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   BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75   

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BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75 (https://dejure.org/1976,208)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1976 - 4 AZR 96/75 (https://dejure.org/1976,208)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1976 - 4 AZR 96/75 (https://dejure.org/1976,208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf einer Bühne - Arbeitsvertrag - Sittenwidrigkeit - Verstoß gegen die guten Sitten - Nichtigkeit - Ansprüche aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Erteilung einer Arbeitsbescheinigung - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 83
  • NJW 1976, 1958
  • MDR 1976, 875
  • DB 1976, 1680
  • DB 1976, 2479
  • AP BGB § 138 Nr. 34
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Auch auf die Entscheidung des Fünften Senats BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis können sich die Kläger hierzu nicht berufen, denn sie betraf die Tätigkeit einer Stripteasetänzerin und nicht etwa - wie vorliegend - die Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne.

    Auch demgegenüber berufen sich die Kläger erfolglos auf die Entscheidung BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis des Fünften Senats.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Nach den aufgezeigten Grundsätzen, d.h. nach den der geltenden Rechtsordnung immanenten ethischen Wertungen und Grundprinzipien (Art. 2 Abs. 1 GG ; BVerfGE 7, 198 [215]) und den darauf beruhenden Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft gehört jedoch, wie der Bundesgerichtshof mit Recht in der zuletzt zitierten Entscheidung im einzelnen ausgeführt hat, der menschliche Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau nicht vor die Augen Dritter, wobei das Landesarbeitsgericht insoweit zutreffend auch darauf hinweist, daß die mit dem Vertrag der Parteien von den Klägern übernommene Verpflichtung zu derartigem Verhalten jedenfalls mit dem nach dem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützten menschlichen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG ) unvereinbar ist.

    Auch in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß nach geltendem Verfassungsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG ) der "verfassungsmäßigen Ordnung" und dem "Sittengesetz", das gegenständlich zwar nicht ohne weiteres, aber doch weitgehend den "guten Sitten" im zuvor dargelegten Rechtssinne entspricht (vgl. BVerfGE 7, 198 [206] sowie Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz , 4. Aufl., Art. 2 Abs. 1 Rdnr. 16), der gleiche Rang und die gleiche rechtliche Gewichtigkeit beigemessen wird, was sich für den Bereich des Privatrechts auch aus § 817 BGB ergibt.

