Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.1986 - 270/84   

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https://dejure.org/1986,897
EuGH, 10.07.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Licata / ESC

    1 . BEAMTE - VERTRETUNG - PERSONALVERTRETUNG - EINZELHEITEN DER TÄTIGKEIT - REPRÄSENTATIVITÄT - SELBSTÄNDIGE BEFUGNIS JEDES ORGANS

  • EU-Kommission

    Licata / ESC

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Beamtin aus dem Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss; Erlass des Änderungsbeschlusses auf Anregung der Personalvertretung selbst; Vorwurf einer fehlenden Anhörung; Zusammensetzung der Personalvertretung

  • Judicialis

    Beschluss 1896/75 A vom 28. Juli 1975 Art. 6; ; Beamtenstatut Art. 110; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 4 Anhang II des; ; Beamtenstatut Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERTRETUNG - PERSONALVERTRETUNG - EINZELHEITEN DER TÄTIGKEIT - REPRÄSENTATIVITÄT - SELBSTÄNDIGE BEFUGNIS JEDES ORGANS - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 9 ABSATZ 2 UND ANHANG II ARTIKEL 1 ABSATZ 4]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltungsbereich einer neuen Vorschrift; Organbefugnis, auf dem Gebiet der Personalvertretung eigene Vorschriften zu erlassen

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.06.1985 - 146/85

    Diezler / ESC

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 270/84
    Zunächst ist aufgrund des Beschlusses des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R (Diezler u. a./Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1985, 1805) die Wahl zur Personalvertretung, die am 10. Juni 1985 hätte stattfinden sollen, aufgeschoben worden.
  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine neue Vorschrift, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, unmittelbar auf die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts anzuwenden ist, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 7, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, Slg. 2002, I-3567, Randnr. 21, vom 11. Dezember 2008, Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, Slg. 2008, I-9465, Randnr. 43, und vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, C-443/07 P, Slg. 2008, I-10945, Randnr. 61).
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung gilt eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (siehe u. a. Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/WSA, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-443/07

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einrede der

    Etwas anderes gilt nur für unter der Geltung der früheren Vorschrift entstandene und abgeschlossene Sachverhalte, die wohlerworbene Rechte begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 7, vom 5. Dezember 1973, SOPAD, 143/73, Slg. 1973, 1433, Randnr. 8, und vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
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Rechtsprechung
   EuGH, 11.12.1984 - 270/84 R   

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https://dejure.org/1984,2236
EuGH, 11.12.1984 - 270/84 R (https://dejure.org/1984,2236)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.1984 - 270/84 R (https://dejure.org/1984,2236)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 270/84 R (https://dejure.org/1984,2236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Licata / ESC

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Licata / ESC

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung des Vollzugs durch den EuGH; Erlöschen des Mandates eines Mitglieds der Personalvertretung wegen des Überwechselns in eine andere Laufbahngruppe; Beschluss des Präsidenten des Wirtschafts- uns Sozialausschusses über das Erlöschen des ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 270/84
    Unter Berücksichtigung aller weiteren hier in Rede stehenden Freiheitsrechte sowie Ihres Urteils in der Rechtssache "Cassis de Dijon" (120/78, Slg. 1979, 649) schlägt die Kommission abschließend vor, die Ihnen gestellte Frage wie folgt zu beantworten : "Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts müssen die Einschränkungen des freien Warenverkehrs, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, des Niederlassungsrechts oder des freien Dienstleistungsverkehrs hingenommen werden, soweit sie notwendig sind, um Erfordernissen vor allem einer wirksamen steuerlichen Kontrolle gerecht zu werden.
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 270/84
    Schließlich weist die Kommission auf die mögliche Bedeutung Ihres Urteils in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409) für die vorliegende Rechtssache hin.
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Rechtsprechung
   RG, 12.11.1884 - Rep. V. 270/84   

