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| VG Bayreuth, 07.03.2017 - B 5 V 17.17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771
Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.03.2017 - B 5 V 17.17
Abgesehen davon, dass die Antragsgegnerin und Vollstreckungsschuldnerin sowohl gegenüber der Antragstellerin (Schreiben vom 18.1.2017) aus auch gegenüber dem Gericht (Schriftsatz vom 6.2.2017) ausdrücklich erklärt hat, sich "selbstverständlich" an die Verpflichtung in Nr. 1 des Beschlusses vom 20. Dezember 2016 halten zu wollen, ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin und Vollstreckungsschuldnerin von Verfassungs wegen nach Art. 19 Abs. 4 GG gehindert ist, sich über die einstweilige Anordnung hinwegzusetzen (vgl. BayVGH B.v. 5.8.2014 - 3 CE 14.771 - juris Rn. 50;… so wohl auch Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 VwGO Rn. 171a). - VG Bayreuth, 20.12.2016 - B 5 E 16.832
Facebook-Eintrag über Erzbischof als unwahre Tatsachenbehauptung
Auszug aus VG Bayreuth, 07.03.2017 - B 5 V 17.17
Rn. 2 1. Auf Antrag der Antragstellerin verpflichtete das Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth die Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Beschluss vom 20. Dezember 2016 im Wege der einstweiligen Anordnung, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einer noch zu erhebenden Hauptsacheklage in der auf ihrer Homepage abrufbaren Pressemitteilung vom 7. November 2016 mit der Überschrift "Demokratische Grundordnung wird angegriffen" die Worte "und sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen" zu löschen; im Übrigen lehnte es den Antrag ab (Az. B 5 E 16.832). - VGH Bayern, 30.03.2006 - 15 C 05.2757
Auszug aus VG Bayreuth, 07.03.2017 - B 5 V 17.17
Somit ist zur Abgrenzung der einzelnen in § 887, § 888 und § 890 ZPO geregelten Fallgruppen auf den Kern der nach dem Vollstreckungstitel geschuldeten Leistung des Schuldners abzustellen (BayVGH B.v. 30.3.2006 - 15 C 05.2757 - juris Rn. 10;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, § 887 ZPO Rn. 2).
- VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974
Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion
Nach dieser überzeugenden Auffassung bedarf es mithin gegenüber einer an Gesetz und Recht gebundenen Verwaltungsbehörde in aller Regel nicht der "scharfen ZPO-Vollstreckung" (vgl. VG Bayreuth, B.v. 7.3.2017 - B 5 V 17.17 - S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf: Pietzner/Möller in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 172 Rn. 16/18;… Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 123 VwGO Rn. 171a;… Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 167 Rn. 10). - VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters …
Gegenüber der an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltungsbehörde bedarf es anders als in zivilprozessualen Konstellationen nicht der "scharfen" Vollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (…vgl. Pietzner/Möller in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, § 172 VwGO Rn. 18 ff.;… Heckmann in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 167 Rn. 10 und § 172 Rn. 30;… HessVGH, B.v. 8.11.1999 - 8 TM 3106/99 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.12.2001 - 3 E 87/01 - NVwZ-RR 2002, 904;… OVG NW, B.v. 10.7.2006 - 8 E 91/06 - juris Rn. 8; VG Bayreuth, B.v. 7.3.2017 - B 5 V 17.17 - juris Rn. 18).
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