht Köln in ähnlich gelagerten Fällen anders entschieden hat (24 U 122/18, 24 U 123/18, 24 U 124/18), stellten sich dort Fragen der Prüfungspflicht des Rechtsschutzversicherers und der Möglichkeiten der Rücknahme oder des Widerrufs von Deckungszusagen nicht.
- BGH, 06.11.2018 - II ZR 57/16
Kapitalanlagegesellschaft: Recht zur fristlosen Kündigung der …
- OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb …
- OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09
Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines …
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07
Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des …
- BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09
Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im …
- BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers: …
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den …
- BGH, 20.08.2015 - III ZR 373/14
Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens: Inhaltliche …
- BGH, 04.05.2016 - III ZR 100/15
Verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens: Auslegung der Verfahrensordnung …
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 227/14
Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18
Pflicht zum Abraten aussichtsloser Prozessführung
- OLG Hamm, 14.09.2004 - 28 U 158/03
Pflichten des Anwalts bei Kündigung eines Vertrages; Vorlage der …
- KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Haftung des Rechtsanwalts: Voraussetzungen der Haftung; Entkräftung der Vermutung …
- BGH, 04.02.2016 - III ZR 356/14
Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen …
- BGH, 24.03.2016 - III ZB 75/15
Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
- OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14
Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei …
- OLG Köln, 13.11.2014 - 24 U 176/13
Haftung des Anlageberaters wegen fehlerhafter Beratung bei einer Kapitalanlage in …
- OLG München, 12.11.2007 - 19 U 4170/07
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom …
- OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen …
- BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
Mindestanforderungen an einen Güteantrag im Hinblick auf eine Bewirkung der …
- OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der …
- LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 407/17
Schadenersatzbegehren wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung; Bewertung …
- OLG Stuttgart, 04.02.2015 - 3 U 126/13
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags; …
- OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
Aussetzungsbeschluss im Musterverfahren
- OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 7 U 33/94
Negatives deklaratorisches Anerkenntnis über Maklerprovision
- OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages
- LG Stuttgart, 31.01.2017 - 9 O 115/16
- OLG Nürnberg, 12.08.2014 - 4 U 1766/13
- BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
- OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 20 VA 59/19
Rechtliches Interesse des Rechtsschutzversicherers an Akteneinsicht
Auch wenn man in einer Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sieht, welches spätere Einwendungen und Einreden eines Rechtsschutzversicherers grundsätzlich ausschließt, gilt dies jedenfalls nur insoweit, als diese ihm bekannt waren, er diese für möglich gehalten hat oder diese hätte zumindest erkennen können (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.01.2020, Az. 9 U 845/18, zitiert nach juris Tz. 121 m. w. N.). - LG Gera, 22.12.2020 - 6 O 1797/18
Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung
Er forderte weder die Benennung einer konkreten Pflichtverletzung, noch eine Bezifferung des behaupteten Anspruchs (so jedoch OLG München, Hinweisbeschluss vom 12.11.2007, Az. 19 U 4170/07, Tz. 22 - juris), stattdessen aber "regelmäßig" den Hergang der Beratung im Groben und die Angabe einer Größenordnung (so auch: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Januar 2020 - 9 U 845/18 , Tz. 73 - juris). - OLG Hamm, 01.06.2021 - 28 U 161/20
Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Prüfung der Erfolgsaussichten …
Rn. 31 Zwar ist die von der Klägerin erteilte Deckungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu werten (vgl. OLG Jena Urteil vom 31.01.2020, Az. 9 U 845/18;… Senat aaO.).
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