Rechtsprechung
| AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Kammerbeitrag - zur Rechtmäßigkeit einer Beitragsordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de
, S. 46 (Leitsatz)
§§ 84, 89 BRAO; Art. 3 GG
Kammerbeitrag - zur Rechtmäßigkeit einer Beitragsordnung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01
Erhebung von festen Beiträgen zur Notarkammer
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Der weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Kammer wird durch den allgemeinen Gleichheitssatz erst dort eine Grenze gezogen, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für eine Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese deshalb willkürlich wäre (BGH NJW 2002, 3026, 3027; BGHZ 112, 163, 173).Dieser besteht vor allem darin, dass die Kammer die berufsständischen Interessen aller Rechtsanwälte des Kammerbezirkes wahrt, also die Gesamtbelange des Berufsstandes zu beachten hat (BGH NJW 2002, 3026 ).
Verletzung von Verfassungsrecht im Übrigen, insbesondere Art. 12 GG (Berufsausübung) liegt aufgrund der obigen Ausführungen zur Angemessenheit des Beitrages und zum Nutzen der Kammermitgliedschaft nicht vor (vgl. hierzu näher BGH NJW 2002, 3026 ) und wird von der Antragstellerin auch nicht geltend gemacht.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 2 ZU 9/01
Kammerbeitrag - zur Höhe des Kammerbeitrags für eine RA-GmbH
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dieser Nutzen für den Zeitraum einer Mitgliedschaft von etwa sieben Monaten ist von dem einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten nicht vernünftig zu unterscheiden (vgl. hierzu auch BVerwG NJW 1962, 1311, 1312 und AGH NRW BRAK-Mitt. 2002, 284, 285) Daher verstößt der durch die Beitragsordnung gewählte Veranlagungsmaßstab nicht gegen das Äquivalenzprinzip.Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den durch den Beitrag erlangten Vorteilen steht (BGH BRAK-Mitt. 2002, 284, 285).
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Der weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Kammer wird durch den allgemeinen Gleichheitssatz erst dort eine Grenze gezogen, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für eine Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese deshalb willkürlich wäre (BGH NJW 2002, 3026, 3027; BGHZ 112, 163, 173).
- BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59
Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft …
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dieser Nutzen für den Zeitraum einer Mitgliedschaft von etwa sieben Monaten ist von dem einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten nicht vernünftig zu unterscheiden (vgl. hierzu auch BVerwG NJW 1962, 1311, 1312 und AGH NRW BRAK-Mitt. 2002, 284, 285) Daher verstößt der durch die Beitragsordnung gewählte Veranlagungsmaßstab nicht gegen das Äquivalenzprinzip. - BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70
Kammerbeitrag der Simultananwälte
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dies ist ausreichend (vgl. ähnlich BGHZ 55, 244, 247). - AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96
Beitragsordnung einer RAK
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Denn bei der geringen Höhe des Jahresbeitrages von nur DM 480, 00 war eine Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit oder Einkommensverhältnissen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht zwingend geboten (vgl. für einen höheren Jahresbeitrag, nämlich von DM 600, 00: AGH Celle BRAK-Mitt. 1998, 201, 202;… Feuerich/Weyland, BRAO , 6. Auflage, § 89 Rn. 18;… Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 9. Auflage, § 89 Rn. 4;… Henssler/Prütting/Hartung, BRAO , 2. Auflage, § 89 Rn. 8). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVErfGE 83, 130, 145; OVG Weimar NJW 1984, 791, 792). - BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81
Anwaltsberatung
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVErfGE 83, 130, 145; OVG Weimar NJW 1984, 791, 792). - BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69
Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Die vollstreckbare Zahlungsaufforderung ist ein "Verwaltungsakt" im Sinne von § 223 Abs. 1 Satz 1 BRAO (vgl. BGH NJW 1971, 705, 707 = BGHZ 55, 255, 259). - AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 2/03
Zur Frist eines Nichtigkeitsantrags
Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Dies ergibt sich aus den von der Rechtsanwaltskammer in dem Verfahren AGH 2/03 vorgelegten Anlagen (vgl. dort Bl. 31 - 72).
- BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 7/23
Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ohne mündliche Verhandlung und …
Der Erlass eines Bescheids bzw. eine Zahlungsaufforderung durch die Kammer ist demnach nach der gesetzlichen Systematik erst vorgesehen, wenn der Beitrag (bereits) "rückständig" ist, d.h. zu dem von der Kammerversammlung beschlossenen Fälligkeitstermin nicht geleistet wurde (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 22/21, juris Rn. 8 f.; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004 - AGH 8/02, juris Rn. 10, 24; AGH Hamm, BRAK-Mitt 2019, 104, 106;… Lauda in Gaier/ Wolf/Göcken, BRAO, 3. Aufl., § 84 Rn. 3b).Dabei können auch Typisierungen und Pauschalierungen auch durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, soweit die dadurch entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den durch den Beitrag erlangten Vorteilen steht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 25/01, NJW 2002, 3026, 3027 für die Notarkammer; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004, AGH 8/02, Rn. 20 zwar in OLGR Jena 2005, 82 abgedruckt;… aber Vorschlag: einheitliche Zitierweise (s. S. 14 Abs. 1) juris Rn. 20 mwN).
Dass die Beitragspflicht nach § 89 Abs. 2 Nr. 2, § 84 Abs. 1 Satz 1 BRAO unmittelbar mit der wirksamen Beschlussfassung der Kammerversammlung entsteht und - jedenfalls bei klarer Bestimmung von Höhe und Fälligkeit des Beitrags - keines weiteren Umsetzungsakts der Kammer in Form eines Beitragsbescheids oder einer individuellen Zahlungsaufforderung bedarf, entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 22/21, juris Rn. 8 f.; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004 - AGH 8/02, juris Rn. 10, 24; AGH Hamm, BRAK-Mitt 2019, 104, 106) und wird - soweit ersichtlich - auch in der einschlägigen Literatur nicht in Frage gestellt (…vgl. Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 84 BRAO Rn. 3b;… Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 84 Rn. 4 f.;… Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 84 Rn. 1, 4).
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Rechtsprechung
| AGH Niedersachsen, 17.09.2002 - AGH 8/2002, AGH 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Zur Ermächtigungsgrundlage für eine Untersagungsverfügung/Zur Angabe eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de
, S. 44 (Auszüge)
BRAO §§ 59a, 73; BORA § 8; VwVfG § 45
Ermächtigungsgrundlage für eine Untersagungsverfügung - Angabe eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99
Vertretung der Anwalts-GmbH
Auszug aus AGH Niedersachsen, 17.09.2002 - AGH 8/02
keine Möglichkeit zur Seite steht, ihre Aufforderung zu einem künftigen Unterlassen wie ein gerichtliches Verbot zu vollstrecken (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2001, NJW 2002, 2039, 2040). - BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82
Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei …
Auszug aus AGH Niedersachsen, 17.09.2002 - AGH 8/02
Bereits Verwaltungsakte solcher Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf die die Vorschriften des VwVfG Anwendung finden, sind nämlich nicht allein deshalb formell rechtswidrig, weil sie die Ermächtigungsgrundlage nicht ausdrücklich angeben (BVerwG, NVwZ 1985, 905 (906)).
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