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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9089
VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495 (https://dejure.org/2023,9089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495 (https://dejure.org/2023,9089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2023 - 9 ZB 22.1495 (https://dejure.org/2023,9089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 1, § 4; BauNVO § 1, § 4 (idF bis zum 1.1.1964); BauGB § 9, § 31 Abs. 2; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 9 lit. h (idF von 1960); GaststättenG § 1 Abs. 1
    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Pizzeria mit Lieferservice in Allgemeinem Wohngebiet!

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umwandlung einer Pizzeria in Pizzeria mit Lieferservice erfordert Baugenehmigung - Pizzeria mit Lieferservice im Allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Dabei liegt eine Überschreitung der Variationsbreite auch dann vor, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (BVerwG, U.v. 8.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Nichts anderes ergibt sich aus der in der Zulassungsbegründung zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 7.9.2017 - 4 C 8.16 - juris Rn. 8), mit der das Vorliegen eines Allgemeinen Wohngebiets verneint wurde, weil die grundsätzlich in einem solchen Gebiet allgemein zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO vollständig ausgeschlossen waren, sodass dessen allgemeine Zweckbestimmung nicht mehr gewahrt war.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (…BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris Rn. 6; U.v. 9.6.1978 - 4 C 54.75 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris Rn. 6;… U.v. 9.6.1978 - 4 C 54.75 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Dies ist noch nicht bei jeder geänderten Anlagennutzung der Fall, da jede Nutzung eine gewisse Variationsbreite aufweist (BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 - juris Rn. 37 - zum städtebaulichen Begriff), sondern erst, wenn die Variationsbreite überschritten wird und für die geänderte Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung, so dass sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit neu stellt (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - BeckRS 2014, 49146 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.09.2006 - 3 TG 2161/06

    Sportwettenbüro; Vergnügungsstätte; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Läden im Sinne der Baunutzungsverordnung sind Räume, die nach dem herkömmlichen Sprachverständnis eine Beschränkung der Grundfläche aufweisen und in denen ein auf bestimmte Warengattungen beschränktes Warensortiment oder Dienstleistungen angeboten werden (…OVG NW, U.v. 13.12.2017 - 7 A 880/16 - juris Rn. 42;… U.v. 27.1.2016 - 7 A 1899/14 - juris Rn. 31; HessVGH, B.v. 19.9.2006 - 3 TG 2161/06 - juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Zum grundlegenden Planungskonzept gehören die Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO bzw. § 1 Abs. 4 und 5 BauNVO (in der Fassung vom 26.6.1962, BGBl. I S. 429) (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.6.2011 - 8 A 10196/11 - juris Rn. 61;… Söfker, a.a.O., § 31 Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 1198/93

    Zulässigkeit eines "Pizza-Heimservice" in einem Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495
    Unter diesen Nutzungstyp sind alle stehenden gewerblichen Betriebe einzuordnen, in denen Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (vgl. § 1 Abs. 1 GaststättenG; VGH BW, U.v. 21.6.1994 - 5 S 1198/93 - juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 A 1899/14

    Erteilung einer Bauvorbescheides zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen …

  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger" …

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - 7 A 880/16

    Zurückweisung eines Bauantrags; Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen …

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige …

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863

    Vorläufiger Rechtsschutz; baurechtliche Nutzungsuntersagung; formelle …

  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 2 N 15.713

    Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks im Bebauungsplan

  • VG Augsburg, 25.01.2024 - Au 5 K 22.2546

    Keine Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro, wenn Wettbüros im …

    Ein Eingriff in diese bewusst getroffenen Entscheidungen des Plangebers kann daher nicht als bloße Randkorrektur der Baubehörde angesehen werden, so dass sich eine Befreiung von dem generellen Ausschluss bestimmter sonst zulässiger Nutzungsarten nicht mit den planerischen Vorstellungen der Beklagten in Einklang bringen lässt (BayVGH, B.v. 19.4.2023 - 9 ZB 22.1495 - juris Rn. 15 zum erfolgten Ausschluss der nach der BauNVO vorgesehenen Ausnahmen).
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