Rechtsprechung
| BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Rentenversicherung
- openjur.de
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 1.7.2010; B 13 R 58/09 R.
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des Berufungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 102 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 1
Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des Berufungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 09.03.2007 - S 42 RA 609/04
- LSG Hamburg, 24.09.2009 - L 1 R 94/09
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Rn. 42 Das BVerfG (Kammer) hat in seinem Beschluss vom 27.10.1998 (2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167) darauf hingewiesen, dass in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG jede an einen Antrag gebundene Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt und ein Gericht im Einzelfall von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen kann, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.Rn. 44 Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
Rn. 50 b) Fraglich ist vorliegend ferner, ob das vom BVerfG für gesetzliche Rechtsmittelrücknahmefiktionen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG) geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt war, dass zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bestanden (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 58/09 R)..
Rn. 52 Damit aber genügt für eine Betreibensaufforderung iS des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht; vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Mitwirkungshandlungen erheblich, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind, die also für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Sachentscheidung zu treffen (vgl Bienert, NZS 2009, 554, 556;… in diesem Sinne auch Krasney/Udsching, aaO, Kap VII RdNr 170a, wonach ein Nichtbetreiben nur vorliege, wenn der Kläger "einer vom Gericht zu Recht für notwendig gehaltenen Mitwirkung nicht nachkommt"; vgl auch BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 168, wo ausdrücklich darauf abgestellt wird, ob bestimmte Erklärungen der Beschwerdeführer "für die weitere Förderung des Verfahrens notwendig" waren)..
- BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum SGGArbGGÄndG heißt es zum dortigen Entwurf des § 102 Abs. 2 SGG unter Bezugnahme auf die vorgenannte Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG (Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918) ausdrücklich, dass "die Auslegung und Anwendung der Norm nur vor dem Hintergrund ihres strengen Ausnahmecharakters erfolgen" darf (BT-Drucks 16/7716 S 19 zu Nummer 17 <§ 102>)..Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (so zutreffend BVerwG Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918; BVerwG Beschluss vom 5.7.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297, jeweils zu § 92 Abs. 2 VwGO)..
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das im Parallelverfahren B 13 R 58/09 R aufgehobene Urteil des LSG Hamburg vom 18.3.2009 <L 1 R 9/09>).Rn. 50 b) Fraglich ist vorliegend ferner, ob das vom BVerfG für gesetzliche Rechtsmittelrücknahmefiktionen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG) geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt war, dass zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bestanden (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 58/09 R)..
- BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79
Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Denn ein - wie hier - lediglich mit dem Zusatz "auf richterliche Anordnung" durch eine(n) Justizangestellte(n) unterzeichnetes gerichtliches Schreiben der Geschäftsstelle vermag eine Frist zum Betreiben des Verfahrens nicht in Lauf zu setzen (…vgl Krasney/Udsching, aaO, Kap VII RdNr 170a; Leopold SGb 2009, 458, 460;… Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, aaO, § 102 RdNr 11, mit dem Hinweis, die Betreibensaufforderung müsse "wenigstens die Form eines Richterbriefs" haben; s auch BGH Urteil vom 13.3.1980 - VII ZR 147/79 - BGHZ 76, 236, 241 - zur Frist gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 1, § 275 Abs. 1, § 296 ZPO). - BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (so zutreffend BVerwG Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918; BVerwG Beschluss vom 5.7.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297, jeweils zu § 92 Abs. 2 VwGO).. - BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Rn. 44 Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84
Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Rn. 44 Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Rn. 44 Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BSG, 27.09.1983 - 8 BK 16/82
Rücknahme der Klage durch Erklärung - Einlegung der Beschwerde - Nichtzulassung …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Dies hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17.8.2001 (BGBl I 2144) klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. SGGÄndG, BT-Drucks 14/5943 S 26 zu Nummer 38 <§ 102>), entsprach aber auch schon der Rechtsprechung des BSG zur früheren Fassung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG, wonach der Kläger die Klage "bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung" zurücknehmen konnte (s hierzu BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10). - LSG Hamburg, 18.03.2009 - L 1 R 9/09
Erledigung des Verfahrens durch Fiktion der Berufungsrücknahme mangels Betreibens …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das im Parallelverfahren B 13 R 58/09 R aufgehobene Urteil des LSG Hamburg vom 18.3.2009 <L 1 R 9/09>). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
Klagerücknahmefiktion - Terminaufhebung - Vertagung
- BSG, 05.07.1979 - 9 RV 72/77
Sozialgerichtsverfahren - Anwendung von ZPO-Normen
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
Rn. 46 a) Zwar ist im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung das vom BVerfG für eine Rechtsmittelrücknahmefiktion geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt gewesen, dass nach dem prozessualen Verhalten des Klägers hinreichender Anlass bestand, von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses auszugehen (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 74/09 R).. - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 KR 360/09
Fiktion der Klagerücknahme bei Wegfall des Rechtsschutzinteresses
Die Klagerücknahmefiktion ist kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).Es kann hier unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen an die Auslegung des § 102 Abs. 2 SGG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Rechtsstreits S 38 KR 456/06 hatte.
