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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 (Kost)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1298
LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) (https://dejure.org/1991,1298)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) (https://dejure.org/1991,1298)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) (https://dejure.org/1991,1298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 9; BRAGO § 8 Abs. 2
    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Streitwert; Streitwertfestsetzung; Wahlanfechtung; Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 327
  • BB 1992, 216
  • ARST 1992, 110
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 07.03.1980 - 8 TaBV 1/80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Rechtmäßigkeit des …

    Auszug aus LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
    Teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, das Ausschlussverfahren sei in analoger Anwendung von § 12 Abs. 7 ArbGG mit drei Monatsvergütungen zu bewerten (LAG Hamm, Betrieb 1980, 1176; LAG Bremen, Betrieb 1985, 396).
  • LAG Hamm, 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Anpassungsregelung; …

    Auszug aus LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
    Teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, das Ausschlussverfahren sei in analoger Anwendung von § 12 Abs. 7 ArbGG mit drei Monatsvergütungen zu bewerten (LAG Hamm, Betrieb 1980, 1176; LAG Bremen, Betrieb 1985, 396).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 40/78

    Erledigung eines Verfahrens über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen …

    Auszug aus LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
    Hierbei ist bei der Wertfestsetzung von Wahlanfechtungsverfahren zu beachten, daß nach allgemeiner Meinung bereits für das Verfahren auf Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG ) mindestens der Durchschnittswert von 6.000 DM maßgebend ist (BAG vom 18.9.1978 - 6 ABR 40/78 - LAG Berlin vom 8.11.1989 - 1 Ta 79/89 (Kost) -).
  • LAG Berlin, 19.02.1974 - 4 Sa 94/73
    Auszug aus LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
    Nach der umfangreichen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Bewertung von Betriebsratswahlanfechtungsverfahren sind bei durchschnittlicher Schwierigkeit und bei normalem Verfahrensaufwand folgende Werte festgesetzt worden: Bei einem Betrieb mit 70 Arbeitnehmern 10.000 DM; (BB 1974, 1535); bei 200 oder 285 Arbeitnehmern 15.000 DM; bei 1.032 Arbeitnehmern 30.000 DM (…vgl. Wenzel in GK- ArbGG , § 12 Rdn. 278).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02

    Streitwert des Wahlanfechtungsverfahren

    b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen(… vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG die Legitimation des ganzen Betriebsrates in Frage steht und bei erfolgreicher Anfechtung eine Wahlwiederholung notwendig ist (vgl. LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91).

    Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.

  • LAG Sachsen, 24.01.2007 - 4 Ta 269/06

    Gegenstandswert für Wahlanfechtung bei dreizehnköpfigem Betriebsrat

    Denn bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 -) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 III RVG von typisierenden Grundsätzen auszugehen (…vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG die Legitimation des ganzen Betriebsrates in Frage steht und bei erfolgreicher Anfechtung eine Wahlwiederholung notwendig ist (vgl. LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt das Beschwerdegericht mit dem LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 05.06.2005 - 11 Ta 40/05 -) eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 EUR, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 II 2 RVG für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zugrunde.

    Insoweit folgt die nunmehr für Gegenstandswertbeschwerden allein zuständige 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts nicht der Entscheidung der 1. Kammer desselben Gerichts und geht vorliegend bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren mit dem LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - dem LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und dem LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 - aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 Abs. 3 RVG von typisierenden Grundsätzen aus und nimmt mit dem LAG Rheinland-Pfalz sowie dem LAG Berlin neben dem 1, 5-fachen Ausgangswert für das erste Betriebsratsmitglied eine Erhöhung des 1, 5-fachen Ausgangswerts um jeweils 1.000,00 EUR für jedes weitere Betriebsratsmitglied an.

  • LAG Sachsen, 18.12.2006 - 4 Ta 232/06

    Gegenstandswert

    Während das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97, NZA-RR 1998, 275) davon ausgeht, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um ein Viertel erhöht, vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen, der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und vom 15.06.2005 - 11 Ta 40/05 - unter Hinweis auf LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), der die Beschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 25.08.2006 - 4 Ta 110/06 -) folgt, bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig einen Streitwert in Höhe des 1, 5-fachen des Regelwerts gerechtfertigt.