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https://dejure.org/1884,34
RG, 12.11.1884 - Rep. V. 270/84 (https://dejure.org/1884,34)
RG, Entscheidung vom 12.11.1884 - Rep. V. 270/84 (https://dejure.org/1884,34)
RG, Entscheidung vom 12. November 1884 - Rep. V. 270/84 (https://dejure.org/1884,34)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Freikurberechtigte, wenn nach der Anordnung der Gewerkschaft die Ausbeute in Natur verteilt wird, zu verlangen befugt, daß ihm die auf seinen Anteil fallenden Erze ebenso wie den Gewerken in aufbereitetem Zustande gewährt werden, oder muß er sich mit Zuweisung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuteilung der Ausbeute eines Bergwerks an den Freikuxberechtigten

  • opinioiuris.de

    Freikuxberechtigte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 12, 268
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17001
Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,17001)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,17001)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,17001)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Assunta Licata gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

    Personalvertretung - Erlöschen des Mandats eines Mitglieds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1976 - 54/75

    De Dapper / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84
    In Ihrem Grundsatzurteil in der Rechtssache 54/75 (de Dapper, Slg. 1976, 1381) sind Sie gerade bei dieser Frage anläßlich eines Streits über die Wahlen zur Personalvertretung nach eingehender Untersuchung der einschlägigen Bestimmungen des Beamtenstatuts zum selben Ergebnis gekommen:.

    "Dementsprechend sind die Organe nicht nur berechtigt, von Amts wegen einzuschreiten, sobald sie Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Wahlen für die Personalvertretung hegen, sondern auch verpflichtet, über Beschwerden zu entscheiden, die in diesem Zusammenhang im Rahmen des in Artikel 90 und 91 des Statuts festgelegten Verfahrens an sie gerichtet werden" (Urteil in der Rechtssache 54/75, a. a. O., Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).

    Sie haben "eine dahin gehende Verantwortung" aus Artikel 9 Absatz 2 des Statuts abgeleitet, wonach jedes Organ selbst für "die Zusammensetzung sowie die Einzelheiten der Tätigkeit" der Personalvertretung Sorge zu tragen hat, sowie "allgemein aus der von jedem Organ in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich ausgeübten Organisationsgewalt sowie der Pflicht des Organs, den Beamten die Möglichkeit zu gewährleisten, ihre Vertreter gänzlich frei und unter Beachtung demokratischer Grundsätze zu wählen" (Urteil in der Rechtssache 54/75, a. a. O., Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).

    Wie Sie in Ihrem Urteil in der Rechtssache de Dapper ausgeführt haben, dient das in Artikel 1 Absatz 4 des Anhangs II des Statuts aufgestellte Erfordernis ebenso wie die Vorschrift über die Mindestbeteiligung an den Wahlen dazu, "den repräsentativen Charakter der Personalvertretung zu gewährleisten" (Urteil in der Rechtssache 54/75, a. a. O, Randnr. 17 der Entscheidungsgründe), das heißt einer Einrichtung, der, wie Sie ausgeführt haben, "große Bedeutung für den Ablauf der Verwaltungstätigkeit der Organe zukommt", da sie drei Aufgaben zu erfüllen hat:.

    "die Interessen des Personals gegenüber dem Organ wahrzunehmen, für eine ständige Verbindung zwischen dem Organ und dem Personal zu sorgen und so zum reibungslosen Arbeiten der Dienststellen beizutragen" (Urteil in der Rechtssache 54/75, a. a. O, Randnrn.

  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84
    Die geltend gemachte unterschiedliche Formulierung ist unbeachtlich, da die Anträge in der Klageschrift "weder den Grund noch den Gegenstand der Beschwerde ändern" (Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen, Slg. 1986, 197, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe) .
  • EuGH, 11.06.1985 - 146/85

    Diezler / ESC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84
    Erstens ist die von der Klägerin erhobene Klage in keiner Weise gegenstandslos, da die Betroffene bis heute ihr Mandat weiterhin ausübt, denn die allgemeinen Wahlen, durch die dieses Mandat beendet werden sollte, sind selbst durch einen Beschluß vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R (Diezler u. a., Slg. 1985, 1805) bis zum Erlaß des Urteils in dieser Rechtssache ausgesetzt worden.
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