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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1986
VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90 (https://dejure.org/1991,1986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.1991 - A 12 S 1644/90 (https://dejure.org/1991,1986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 1991 - A 12 S 1644/90 (https://dejure.org/1991,1986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Anschlußberufung - Klage auf Feststellung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 - neue Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Das bedeutet für den vorliegenden Fall, daß wegen der Rechtskraftwirkung des Beschlusses vom 27.2.1986 gemäß § 121 Nr. 1 VwGO davon auszugehen ist, daß nach den Feststellungen in dem rechtskräftigen Beschluß des Senats vom 27.2.1986, gegen die nach Vorstehendem keine beachtlichen Wiederaufnahmegründe vorgebracht sind, der Kläger unverfolgt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 ff.) ausgereist ist und ihm bei einer Rückkehr auch keine asylrechtlich erhebliche Individualverfolgung droht.

    Seine Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter könnte danach nur Erfolg haben, wenn sich der Kläger wegen der geltend gemachten Änderung der Sachlage im Hinblick auf eine Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen auf einen beachtlichen Nachfluchttatbestand berufen könnte, wegen dessen ihm bei einer Rückkehr als Angehöriger der syrisch-orthodoxen Glaubensgemeinschaft politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O.; Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166).

    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (335)).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O.).

    Es muß der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht trägt, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Gerichts).

    Schutz vor den Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt wird durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht versprochen (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 336).

    Denn wäre es tatsächlich so, würde es schon an der Asylrelevanz von möglichen Eingriffen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 -- 9 C 75.90 --).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 (66)).

    Rn. 43 Unabhängig von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 158).

    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 103.89

    Asylanspruch wegen Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit des Asylbewerbers zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    An dieser Einschätzung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 27.4.1989 -- A 12 S 455/88 -- m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine Gruppenverfolgung (vgl. Urteil vom 15.5.1990 und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest.

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich aufgrund der Feststellungen anderer Obergerichte für die Zeit vor September 1980 sowohl eine unmittelbar als auch eine mittelbar staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 103.89 -- und -- 9 C 78.89 -- u.a. unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.5.1990).

    Rn. 57 Wie ausgeführt hat der Senat aufgrund der zahlreichen bis in die jüngste Vergangenheit reichenden Erkenntnismittel (vgl. zuletzt Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 25.10.1990 und vom 16.1.1991 und auch den vom Kläger genannten Bericht von W/G/R) im Anschluß an seine (…vgl. Urteil des Senats vom 27.4.1989, a.a.O.) und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.1990 und 24.7.1990, a.a.O.) festgestellt, daß von einer unmittelbar staatlichen oder mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei auch derzeit nicht ausgegangen werden kann.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Rn. 54 Hinzu kommt, daß den Hilfsbeweisanträgen Nr. 11 1 bis 4 auf Einholung der genannten, vom Verwaltungsgericht Stuttgart beigezogenen und verwerteten Auskünfte und Stellungnahmen schon deshalb nicht im Wege einer förmlichen Beweisaufnahme nachgegangen zu werden braucht, weil -- abgesehen davon, daß diese teilweise auch in der Erkenntnismittelliste des Senats enthalten sind -- der Senat bei seiner Entscheidung ohnehin alle die Gutachten und Stellungnahmen verwerten darf, die von einer Behörde in dem konkreten Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsverfahren oder von der Vorinstanz zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (vgl. BVerwGE 18, 216, 217; 56, 110, 127; 69, 70, 73; Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79).

    Ferner käme die Einholung weiterer Sachverständigenbeweise in Betracht, wenn die vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen substantiiert erschüttert würden (vgl. BVerwGE 69, 70).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwGE 71, 38, 45; BVerwG, Beschluß vom 16.11.1972, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 97;… Beschluß vom 14.4.1970, a.a.O., § 86 Abs. 2 Nr. 12).

    Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die bereits vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgingen, wenn sich erheblich Zweifel an der Sachkunde und Unparteilichkeit der betreffenden Gutachter ergäben oder wenn ein anderer Gutachter über bessere Forschungsmittel verfügen oder es sich um besonders schwierige und umstrittene Fragen handeln würde (vgl. BVerwGE 71, 38, 45).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Derartige flächendeckende Massenausschreitungen werden im Rahmen einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung in der Regel erst bei Geschehnissen ähnlich einem Pogrom oder unter pogromartigen Umständen angenommen werden können, weil nur dann die notwendige aktuelle Gefahr für alle Gruppenmitglieder besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990; Urteil vom 24.7.1990, 9 C 78.89, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 126 und 128).

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich aufgrund der Feststellungen anderer Obergerichte für die Zeit vor September 1980 sowohl eine unmittelbar als auch eine mittelbar staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.7.1990 -- 9 C 103.89 -- und -- 9 C 78.89 -- u.a. unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.5.1990).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Neue Beweismittel im Sinne von § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG können demnach auch gutachterliche Stellungnahmen sein, die bereits im früheren Verfahren bekannte Tatsachen neu bewerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.1989, BayVBl. 89, 759; offengelassen in BVerwG…, Urteil vom 30.8.1988, a.a.O.).

    Es muß zu der sicheren Überzeugung führen können, daß die Behörde oder das Gericht damals von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zu Gunsten des Betroffenen entschieden haben würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1990 - 9 S 3338/88

    Zulässigkeit der Anschlußberufung - Streitgegenstand der Hauptberufung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Um keine unselbständige Anschlußberufung, sondern um eine selbständige, allen sonstigen Vorschriften über die Berufung unterliegende Berufung handelt es sich, wenn diese Berufung einen anderen Streitgegenstand als die bereits eingelegte Berufung des Hauptberufungsführers betrifft (wie VGH Mannheim, Urteil vom 17.12.1990 - 9 S 3338/88 - Urteil vom 30.8.1989 - 6 S 3782/88 -).

    Rn. 30 Zum anderen handelt es sich auch deshalb nicht um eine (unselbständige) Anschlußberufung, sondern um eine selbständige, allen sonstigen Vorschriften über die Berufung unterliegende Berufung, weil die Berufung des Klägers einen anderen Streitgegenstand als die bereits eingelegte Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten betrifft (vgl. BVerwG, BayVBl. 81, 374; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1990 -- 9 S 3338/88 --; Urteil vom 30.8.1989 -- 6 S 3782/88 --;… Kopp, a.a.O., Randnr. 4 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1989 - 6 S 3782/88

    Keine "Anschluß"-Berufung bei anderem Streitgegenstand; Hauptfürsorgestelle - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Um keine unselbständige Anschlußberufung, sondern um eine selbständige, allen sonstigen Vorschriften über die Berufung unterliegende Berufung handelt es sich, wenn diese Berufung einen anderen Streitgegenstand als die bereits eingelegte Berufung des Hauptberufungsführers betrifft (wie VGH Mannheim, Urteil vom 17.12.1990 - 9 S 3338/88 - Urteil vom 30.8.1989 - 6 S 3782/88 -).

    Rn. 30 Zum anderen handelt es sich auch deshalb nicht um eine (unselbständige) Anschlußberufung, sondern um eine selbständige, allen sonstigen Vorschriften über die Berufung unterliegende Berufung, weil die Berufung des Klägers einen anderen Streitgegenstand als die bereits eingelegte Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten betrifft (vgl. BVerwG, BayVBl. 81, 374; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1990 -- 9 S 3338/88 --; Urteil vom 30.8.1989 -- 6 S 3782/88 --;… Kopp, a.a.O., Randnr. 4 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
    Im Urteil vom 2.8.1990 (-- 9 C 102.89 --) hat es schließlich die Auffassung des Berufungsgerichts (Hess. VGH, Urteil vom 20.3.1989 -- 12 UE 3003/86 --) gebilligt, daß die dortige Klägerin allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der syrisch-orthodoxen Christen keine politisch motivierte Gruppenverfolgung zu befürchten habe, weil sich nach der Machtübernahme durch das Militär im September 1980 die schon bis dahin ausreichende Sicherheitslage auch für die christliche Bevölkerungsminderheit in der Türkei noch erheblich verbessert habe.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 14.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82