    Denn bei der Wertfestsetzung für betriebsverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit dem LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - LAG Schleswig-Holstein vom 29.07.1992 - 6 Ta 62/92 - aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 23 III RVG von typisierenden Grundsätzen auszugehen (…vgl. auch Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG die Legitimation des ganzen Betriebsrats in Frage steht und bei erfolgreicher Anfechtung eine Wahlwiederholung notwendig ist (vgl. LAG Berlin vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinaus gehende Betriebsratsgremien legt das Beschwerdegericht mit dem LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 05.06.2005 - 11 Ta 40/05 -) eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 EUR, mithin um ein Viertel des Auffangwertes nach § 8 II 2 RVG für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zugrunde.

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4121
LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91 (https://dejure.org/1992,4121)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.01.1992 - 9 Sa 69/91 (https://dejure.org/1992,4121)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Januar 1992 - 9 Sa 69/91 (https://dejure.org/1992,4121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • dfg-viewer.de

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    DDR; Ministerium für Staatssicherheit; Außerordentliche Kündigung; Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen hauptamtlicher Tätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 984 (Ls.)
  • NJ 1992, 226
  • BB 1992, 713
  • DB 1992, 713
  • ARST 1992, 110
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • KreisG Schwerin-Stadt, 29.08.1991 - 3b Ca 689/91

    Fristlose Kündigung wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Auf die Wertigkeit der vom einzelnen Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit kommt es deshalb zunächst nicht an (ebenso KreisG Schwerin-Stadt vom 29.08.1991, BB 1991, 2160;… Säcker/Oetker, MünchKomm zum BGB, Ergänzungsband, 2. Aufl. 1991, Einigungsvertrag Rn. 1020; Oetker, Anm. zu LAG Berlin vom 22.07.1991, LAGE Nr. 1 zu Art. 20 EV S. 17;… Heitmann, Köchin und Offizier gleichermaßen "schuldig"? in: Sächsische Zeitung vom 28.08.1991, S. 3; Scholz, BB 1991, 2515 [2523]).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Ohne sie kann weder eine leistungsfähige Infrastruktur entstehen noch die Wirtschaft gesunden (vgl. BVerfG vom 24.04.1991, NJW 1991, 1667 ff).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Die Frist läuft erst, wenn der Kündigungsberechtigte den Sachverhalt so weit kennt, daß er eine Gesamtwürdigung nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten vornehmen kann (vgl. BAG vom 06.07.1972, DB 1972, 2119; Becker-Schaffner, DB 1987, 2147;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, S. 168 Rdnr. 476).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Die Bürger in den neuen Bundesländern müssen auf Dauer Vertrauen in eine rechtsstaatliche Verwaltung gewinnen (vgl. Bundestags-Drucksache 11/7760, S. 365).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Maßgeblich ist vielmehr die Kenntnis des zur Kündigung berechtigten Dienststellenleiters (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; AP Nrn. 10, 11 und 13 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • LAG Berlin, 22.07.1991 - 9 Sa 29/91

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen hauptamtlicher Tätigkeit im …

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Wie das erkennende Gericht in einer Entscheidung vom 22. Juli 1991 (DB 1991, 1988 = BB 1991, 2082 = ZTR 1991, 437 = LAGE Nr. 1 zu Art. 20 EV) im einzelnen dargelegt hat, ergibt sich aus dem maßgeblichen Wortlaut des Einigungsvertrages unmißverständlich, daß insoweit kein Kündigungsautomatismus eintritt.
  • LAG Köln, 12.04.1984 - 10 Sa 991/83
    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Daß sich die diesbezüglichen Angaben in den Entscheidungsgründen des Urteils befinden, erweist sich als unschädlich; denn der Begriff Tatbestand ist in § 320 ZPO ebenso wie in § 314 ZPO so zu verstehen, also grundsätzlich einschließlich von Tatbestandsteilen in den Entscheidungsgründen (vgl. LAG Köln MDR 1985, 171;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl. 1991, § 320 Anm. 1).
  • ArbG Berlin, 02.07.1991 - 85 Ca 3408/90