  • BAG, 16.01.1971 - 5 AZR 339/70

    Spielerzuwendungen - Vertragliche Zusage - Bundesligastatut - Bundesligaausschuß

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Entgegen der auch in der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung der Kläger sowie des Landesarbeitsgerichts gilt bezüglich der Auswirkungen der Sittenwidrigkeit auch nichts anderes für Arbeitsverträge (vgl. BAG 23, 171 [176] = AP Nr. 29 zu § 138 BGB sowie BAG 4, 274 [275] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; RAG 33, 74 [78]; Hueck-Nipperdey, aaO, S. 195; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Band I S. 188; Schaub, aaO, S. 113 sowie Staudinger-Nipperdey-Neumann, Dienstvertrag, 11. Aufl., § 611 Anm. 89, wo mit Recht Nichtigkeit des Arbeitsvertrages angenommen wird, wenn die danach zu leistende Arbeit als solche sittenwidrig ist).
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Entgegen der auch in der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung der Kläger sowie des Landesarbeitsgerichts gilt bezüglich der Auswirkungen der Sittenwidrigkeit auch nichts anderes für Arbeitsverträge (vgl. BAG 23, 171 [176] = AP Nr. 29 zu § 138 BGB sowie BAG 4, 274 [275] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; RAG 33, 74 [78]; Hueck-Nipperdey, aaO, S. 195; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Band I S. 188; Schaub, aaO, S. 113 sowie Staudinger-Nipperdey-Neumann, Dienstvertrag, 11. Aufl., § 611 Anm. 89, wo mit Recht Nichtigkeit des Arbeitsvertrages angenommen wird, wenn die danach zu leistende Arbeit als solche sittenwidrig ist).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Zwar entsteht in aller Regel dann, wenn ein nichtiger Arbeitsvertrag durch Aufnahme der Arbeit aktualisiert wird, ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis, das weitgehend ähnliche Rechtswirkungen wie ein durch einen wirksamen Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis erzeugt (vgl. BAG 5, 58 [65] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB ; BAG 5, 159 [161] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB sowie Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Zwar entsteht in aller Regel dann, wenn ein nichtiger Arbeitsvertrag durch Aufnahme der Arbeit aktualisiert wird, ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis, das weitgehend ähnliche Rechtswirkungen wie ein durch einen wirksamen Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis erzeugt (vgl. BAG 5, 58 [65] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB ; BAG 5, 159 [161] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB sowie Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Das ist der Fall, wenn - wie vorliegend - die dem Arbeitsvertrag entsprechende Beschäftigung des Arbeitnehmers nach ihrem Inhalt und Zweck selbst unsittlich ist oder in sonstiger schwerwiegender Weise gegen das Gesetz - und zwar nicht nur die Strafgesetze - verstößt (vgl. Hueck-Nipperdey, aaO, S. 191 - 192; Nikisch, aaO, S. 216; auch BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhälthis und BAG 14, 180 [185 ff.] = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Jede andere Beurteilung wäre mit dem zwingenden Charakter des § 138 Abs. 1 BGB unvereinbar, wobei zu berücksichtigen ist, daß nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des § 817 Satz 2 BGB , der eine Rechtsschutzversagung zum Inhalt hat (vgl. Beuthien-Hadding, aaO, § 817 Anm. 3), hei beiderseitigem Verstoß gegen die guten Sitten - wie vorliegend - sogar eine Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen ausgeschlossen ist, weil die Rechtsordnung gesetz- oder sittenwidrigen Verträgen und deren Vollzug grundsätzlich die rechtliche Anerkennung versagt (Larenz, Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl., S. 424 - 425; Palandt, aaO, § 817 Anm. 1 und 3; Soergel-Siebert, aaO, § 817 Rdnr. 5 ff. sowie Staudinger-Seufert, aaO, § 817 Rdnr. 11, auch BGHZ 8, 348 [373]).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Entscheidend ist vielmehr, daß der zur Beurteilung stehende Vertrag der Parteien nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, weil er nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHZ 10, 228 [232] sowie LM Nr. 1 zu § 138 BGB (Ca), Nr. 2 zu § 138 BGB (Ba) sowie Nr. 4 zu § 138 BGB (Bb) im Anschluß an die entsprechende Rechtsprechung des Reichsgerichts; Larenz, Allgemeiner Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts, 2. Auf1., S. 362 ff.; Beuthien-Hadding, Kommentar zum BGB , § 138 II 1 a; Soergel-Siebert, Kommentar zum BGB , 10. Aufl., § 138 Rdnr. 3; Staudinger-Coing, Kommentar zum BGB , 11. Aufl., § 138 Rdnr. 3).
  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 197/57

    Akzeptaustausch

    Auszug aus BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
    Gerade weil über eine Berufung auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben die Rechtswirkungen des § 138 Abs. 1 BGB nicht wieder beseitigt werden sollen, d.h. einem sittenwidrigen Geschäft über den Umweg der unzulässigen Rechtsausübung nicht wieder rechtliche Geltung verschafft werden soll, kann sich vielmehr jedermann auf die Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung berufen, also auch derjenige, der seinerseits - wie vorliegend die Beklagte -selbst gegen die guten Sitten verstoßen hat (vgl. BGHZ 27, 172 [180]; RGZ 150, 181 [186] sowie 160, 52 [56]; Palandt, Kommentar zum BGB , 34. Aufl., § 138 1 g; Soergel-Siebert, aaO, § 138 Rdnr. 30; Staudinger-Coing, aaO, § 138 Rdnr. 21).
  • RG, 31.01.1936 - VII 220/35

    1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den

  • ArbG Berlin, 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23

    Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB - Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit des

    Beruft sich derjenige auf die Sittenwidrigkeit, der sie mit herbeigeführt hat, so liegt darin keine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (vergleiche BAG 01.04.1976 - 4 AZR 96/75 - NJW 1976, 1958; MüKoBGB/Armbrüster, 9. Aufl 2021, BGB § 138 Rn. 280).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Als sittenwidrig wurden Verträge angesehen, die auf die Ausübung der gewerbsmäßigen Prostitution gerichtet sind (BGHZ 67, 119, 122 ff, zum Schadensersatzanspruch einer Prostituierten trotz Sittenwidrigkeit ihrer Betätigung) oder deren Gegenstand die Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne ist (BAG AP Nr. 34 zu § 138 BGB = NJW 1976, 1958; BVerwG NJW 1982, 665 zur Versagung einer gewerberechtlichen Erlaubnis für derartige Veranstaltungen).

    Letzteres hat das BAG zB für die Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne angenommen (BAG AP Nr. 34 zu § 138 BGB = NJW 1976, 1958).

