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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 15.02.1978 - 96/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,710
EuGH, 15.02.1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,710)
EuGH, Entscheidung vom 15.02.1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,710)
EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3330/74 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 3330/74 Art. 12; ; VO (EWG) Nr. 2990/76 Art. 5 Abs. 3; ; VO (EWG) 458/73 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 974/71 Art. 1 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Bauche

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ZUCKER - AUSFUHR NACH DRITTLÄNDERN - ABTRETUNG VON LIZENZEN - AUSTAUSCH DES ERZEUGNISSES - VERKEHRSVERLAGERUNGEN - ANWENDUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - VERORDNUNG NR . 101/77 DER KOMMISSION - GÜLTIGKEIT

  • EU-Kommission

    Bauche

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen im Zuckersektor ; Erteilung von Ausfuhrlizenzen ; Gültigkeit einer Verordnung ; Marktorganisation für Zucker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ZUCKER - AUSFUHR NACH DRITTLÄNDERN - ABTRETUNG VON LIZENZEN - AUSTAUSCH DES ERZEUGNISSES - VERKEHRSVERLAGERUNGEN - ANWENDUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - VERORDNUNG NR. 101/77 DER KOMMISSION - GÜLTIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 15.02.1978 - 96/77
    Aus der letzten Begründungswerwägung der Verordnung Nr. 974/71 und verschiedenen Klarstellungen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere in seinem Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73, Balkan, Slg. 1973, 1091) ergebe sich, daß die Währungsausgleichsbeträge einerseits nur auf Agrarerzeugnisse, für die Interventionspreise vorgesehen seien, und andererseits nur in dem Fall anwendbar seien, in dem Währungsmaßnahmen zu Störungen im Handel mit den betreffenden Erzeugnissen führen würden (Gefahr für die Aufrechterhaltung einheitlicher Preise).
  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 15.02.1978 - 96/77
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Anwendung der Verordnung Nr. 974/71; darin sei ihr die Befugnis zuerkannt worden, die mit der unterschiedlichen Entwicklung der Währungen verbundene Gefahr von Störungen des Handels sowohl im Hinblick auf die Währungsfaktoren als auch auf die Marktverhältnisse (Urteil vom 15. Mai 1974 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 547, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe) und gegenüber dritten Ländern wie auch im innergemeinschaftlichen Handel (Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1976, 30, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) zu beurteilen.
  • EuGH, 08.06.1977 - 97/76

    Merkur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.02.1978 - 96/77
    Außerdem beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1977 in der Rechtssache 97/76 (Merkur/Kommission, Slg. 1977, 1063), um geltend zu machen, daß die in Rede stehende Verordnung den Charakter eines "wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsaktes" habe, der im höherrangigen Interesse des reibungslosen Funktionierens der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker und des Systems der Agrarausgleichsbeträge erlassen worden sei.
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77   

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https://dejure.org/1978,7241
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,7241)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,7241)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1978 - 96/77 (https://dejure.org/1978,7241)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SA Ancienne Maison Marcel Bauche und SARL François Delquignies gegen Administration française des Douanes.

    Austauschzucker

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77
    Im Einklang mit diesem Grundsatz schloß es der Gerichtshof in einem späteren Fall aus, daß eine Verordnung als rückwirkend angesehen werden konnte, die bei der Ausfuhr gewährte Währungsausgleichsbeträge aufhob und auch für die zur Erfüllung von Verpflichtungen, die vor ihrem Erlaß eingegangen waren, getätigten Geschäfte galt; denn da eine vorherige Festsetzung dieser Beträge nicht möglich war, "[entstand] ein Anspruch auf die Gewährung eines Ausgleichsbetrages bei der Ausfuhr erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Ausfuhr" (Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 548, Randnrn.

    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit auszuführen, daß das System der Ausgleichsbeträge mehr auf die Bekämpfung der Schwierigkeiten abzielt, die sich aus den Währungsschwankungen für ein geordnetes Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation ergeben können, als auf den Schutz subjektiver Interessen der beteiligten Wirtschaftskreise (vgl. das erwähnte Urteil in der Rechtssache 74/74, CNTA, Slg. 1975, 549, Randnr. 38 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77
    Es erscheint mir angebracht, auf das zu verweisen, was der Gerichtshof im Urteil vom 4. Juli 1973 in der Rechtssache 1/73, Westzucker (Slg. 1973, 729), ausgeführt hat: "Nach einem allgemein anerkannten.
  • EuGH, 25.06.1975 - 5/75

    Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77
    In anderen Fällen, in denen es darum ging, das Schicksal von im Zeitpunkt der Änderung einer Agrarregelung schwebenden Beziehungen zu bestimmen, stützte sich der Gerichtshof auf den Gedanken, daß man von der Unanwendbarkeit einer neuen Vorschrift auf bestimmte bestehende Sachverhalte nur sprechen könne, wenn ein Unternehmen von der Gemeinschaft eine Garantie in bezug auf die rechtliche Regelung eines bestimmten Geschäfts erhalten hat, sei es, daß es sich um die Höhe der mit einer Ausfuhr verbundenen Erstattungen und Währungsausgleichsbeträge handelt, sei es, daß es um Prämien oder verschiedene Formen der Unterstützung für Denaturierungs- oder ähnliche Geschäfte gemäß dem Gemeinschaftsinterventionssystem geht (z. B. das Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 5/75, Deuka, Slg. 1975, 760).
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