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   BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14   

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https://dejure.org/2015,29963
BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 (https://dejure.org/2015,29963)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 (https://dejure.org/2015,29963)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 (https://dejure.org/2015,29963)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 AÜG, § 44b Abs 1 S 3 SGB 2, § 44c SGB 2
    Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 44b SGB II, § ... 50 Abs. 1 ZPO, § 44b Abs. 1 Satz 3 SGB II, § 44c SGB II, § 44d SGB II, § 44d Abs. 1 Satz 2 SGB II, § 256 Abs. 1 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 44d Abs. 4 SGB II, §§ 44b ff. SGB II, § 44b Abs. 1 Satz 4 SGB II, § 44g SGB II, Art. 267 AEUV, § 44g Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Jobcenters

  • bag-urteil.com

    Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung

  • rewis.io

    Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Jobcenters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung an das Jobcenter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung an das Jobcenter?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jobcenter kann mangels Arbeitgeberfähigkeit nicht Entleiher sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 59
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
    c) Zwar kann sich der einzelne Arbeitnehmer in Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend konkret sind, vor nationalen Gerichten gegenüber einer öffentlichen Stelle auf diese Bestimmungen berufen, wenn die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt wurde (vgl. EuGH 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 - [Pfeiffer ua.] Rn. 103, Slg. 2004, I-8835) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 15, BAGE 152, 59) .

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse nämlich dann, wenn sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 16, BAGE 152, 59) .

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15

    Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht

    c) Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin des Jobcenters als Vorgesetzte der Klägerin (vgl. zu dieser Funktion: BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 20; BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Rn. 14; BT-Drs. 17/1555 S. 26) zur Umsetzung der Empfehlung von Führungskräften, einzelnen Beschäftigten des Jobcenters leistungsbezogen einen vorgezogenen Stufenaufstieg zu gewähren, keine Regel gesetzt, die sie unterschiedlich auf die Klägerin als kommunale Beschäftigte einerseits und Beschäftigte, die von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen worden sind, andererseits angewandt hätte.
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 22; 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 15, BAGE 152, 59) .
  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Die gemeinsame Einrichtung ist weder Dienstherr noch Arbeitgeber (BAGE 152, 59 Rn. 20; vgl. auch die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, BT-Drucks. 17/1555, S. 24 zu § 44b Abs. 1, S. 26 zu § 44d Abs. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen

    Sie kann (vgl. BT-Drs. 17/1555, S. 24, 26) nicht Arbeitgeberin sein (BAG, Urt. v. 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 -, Rn. 20, juris; LAG Köln, Urt. v. 23.06.2017 - 4 Sa 492/16 -, Rn. 37, juris).
  • LAG Köln, 27.04.2017 - 7 Sa 933/16

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb eines

    Eine kommunale Körperschaft, die eigene Arbeitnehmer zu Tätigkeiten in einem Jobcenter entsendet, begeht keine illegale Arbeitnehmerüberlassung (Anschluss an BAG vom 23.06.2015, 9 AZR 261/14).

    Der Beklagte begeht keine illegale Arbeitnehmerüberlassung, indem er eigene Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem J entsendet (BAG vom 23.06.2015, 9 AZR 261/14).

  • LAG Köln, 23.06.2017 - 4 Sa 492/16

    Fehlende Passivlegitimation eines als gemeinsame Einrichtung i.S.v. § 44 b Abs. 1

    Sie kann (vgl. BT-Drs. 17/1555, S. 24, 26) nicht Arbeitgeberin sein (BAG, Urteil vom 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Köln, 22.12.2016 - 8 Sa 404/16

    Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der

    Die nationalen Gerichte sind dabei verpflichtet - soweit nach nationalem Methodenrecht möglich - nationale Vorschriften europarechtskonform auszulegen (vgl. etwa BAG 23.06.2015 - 9 AZR 261/14 - ; BAG 24.01.2006 - 1 ABR6/05 - ).
  • LAG Hamburg, 15.04.2020 - 6 Sa 53/18

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - drittbezogener Personaleinsatz - Werkvertrag

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse nämlich dann, wenn sich - wie hier - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (vgl. BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 16, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 Sa 1904/15

    Kein Mindestlohn nach EuSC

    Das Arbeitsgericht hat zutreffend die Klägerin für i. S. v. § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (dazu BAG, Urteil vom 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14, Rz. 11 - 13) und die Klage für zulässig gehalten, sie aber zu Recht als unbegründet abgewiesen.
  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 3 Sa 114/18

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess Bestimmtheit des

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

  • VG Mainz, 19.09.2023 - 5 K 111/23

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei der Abmahnung eines bei einem

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