    Zumutbarkeitsprüfung bei Kündigung wegen Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91
    Es ist weder erforderlich, daß dem Arbeitnehmer der Unrechtscharakter des MfS oder seiner konkreten Tätigkeit bewußt war, noch ist für eine kündigungsrelevante Tätigkeit ein individuelles Fehlverhalten notwendig (vgl. Weiß, PersV 1991, 97 [120]; ArbG Berlin vom 02.07.1991, BB 1991, 2528).
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90, 1 Sa 402/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3255
LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90, 1 Sa 402/90 (https://dejure.org/1991,3255)
LAG Bremen, Entscheidung vom 13.12.1991 - 4 Sa 401/90, 1 Sa 402/90 (https://dejure.org/1991,3255)
LAG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - 4 Sa 401/90, 1 Sa 402/90 (https://dejure.org/1991,3255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber; Änderungskündigung; Lohnminderung; Anbieten von freien Ausbildungsplätzen; Stellenausschreibung; Vergleichbarkeit; Schlüsselbewertung; Lohngruppe; Vergleichbare Tätigkeiten; Sammelanhörungsverfahren; Sozialdaten; Unwirksamkeit einer Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1071
  • ARST 1992, 110
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt habt, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG ; BAG, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl; BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 579/90 - nicht veröffentlicht).

    Ein Arbeitgeber, der wie die Beklagte grundsätzlich alle Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, muss zudem die Möglichkeit haben, eine unbewusst oder zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG , Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 27.5.1981 - 2 AZR 69/79 -, nicht veröffentlicht und BAG, Urteil vom 15.3.1991 - 2 AZR 579/90 -, ebenfalls nicht veröffentlicht).

    Nach der einen vergleichbaren Fall betreffenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - 2 AZR 579/90 - vom 15. März 1991, die beiden Parteien bekannt ist und der die Kammer folgt, haben die Kläger zwar keinen tarifliche, wohl aber einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a durch die Schlüsselbewertung vom 21. August 1985 erworben, der durch die Schlüsselbewertung vom 21. August 1985 nicht beseitigt werden konnte.

    Die Kammer verweist zur Begründung auf die ausführliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1991 - 2 AZR 579/90 -.

    Erst dann muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 15.3.1991 - 2 AZR 579/90 -).

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …

    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Zu den Kündigungstatsachen, die der Arbeitgeber dem Personalrat unaufgefordert mitzuteilen hat, gehören auch die Kriterien und Gründe für die soziale Auswahl (vgl. BAG, DB 1984, 1990 ).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …

    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt habt, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG ; BAG, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl; BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 579/90 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …

    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt habt, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG ; BAG, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl; BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 579/90 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine …

    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch die Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - entschieden, dass die dortigen Kläger unter Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 einen tariflichen Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a erworben hätten, diese aber aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.8.1985 wieder entfallen ist, dass aber den Kläger ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a verbleibt, obwohl die tariflichen Voraussetzungen aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 nicht mehr gegeben sind und dass dieser vertragliche Lohnanspruch nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden kann.
  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung - …

    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.1961 - 2 AZR 457/60 -).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch die Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - entschieden, dass die dortigen Kläger unter Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 einen tariflichen Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a erworben hätten, diese aber aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.8.1985 wieder entfallen ist, dass aber den Kläger ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a verbleibt, obwohl die tariflichen Voraussetzungen aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 nicht mehr gegeben sind und dass dieser vertragliche Lohnanspruch nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden kann.
  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
    Auszug aus LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90
    Ein Arbeitgeber, der wie die Beklagte grundsätzlich alle Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, muss zudem die Möglichkeit haben, eine unbewusst oder zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG , Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 27.5.1981 - 2 AZR 69/79 -, nicht veröffentlicht und BAG, Urteil vom 15.3.1991 - 2 AZR 579/90 -, ebenfalls nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.10.1991 - 2/5 Sa 772/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7373
LAG Köln, 16.10.1991 - 2/5 Sa 772/91 (https://dejure.org/1991,7373)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.10.1991 - 2/5 Sa 772/91 (https://dejure.org/1991,7373)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 2/5 Sa 772/91 (https://dejure.org/1991,7373)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildungsreise; Bildungsurlaub; Politische Weiterbildung; Weiterbildung; Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 459 (Ls.)
  • DB 1992, 482
  • ARST 1992, 110
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 18.07.1991 - 4 Sa 1377/89

    Lohnfortzahlung; Arbeitnehmerweiterbildung; Arbeitnehmer; Bildungsmaßnahme; …

    Der Arbeitnehmer behauptete selbst nicht, daß zu irgendeiner Zeit während dieser Reise Unterricht erteilt oder Referate gehalten worden seien oder daß sonst in irgendeiner erkennbaren Weise eine systematische Schulung stattgefunden hätte, so daß keine Arbeitnehmerweiterbildung vorgelegen hat (LAG Köln, Urt. vom 16.10.1991 - 2/5 Sa 772/91 , n.v.).
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