Die Voraussetzungen des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG sind durch das Verhalten der Klägerin allerdings noch nicht erfüllt, denn diese Vorschrift dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es genügt für eine Betreibensaufforderung im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht, sondern nur das Unterlassen solcher prozessualer Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind und die für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 52).
Die Klagerücknahmefiktion ist kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es kann hier unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen an die Auslegung des § 102 Abs. 2 SGG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Rechtsstreits S 38 KR 456/06 hatte.
Die Voraussetzungen des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG sind durch das Verhalten der Klägerin allerdings noch nicht erfüllt, denn diese Vorschrift dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es genügt für eine Betreibensaufforderung im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht, sondern nur das Unterlassen solcher prozessualer Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind und die für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 52).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18
Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Für eine Betreibensaufforderung i.S.v. § 102 Abs. 2 S. 1 SGG ist daher das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen erforderlich, die für die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zur Entscheidungsreife aufzuklären (BSG, Urteile vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R und vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R).
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Bei der Klärung des Gegenstands der Klage und der wesentlichen Einwendungen ist der Kläger - anders als seine Revisionsbegründung nahelegt - nicht von Mitwirkungsobliegenheiten freigestellt (§ 92 Abs. 1 S 3, 4 und Abs. 2 SGG; Burkiczak, NZS 2011, 326, 327;… zu prozessualen Mitwirkungspflichten des Beklagten: BSG vom 22.9.2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, RdNr 26). Prozessuale Mitwirkungsobliegenheiten können auch erst durch eine gerichtliche Anfrage entstehen, wie sich aus mehreren Regelungen des Prozessrechts ergibt (zB § 92 Abs. 2, § 106 oder § 106a SGG). Allerdings genügt für eine Betreibensaufforderung nicht jegliche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit, vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Handlungen oder Äußerungen beachtlich, die zB für die Feststellung von Tatsachen bedeutsam sind, die das Gericht nach seiner Rechtsansicht für entscheidungserheblich und deren Klärung es für notwendig hält (vgl BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 74/09 R - juris RdNr 52; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 168).. - LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - L 31 AS 762/14
"Reichsdeutsche" - Identitätsnachweis
Dass Selbstverständlichkeiten, die das Gesetz voraussetzt, in der schriftlichen Kodifikation keinen Niederschlag finden, ist weder selten noch ungewöhnlich (vgl. zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal bspw.:BSG, Urteile vom 01. Juli 2010, Az: B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R, zitiert nach juris). - LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14
Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit …
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass Vorschriften über eine Fiktion der Klagerücknahme Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; vgl. auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R).Die Regelung dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, Rdnr. 51 m.w.N., zitiert nach juris).
Für eine Betreibensaufforderung im Sinne des §§ 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt nur das Unterlassen solcher Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - L 3 R 514/21
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 -, Rn. 17 ff; BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R - Rn. 50 und - B 13 R 58/09 R -, Rn. 46), deren Rechtsprechung sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, darf ein Gericht im Einzelfall von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R -, Rn. 51 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01 - Rn. 5; BVerwG…, Beschluss vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 - Rn. 3, jeweils zu § 92 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rn. 42 Für den Erlass einer Betreibensaufforderung i.S.d. § 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt indes nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R -, Rn. 52) vielmehr ist nur das Unterlassen einer solchen prozessualen Mitwirkungshandlung erheblich, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam ist, also für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig ist, um den Sachverhalt zu klären und eine Sachentscheidung zu treffen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 Sie soll nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09; zur Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, NVwZ 2013, 136 m.w.N.; BVerwG ,Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2.01, NVwZ 2001, 918).
Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 103 SGG verletzt hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, NVwZ 2013, 136 m.w.N), wobei nur das Unterlassen solcher prozessualen Mitwirkungshandlungen erheblich ist, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind (BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09;… siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 167.04.2013 - L 5 KR 605/12, wonach prozessuale Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten dem Verhältnisgrundsatz unterliegen und der Grundsatz "Fristsetzung nach § 106a SGG vor Betreibensaufforderung" gilt sowie Hauck in Henning, SGG, § 102 Rn. 31, wonach die Nichterfüllung von vom Gericht nach § 106a Abs. 2 SGG verfügten konkreten Auflagen solche Anhaltspunkte darstellen können).
Rn. 20 Soweit unter dem Gesichtspunkt, dass bei fehlender Mitwirkung ein Gericht nicht verpflichtet ist, von sich aus in jede nur mögliche Richtung ("ins Blaue hinein") zu ermitteln und Beweis zu erheben, bei einer fehlenden Klagebegründung - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt - die Anwendbarkeit der Vorschriften übe die Rücknahmefiktion angenommen wird, sind diese Fälle dadurch gekennzeichnet, dass ein Kläger weder im außergerichtlichen noch im gerichtlichen Verfahren sein Begehren begründet hat und dem Gericht auch von Amts wegen keine Ansatzpunkte für eine sachgerechte Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes aufdrängen (vgl. BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09; VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2015 - 4 A 1269/13 m.w.N.).
- LSG Bayern, 21.05.2026 - L 17 U 267/25
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahmefiktion
Wegfall des (subjektiven) Rechtsschutzinteresse meint dabei ein Desinteresse an der weiteren Verfolgung des Begehrens (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R - juris Rn. 40).Aber auch daraus muss sich jeweils der sichere Schluss auf ein Desinteresse des Klägers an der Weiterverfolgung seines Begehrens ableiten lassen (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R - juris Rn. 51).
- BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Die Rücknahmefiktion ist aber kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (zur Klagerücknahmefiktion BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 74/09 R - juris RdNr 51; BVerwG vom 5.7.2000 - 8 B 119/00 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 12 - juris RdNr 3 mwN; BVerwG vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 - juris RdNr 5).. - LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des …
- BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21
Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 776/11
Fiktion der Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15
Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 172/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Beitreibensaufforderung: gerichtliche Zustellung …
- BSG, 31.03.2026 - B 2 U 81/25 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - L 3 U 49/20
Betreibensaufforderung - Klagerücknahmefiktion - Zurückverweisung
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2026 - L 11 R 324/26
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Nichtvorlage einer …
- LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18
Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 2584/16
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - prozessuale Mitwirkungspflicht des Klägers …
- SG Potsdam, 15.02.2017 - S 49 AS 1256/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1912/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1570/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf …
- BSG, 12.12.2024 - B 12 KR 39/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 96/20
Erledigung eines Rechtsstreits durch fiktive Klagerücknahme; Anforderungen an …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - L 13 SB 126/11
Prozesskostenhilfe; Klagerücknahme; Rücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 R 322/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 9 SO 354/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - L 1 KR 450/12
Fiktion der Klagerücknahme bei Nichtbetreiben des Verfahrens
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1240/18
- LSG Sachsen, 12.11.2025 - L 3 AS 87/22
- LSG Sachsen, 18.04.2019 - L 3 AS 968/17
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfahrensbeendigung im …
- LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 3 AS 111/18
Eintritt der Fiktion einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 SB 32/11
Betreibensaufforderung; Zurückverweisung
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 74/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagrücknahmefiktion - Wegfall des …
- LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18
Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter …
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2020 - L 1 R 172/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Anforderungen an eine …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Voraussetzungen - Fehlen …
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2021 - L 5 AS 2/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 7 AS 1891/17
SGB-II -Leistungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion; Enge Handhabung der …
- LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im …
- SG Duisburg, 29.08.2017 - S 2 SO 263/17
Erledigung der Klage durch fiktive Klagerücknahme i.R.e. Anspruchs auf Gewährung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2013 - L 18 AS 1314/13
Fiktion der Klagerücknahme als Fall des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 AS 169/21
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Bayern, 21.03.2011 - L 10 AL 165/09
Soweit das SG in einem Wiederaufnahmeverfahren in Bezug auf ein Verfahren des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2021 - L 21 AS 173/21
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4430/17
- SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 1813/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 SB 3190/20
- SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 3 U 46/15
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