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   BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12   

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https://dejure.org/2013,43114
BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 (https://dejure.org/2013,43114)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 (https://dejure.org/2013,43114)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 (https://dejure.org/2013,43114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche Verfallfrist - Geltendmachung vor Entstehen des Anspruchs

  • openjur.de

    Vertragsauslegung; Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung; Tarifliche Verfallfrist; Geltendmachung vor Entstehen des Anspruchs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche Verfallfrist - Geltendmachung vor Entstehen des Anspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 611 BGB, § 1 TVG
    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche Verfallfrist - Geltendmachung vor Entstehen des Anspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung der übertariflichen Vergütung bei einer Änderung der tariflichen Vergütungsordnung

  • Betriebs-Berater

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung

  • rewis.io

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche Verfallfrist - Geltendmachung vor Entstehen des Anspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der übertariflichen Vergütung bei einer Änderung der tariflichen Vergütungsordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche Verfallfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 499
  • AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 205
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2012 - 5 Sa 830/11 - insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - auf die Berufung der Beklagten hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 1) und des Zahlungsantrags zu 4) abgeändert und die Klage abgewiesen hat, sowie insoweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen hat.

    Hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 1) und des Zahlungsantrags zu 4) wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des Zahlungsantrags zu 5) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - auf die Berufung des Klägers abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 424, 72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16. November 2010 zu zahlen.

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte (so zB BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 100 ) .

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 4 b aa der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22 ) .
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte (so zB BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 100 ) .
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Die Auslegung dieser vertraglichen Zusage (zu den Maßstäben vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 22 mwN) ergibt, dass sie den Kläger nach der Entgeltgruppe E 6 ERTV 2009 zu vergüten hat.
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Die von den Parteien vorgesehene und durchgeführte dynamische Anwendung der jeweiligen tariflichen Regelungen zur Lohngruppe 5 MTV führt vorliegend allerdings dazu, dass ab Inkrafttreten des ERTV 2009 nach den Maßgaben des tariflichen "Überführungsgitters" dessen Entgeltgruppe E 6 jedenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ( ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10  - Rn. 20 , BAGE 141, 150 ; 6. Juli 2011 -  4 AZR 706/09  - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269 ; 19. Mai 2010 -  4 AZR 796/08  - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283 ) maßgebend ist.
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Eine solche einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn lediglich über die stets gleiche Berechnungsgrundlage von im Übrigen unstreitigen Ansprüchen gestritten wird; hier reicht im Zweifel die einmalige Geltendmachung der richtigen Berechnungsmethode auch für später entstehende Zahlungsansprüche aus (grundlegend dazu BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 31 f. mwN) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Die von den Parteien vorgesehene und durchgeführte dynamische Anwendung der jeweiligen tariflichen Regelungen zur Lohngruppe 5 MTV führt vorliegend allerdings dazu, dass ab Inkrafttreten des ERTV 2009 nach den Maßgaben des tariflichen "Überführungsgitters" dessen Entgeltgruppe E 6 jedenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ( ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10  - Rn. 20 , BAGE 141, 150 ; 6. Juli 2011 -  4 AZR 706/09  - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269 ; 19. Mai 2010 -  4 AZR 796/08  - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283 ) maßgebend ist.
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Die Revision des Klägers ist auch hinsichtlich der als Nettolohnklage zulässigen (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - mwN, BAGE 105, 181) Zahlungsanträge begründet.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
    Die von den Parteien vorgesehene und durchgeführte dynamische Anwendung der jeweiligen tariflichen Regelungen zur Lohngruppe 5 MTV führt vorliegend allerdings dazu, dass ab Inkrafttreten des ERTV 2009 nach den Maßgaben des tariflichen "Überführungsgitters" dessen Entgeltgruppe E 6 jedenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ( ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10  - Rn. 20 , BAGE 141, 150 ; 6. Juli 2011 -  4 AZR 706/09  - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269 ; 19. Mai 2010 -  4 AZR 796/08  - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283 ) maßgebend ist.
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 5 Sa 830/11

    Tarifvertragsauslegung; Tarifverträge der Ziegelindustrie

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Die später fällig werdenden monatlichen Differenzvergütungsansprüche musste die Klägerin nicht jeweils erneut schriftlich geltend machen (vgl. BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 31 f., BAGE 144, 210) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44) .
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - ).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht ( BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können ( BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN .).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 ).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - ).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht ( BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können ( BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN .).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 ).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

  • LAG Hamburg, 11.01.2022 - 6 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung -

    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - ).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht ( BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können ( BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN .).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 ).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - ).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht ( BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können ( BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN .).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 ).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 28 ff., BAGE 144, 210) .