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet, eine Tätigkeit auszuüben, die gegen ein gesetzliches Verbot bzw. gegen die guten Sitten verstößt, so ist der Arbeitsvertrag bzw. die auf dem Arbeitsvertrag beruhende Verpflichtung gemäß § 134 BGB bzw. § 138 BGB nichtig (BAG 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03

    Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten

    Die Beklagte hat keine Umstände vorgetragen, aus denen sich ergibt, dass der Vertrag gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denken verstößt (vgl. RGZ 80, 221; BGHZ 10, 232; BGH, NJW 1976, 1958; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, § 138 BGB, Rdnr. 2).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Es hat ausgeführt, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1. April 1976 (BAGE 28, 83 ff) sei zwar für Klagen des Arbeitnehmers gegen den (früheren) Arbeitgeber auf Erteilung oder Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung iS von § 133 AFG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben.

    Diese Streitfrage kann indes offenbleiben (so bereits BAG Urteil vom 1. April 1976 - AP § 138 BGB Nr. 34).

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juli 1988 (BAGE 59, 169 [BAG 13.07.1988 - 5 AZR 467/87] = AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979) näher ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber damit alle Streitigkeiten über Arbeitspapiere den Arbeitsgerichten zuweisen, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. April 1976 (BAGE 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB) für eine Klage auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für gegeben erachtet hatte.
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Hiervon gibt es jedoch nach der konkreten Fallgestaltung Ausnahmen (vgl. BAGE 28, 83, 86 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB).
  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 1. April 1976 - 4 AZR 96/75 - (GewArch. 1976, 295) befunden, ein Arbeitsvertrag sei wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 BGB nichtig, wenn die nach diesem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung in der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf einer Bühne bestehe (ebenso Mayer-Maly, Münchener Komm., § 138 RdNr. 53).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Außerdem ergeben sich aus dem rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses stets Auswirkungen auf dem Gebiet des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitsverwaltungsrechts, wie es auch im vorliegenden Fall durch den Vortrag des Klägers in der Revisionsinstanz deutlich belegt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 1. April 1976 - 4 AZR 96/76 - BAG 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

    c) Da, wie dargelegt, alle Regelungen über die Ausstellung und den Inhalt der Arbeitsbescheinigung, insbesondere zu der Richtigkeit der vom Arbeitgeber gemachten Angaben, dem öffentlichen Recht zugeordnet sind, gehört auch der vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber verfolgte Anspruch auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung dem öffentlichen Recht an, so daß er vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu verfolgen ist (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. September 1982 - 14 Sa 1022/82 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 2; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 9. Oktober 1986 - 3 Ta 142/86 - DB 1987, 896; LAG Berlin, Urteil vom 20. Juli 1987 - 9 Sa 47/87 - DB 1987, 2662; LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 5. Januar 1983 - 8 Ta 295/82 -, AR-Blattei, Arbeitsbescheinigung, Entscheidung 2 b; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rz 104; Kissel, GVG, § 13 Rz 194; Knipp in AR-Blattei, Arbeitsbescheinigung I B 2; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand: Juli 1987, § 2 Anm. 8 e; vgl. ferner BAGE 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB, wo auch die Herausgabe der Arbeitsbescheinigung schon dem öffentlichen Recht zugeordnet wurde; zur gegenteiligen Ansicht vgl. Gagel, AFG, Stand: Januar 1986, § 133 Rz 11; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu § 620 Rz 188, alle m. w. N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 19/11

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Anspruch auf Rückzahlung der im

  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 1956/03

    Kündigung, Treu und Glauben

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung -

  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

  • AG Siegburg, 29.09.2004 - 4 C 805/03

    Vergütungsanspruch aus einem Detektivvertrag; "Sittenwidrigkeit" eines

  • LAG Berlin, 21.02.1995 - 3 Sa 100/94

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

  • BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts -

  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

  • LAG Berlin, 08.07.1991 - 9 Sa 27/91

    Arbeitsvertrag: Schriftformerfordernis

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84

    Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen

  • LAG Berlin, 20.07.1987 - 9 Sa 47/87

    Zulässigkeit; Klage; Arbeitsbescheinigung; Verdienst

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
  • LAG Hessen, 03.10.1985 - 12 Sa 575/85

    Rechtsweg für eine Klage eines Sozialhilfe-Empfängers auf Bestehen eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.11.1985 - L 6 Ar 19/85
  • ArbG Koblenz, 23.12.1985 - 1 Ca 2500/85

    Rechtsweg für Klage auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung ;

  • LAG Hamm, 28.03.1984 - 2 Sa 131/84
  • OVG Berlin, 11.02.1980 - I B 174.75

    Rechtmäßigkeit des Verbots der Einrichtung eines Sextheaters; Voraussetzungen der

  • ArbG München, 09.04.1985 - 3 Ca 14663/82

    Für die Scientology-Organisation erbrachte Dienste und Tätigkeiten können als

  • BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 631/79
  • ArbG München, 27.11.1987 - 24 Ca 14748/86

    Die Tätigkeit für die Scientology-Organisation ist als faktisches

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