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| BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54 |
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Tarifvertrag - Akkordsätze - Fehlerhafte Verrechnung - Änderung der Verrechnungsgrundlage - Technische Änderungen - Organisatorische Änderungen - Materialänderungen - Betriebsrat - Betriebsleitung - Akkordänderung - Betriebsverfassungsrechtliche Wirkung - Mitbestimmung ...
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BetrVG (1952) § 1; TVG § 1
Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von Akkordsätzen
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.1954 - I Sa 145/53
- LAG Freiburg, 23.01.1954 - I Sa 145/53
- BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54
Papierfundstellen
- BAGE 2, 165
- NJW 1955, 1894 (Ls.)
- DB 1955, 1142
- DB 1955, 995
Wird zitiert von ... (21)
- BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens
Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes). - BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - …
Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes). - BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …
Diese Auffassung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts (BAGE 18, 172 [179] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG ; BAGE 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG ; BAGE 20, 79 [97] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße).und der überwiegenden Meinung in der Literatur (…Dietz-Richardi, BetrVG , 5. Aufl., § 87 Anm. 128; GK-Wiese,. BetrVG , § 87 Anm. 66;… Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG , 11. Aufl., § 87 Anm. 19 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 15.01.1960 - 1 ABR 7/59
Werkwohnungen - Festsetzung des Mietpreises - Verwaltung von …
Auch dann, wenn es sich bei Werkwohnungen um eine Wohlfahrtseinrichtung handeln würde, könnte es dem Arbeitgeber nicht verwehrt werden, die Höhe dieses .Gewinns selbst festzulegen, zum mindesten aber die kostendeckende Miete zu fordern Von diesen ; kostendeckenden Miete geht auch die Gesetzgebung aus, die sich mit der Mietpreisfestsetzung für Altwohnungen befaßt j In dieser Präge muß der Arbeitgeber also freie Hand haben, ohne auf die Mitbestimmung des Betriebsrats angewiesen zu sein Vor allem ist zwar nicht in der Formulierung, aber im Ergebnis der Ansicht von Bettermann (Anm. zu AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Wöhlfahrtseinrichtung) zuzustimmen, daß die Höhe der Mieten für Werkwohnungen die Frage des Arbeitsentgelts beeinflussen kann Zwar liegen streng genommen insoweit keine materiellen Arbeitsbedingungen vor.Diese Auffassung wird auch in der Literatur überwiegend vertreten (…Dietz, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz., 3. Auflo, § 56 Anm. 29 d; Bettermann, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; Dittmar in "Die Mitbestimmung" 1956 S. 23, der nur eine Unterrichtung fordert;… Frohn, RdA 1957, S. 94. Zum früheren Recht vgl. RAG ARS 11, 587).
Wie der Senat in Übereinstimmung mit Hueck-Nipperdey aaO S. 828 bereits in seinem Beschluß AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen ausgesprochen hat, ist die Frage der Dotierung nicht dem obligatorischenâ- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterworfen.
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73
Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs …
Zwar v e r t r a t das B u n d e sa r b e itsg e r ic h t zu § 56 Abs. 1 B uchst, a BetrVG 1952 d ie A u ffa ssu n g , der B e tr ie b s r a t habe auch b e i Einführung von K u rzarb eit nur h i n s i c h t l i c h der Lage d ie s e r verk ü rzten A r b e it s z e it m itzubestim m en (BAG 12, 117 AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG A r b e it s z e it , BAG 12, 135 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG A r b e i t s z e i t ) .Danach s c h lie ß t je d e auch nur einigerm aßen v o lls t ä n d ig e Regelung in einem T a r ifv e r tr a g e in e en tsp rech en d e b e t r ie b lic h e Regelung aus (BAG 1 3, 3 AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Akkord; AP Nr. 25 zu § 56 BetrVG).
- BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75
Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung …
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in bezug auf Gewerkschaften mehrfach entschieden, daß eine Beteiligung am Beschlußverfahren nur dann in Betracht kommt, wenn deren konkrete Interessen betroffen sind (vgl. z.B. BAG vom 3. Februar 1965 - ABR 14-/64- - = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG vom 8 . Dezember 197o - 1 ABR 23/7o = AP Nr. 21 zu § 76 BetrVG). - BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung - …
Bisher nicht behandelt ist dagegen die Frage, ob im vorliegenden Fall das Urteilsverfahren die richtige Verfahrensärt ist" Der Ausgeng des Rechtsstreits hängt nämlich entscheidend davon ab, ob die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 7° Dezember 1962 (GBY) rechtswirksam ist oder nicht" Uber das Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsvereinbarung und damit über deren Wirksamkeit wie auch über die hier ebenfalls in Rede stehende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats haben die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfähren zu entscheiden (§ 8 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst, i und k ArbGG i. V. m. § 82 Abs. 1 Buchst, i und k BetrVG; vgl. auch BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung [zu 1.]; BAG 16, 177 [179] = AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 [zu 1.]; BAG 17, 72'[77] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubs plan [zu 3" Abs .30 E.) " Beschluß- und Urteilsverfahren aber schließen einander aus (ständ. Rechtspr.; vgl. zuletzt BAG AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953 [zu 2. mit Hinweisen], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbe it sgerichts vorgesehen). - BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
Entscheidend ist, pb im konkreten Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 97 [98/99] " AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG 21, 210 [217] = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG). - BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69
Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung
Auch der Einwand, es handele sich um einen reinen Normenvollzug (Tarifautomatik), beweist nichts Schon in BAG 2, 165 [173 f J = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG hat der Senat ausgeführt, es bestehe kein Grund anzunehmen, dort, wo nur eine einzige richtige Entscneidung in Betracht komme, könne keine Mitbestimmung stattfinden Mitbestimmung bedeutet auch Mitverantwortung Diese sowohl dem Arbeitgeber wie dem Betriebsrat aufzuerlegen, ist durchaus sinnvoll und soga.i eher eine Gewahr dafür, daß die Maßnanme richtig getroffen wird Der Aroeitgeber, der allein ein- 22. - BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75
Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche …
Im übrigen sollen im Beschlußverfahren nicht nur Streitfälle entschieden werden, die sich aus der unmittelbaren Anwendung des BetrVG 1972 ergeben, sondern auch Meinungsverschiedenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht schlechthin (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 19. Eebruar 1975 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 unter Ziff. II 1 der Gründe und schon BAG 2, 165 C 167.] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG). - BAG, 21.08.1979 - 6 ABR 77/77
Betriebsvertretung - Ziviler Arbeitnehmer - Alliierte Streitkräfte - …
- BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61
Einigungsstelle - Zweckmäßigkeitsfragen - ArbG - Beschlußverfahren - Entscheidung …
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
- BAG, 29.01.1969 - 4 AZR 211/68
Akkordansatz - Akkordvergütung - Akkordlohn
- BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Verbot der Zurückverweisung nach § 96 ArbGG; …
- LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
Vollstreckbarkeit von Beschlüssen; Betriebsrat; Arbeitsgerichtliches …
- BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 335/83
Individualrechtliche Zulässigkeit von technischen Kontrollen der Arbeitnehmer …
- LAG München, 14.03.1989 - 2 TaBV 53/88
Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle; …
- BAG, 23.03.1962 - 1 ABR 7/60
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit - Regelung durch Tarifvertrag - …
- LAG Berlin, 07.11.1988 - 9 Sa 73/88
Akkordarbeit; Vorgabezeit; Änderung; Lohnrahmentarifvertrag; Betriebsrat; …
- VG Mainz, 29.06.1992 - 5 K 43/91
Verpflichtung zur Zahlung eines Wegegeldes; Beginn der Arbeitszeit des …
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