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 21 Sa 745/13

    Fachlicher Geltungsbereich des BRTV GaLaBau - Wahrung der tariflichen

    Besteht zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit darüber, ob ein Anspruch auf tarifliche Entlohnung bei ansonsten unstreitigen Entgeltansprüchen besteht, wird durch die erstmalige Geltendmachung des Anspruch auf tarifliche Entlohnung die 1. Stufe der tariflichen Ausschlussfristen des § 14 BRTV GaLaBau grundsätzlich auch für spätere Zeiträume gewahrt (im Anschluss an BAG vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 - und vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 -).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht (BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 -, juris Rz. 44 und vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 -, AP Nr. 202 zu § 4 TVG Ausschlussfristen Rz. 30 jeweils m. w. N.).

    Eine solche einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn lediglich über die stets gleiche Berechnungsgrundlage von im Übrigen unstreitigen Ansprüchen gestritten wird; hier reicht im Zweifel die einmalige Geltendmachung der richtigen Berechnungsmethode auch für später entstehende Zahlungsansprüche aus (BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 -, juris Rz. 45; vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 -, a. a. O. Rz. 31 f.).

    Zudem ist in der Erteilung der Lohnabrechnungen auf der Basis des niedrigeren Stundenlohns die jeweilige Ablehnung des mit Schreiben vom 9. September 2011 geltend gemachten Anspruchs i. S. v. § 14 Nr. 4 BRTV GaLaBau zu sehen (vgl. BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 -, juris Rz. 52).

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; vgl. bereits RG 27. Februar 1940 - RAG 162/39 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

    Eine Geltendmachung kann aber auch vor Fälligkeit erfolgen (BAG 20.06.2002 EzA § 611 BGB Arbeitgeberhaftung Nr. 11); sie ist andererseits aber grds. erst dann möglich, wenn der Anspruch bereits entstanden ist (BAG 10.07.2003 EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 168; 11.12.2003 EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 170; 03.07.2013 - 4 AZR 476/12, EzA-SD 5/2014S. 15 LS).

    Eine tarifliche Ausschlussfrist kann allerdings ausnahmsweise durch Geltendmachung des Anspruchs auch vor dessen Entstehung gewahrt werden, wenn der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist auch dann erreicht wird (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12, EzA-SD 5/2014 S. 15 LS; LAG Hmb. 08.07.2014 LAGE Art. 9 GG Koalitionsfreiheit Nr. 3), wenn der Arbeitgeber also unzweifelhaft erkennen kann, welche Ansprüche der Arbeitnehmer geltend macht und von welchen tatsächlichen und rechtlichen Umständen diese abhängen (LAG Hmb. 08.07.2014 LAGE Art. 9 GG Koalitionsfreiheit Nr. 3).

    In einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was der Gläubiger von ihm verlangt (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12, EzA-SD 5/2014 S. 15 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16

    Abfindungsanspruch - Entstehung - Ablauf Kündigungsfrist

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

  • LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Sa 24/21
  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 47/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Weitergabe von Tariflohnerhöhungen -

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 32/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 10/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/16
  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 37/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 1 Sa 15/22

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Nürnberg, 12.11.2014 - 2 Sa 407/14

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Bestandsschutzklage - Annahmeverzug -

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 2 Sa 253/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - auflösende Bedingung - Tarifbindung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Feiertagsvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 374/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 376/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • ArbG Kiel, 16.03.2021 - 3 Ca 1775 öD b/20

    Pflegezulage bei Tätigkeit in Ambulanz

  • ArbG Duisburg, 21.05.2014 - 3 Ca 435/14

    Gleichstellungsabrede, Bezugnahmeklausel, Garantie

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