    Baulast

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 600.81

    Bestehen einer inländischen Fluchtalternative - Anspruch auf Gewährung von Asyl …

  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

  • BVerwG, 28.08.1981 - 9 C 559.81

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - A 12 S 1084/83

    Notwendiger Inhalt von Folgeanträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von …

    Vielmehr ist für den Eigentums- und Besitzentzug von ganz entscheidender Bedeutung, daß für einen Muslim die Jeziden im moralischen Sinne "rechtlos" sind, so daß man mit gutem Gewissen gegen sie vorgehen kann, weil sie - anders als etwa syrisch-orthodoxe Christen (vgl. zu diesen: Urteile des Senats vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -) - nicht Anhänger einer "Buchreligion" sind, für gläubige Muslime bei den Jeziden die höchste Stufe der Verworfenheit erreicht ist und selbst gebildete Türken, die von der jezidischen Religion nichts wissen, unter Jezid einen abgrundtief unmoralischen Menschen verstehen (…vgl. Wießner, Anhörung vom 14.6.1989, S. 7 und Anhörung vom 11.10.1988, S. 4).

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2419/90; zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …

    An dieser Einschätzung (vgl. dazu Senatsurteil vom 27.4.1989 - A 12 S 455/88 - m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine gruppengerichtete Verfolgung (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 …und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest (vgl. Senatsurteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -).

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2419/90 - zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 OE 350/82

    Asylrecht: zur Frage der politischen Verfolgung in der Türkei durch …

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (…vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 -- 12 UE 2583/85 -- u. -- 12 UE 2106/87 --; ähnlich, aber mit der Maßgabe, daß wegen der Erweiterung des Streitgegenstandes ein besonderer dahingehender Antrag erforderlich ist: Hess. VGH, 15.03.1991 -- 10 UE 1538/86 --, Bay. VGH, 17.05.1991 -- 24 B 88.30 479 --; a.M.: grundsätzlich sei keine Erweiterung des auf den Asylantrag bezogenen Streitgegenstandes im gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf § 51 Abs. 1 AuslG möglich: VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 -- A 12 S 1644/90 --, 28.05.1991 -- A 16 S 2357/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1993 - A 12 S 840/92

    Zur Frage der Gefahr einer gruppengerichteten Verfolgung arabisch-orthodoxer …

    An dieser Einschätzung (vgl. dazu Senatsurteil vom 27.4.1989 - A 12 S 455/88 - m.w.N.) hält der Senat gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine gruppengerichtete Verfolgung (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 …und Urteil vom 24.7.1990, a.a.O.) fest (vgl. Senatsurteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - und vom 18.3.1991 - A 12 S 1786/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten …

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2419/90 - zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90

    Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von …

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - zur bisherigen abweichenden Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 - ebenso der 13. und 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - sowie vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -).
  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2215/99

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen nach zivilrechtlichen Vorschriften

    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2002 - 4 BN 20/02 -, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1991 - A 12 S 1644/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92

    Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG …

    Auch wenn es mit Blick auf die damalige Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des Berufungsgerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 -, vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - und vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -) den Klageantrag auf den Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkt angesehen und ihn damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit angeschlossen hat, rechtsirrig unter Verstoß gegen § 88 VwGO zu eng ausgelegt haben sollte, hätte dies nur einen allgemeinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 19.3.1992, a.a.O., …und Urteil vom 15.3.1984, a.a.O.) zur Folge.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - 5 S 193/93

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußberufung, hier: Genehmigungspflicht …

  • VG Freiburg, 01.09.2010 - A 2 K 1150/09

    Irak: Mangels Verfolgungsdichte keine Gruppenverfolgung der Sunniten.

  • VG Karlsruhe, 01.02.1994 - A 11 K 30967/92

    Anspruch eines srilankischen Staatsangehörigen ceylontamilischer …

  • VG Freiburg, 04.02.2010 - A 2 K 1623/08

    Irak: Mangels Verfolgungsdichte keine Gruppenverfolgung der Sunniten.

  • VG Karlsruhe, 21.12.1993 - A 11 K 14037/93

    Asylfolgeantrag eines Libanesen aufgrund neuer Beweismittel; Politische …

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