Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 16.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.03.2008 - 23 W 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6627
OLG Celle, 27.03.2008 - 23 W 31/08 (https://dejure.org/2008,6627)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2008 - 23 W 31/08 (https://dejure.org/2008,6627)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2008 - 23 W 31/08 (https://dejure.org/2008,6627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für anwaltliche Zustellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 247 BGB; Nr. 3309 VV-RVG; Nr. 3400 VV-RVG
    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einer Rechtsanwaltsgebühr

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei anwaltlicher Zustellung von einstweiliger Verfügung 0,3-fache Verfahrensgebühr?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einer Rechtsanwaltsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 926 ZPO, § 928 ZPO
    Verfahrensgebühr für Zustellung einstweiliger Verfügung

  • Judicialis

    VV-RVG Nr. 3309

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3309
    Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV- RVG für die anwaltliche Zustellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensgebühr für Zustellung einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 928 ZPO, § 929 ZPO
    Verfahrensgebühr für Zustellung einstweiliger Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1600
  • AnwBl 2008, 550
  • AnwBl Online 2008, 99
  • AGS 2008, 283
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 11.06.2009 - 2 W 232/08

    Kosten der Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Diese Gebühr ist auch neben der Verfahrensgebühr des Erkenntnisverfahrens erstattungsfähig, wenn - wie hier - ein anerkennungswürdiges Interesse daran besteht, die einstweilige Verfügung so schnell wie möglich zuzustellen und die Verfahrensbevollmächtigten ihren Sitz in einer anderen Stadt als die Schuldner haben (OLG Celle, NJW-RR 2008, 1600).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5958
OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. April 2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr nach übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenbeschluss ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung und Auskunftserteilung; Festsetzung von Prozesskosten nach Erledigung eines Rechtsstreits; Festsetzungsfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 104; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 128 Abs. 4; ; ZPO § 307; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 495 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 91a
    Keine Terminsgebühr bei Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ohne mündliche Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Terminsgebühr bei Beschluss nach § 91a ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1066
  • AGS 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2003 - 5 WF 134/03

    Austausch der Gebührenposition im Kostenfestsetzungsverfahren des im Wege der PKH

    Auszug aus OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08
    Eine geforderte nicht entstandene Gebühr kann getauscht werden gegen eine entstandene nicht geforderte, solange die Festsetzung dabei innerhalb des Antrages bleibt (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966).
  • OLG Köln, 06.04.2016 - 17 W 67/16

    Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichem Abschluss eines Vergleichs und

    Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und das Treffen einer Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO dem Gericht überlassen und es auch dann zu keiner mündlicher Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 -).
  • OLG Köln, 20.06.2016 - 17 W 98/16

    Anwaltsgebühren bei Zustandekommen eines schriftlichen Vergleichs

    Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich übereinstimmend für erledigt erklären oder der Kläger die Klage zurücknimmt und das Treffen einer Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und es auch insoweit zu keiner mündlichen Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 - Beschluss vom 6. April 2016 - 17 W 67/16 -).
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und

    Diese Vorschrift greift im Übrigen bei ohne mündliche Verhandlung möglichen Beschlüssen nicht ein (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2013 12 W 36/13, NJW-RR 2013, 896); gemäß ihrer restriktiven Auslegung bspw. auch nicht aufgrund Kostenentscheidung nach Abhilfe und übereinstimmender Erledigungserklärung (Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 18.04.2013 8 KO 508/12, Juris; Sächsisches FG vom 27.04.2009 3 Ko 635/09, Juris; VG Berlin vom 23.06.2008 14 KE 227.06, 14 V 29.05, Juris; OLG Rostock vom 16.04.2008 5 W 74/08, MDR 2008, 1066; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, RVG-VV 3104 Rd. 16 ff., 29).
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